HBV-Jugendordnung
§1 Aufgabe der Basketballjugend im HBV ist die Förderung des Basketballspiels für Jugendliche unter Beachtung jugendpflegerischer und jugenderzieherischer Gesichtspunkte. §2 Die Hessische Basketballjugend (HBJ) führt und verwaltet sich selbständig unter Beachtung der Satzungen und der Ordnungen des HBV und Die HBJ entscheidet über die Verwendung …