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HBV-Ausschreibung Quali­fi­kation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga 2026/2027

HBV-Ausschreibung Quali­fi­kation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga

A. Quali­fi­kation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga für die Saison 2026/2027

A1. Bis zum 15.04. eines Jahres melden die Vereine per E-Mail mit dem Melde-Link (Anlage) ihre Mannschaften
der U12–U18 für die Ober- und Landes­ligen bzw. zu den Quali­fi­ka­ti­ons­tur­nieren für die Jugend-Oberliga (OL) und
Jugend-Landesliga (LL) an die Spiel­leitung. Später einge­hende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Für die OL und LL der Jungen werden bei mehr als 10 Meldungen in einer Alters­klasse (AK) Quali­fi­ka­tionen in den
AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Alters­klasse U12, findet keine Quali­fi­kation statt, hier spielen alle
Mannschaften, die gemeldet wurden.
Für die OL und LL der Mädchen werden bei mehr als 8 (U16) bzw. 10 (U14/18) Meldungen in einer Altersklasse
(AK) Quali­fi­ka­tionen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Alters­klasse U12 findet keine Quali­fi­kation statt,
hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet werden.
Der Jugend­aus­schuss kann je nach Melde­er­gebnis einen alter­na­tiven Spiel­modus ansetzen.

Melde­stellen und Spielleitungen:

Weibliche U12, U14, U16, U18 (formlos per Email):
Ebi Spissinger, E-Mail: coach.ebi@t-online.de
Berliner Straße 32, 35305 Grünberg

Männliche (mixed) XU12, XU14, U16, U18 (mit Melde-Link):
Danica Paepcke, E-Mail: qualifikationen@hbv-basketball.de
Groß-Gerauer Straße 79, 64331 Weiterstadt

Für die Quali­fi­ka­ti­ons­runden gelten die Alter­klas­sen­ein­tei­lungen der darauf folgenden Spielrunde.

A2. Meldungen ohne die erfor­der­lichen Angaben werden nicht berück­sichtigt. In dem Melde-Link sind u.a. die
Plätze gemäß den Abschluss­ta­bellen 2025/26 der Ober- und Landes­ligen aufzu­führen. Nicht wahrheitsgemäße
Angaben ziehen eine Ordnungs­strafe i. H. von 50€ nach sich.

A3. Die Ober- und Landes­ligen der U12, U14, U16, U18 werden grund­sätzlich mit mindestens 8 Mannschaften,
gespielt. Bei der 8er-Liga der OL können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga der OL bis zu 8 Mannschaften
gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden gemäß A1. in Turnieren ausge­spielt. Es steht im Ermessen des HBVJugendausschusses,
Mannschaften für die OL und LL zu setzen oder auf Antrag Wildcards zu vergeben.
Sollte das Melde­er­gebnis eine Änderung erfor­derlich machen, kann der HBV-Jugend­aus­schuss diese beschließen.

A4. Die Besetzung der Turniere erfolgt nach der Tabel­len­plat­zierung der Ober- und Landes­ligen und dem sich
daraus ergebenden Ranking. Mannschaften, die in der Saison zurück­ge­zogen wurden, können keine Punkte
geltend machen. Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen („Hessen­meldung“).

Der Jugend­aus­schuss entscheidet über den Austra­gungs­modus, die Anzahl der Turniere und die Anzahl der am
einzelnen Turnier teilneh­menden Mannschaften. Diese Entscheidung orien­tiert sich an der Zahl der gemeldeten
Mannschaften.

 

Termine für 2026 sind: Melde­termin 15.04.26
U14 Q1: 16.+17.05.26 (OL) Q2: 23.+24.05.26 (OL) Q3: 30.+31.05.26 (LL)
U16 Q1: 23.+24.05.26 (OL) Q2: 30.+31.05.26 (OL) Q3: 13.+14.06.26 (LL)
U18 Q1: 23.+24.05.26 (OL) Q2: 30.+31.05.26 (OL) Q3: 13.+14.06.26 (LL)

… vorbe­haltlich der Termine der JBBL/NBBL/WNBL-Quali­fi­ka­tionen

 

Die Spielzeit beträgt 4x8 Minuten, Freiwürfe ab dem 4. Teamfoul pro Viertel, maximal 4 persön­liche Fouls,
Verlän­ge­rungen je 4 Minuten. 1.HZ 2 Auszeiten, 2.HZ 3 Auszeiten
Die U12 spielt nach den HBV-U12-Regeln mit der Ausnahme: Spielzeit 8x4 Minuten, Einsatz je Spieler mindestens
2, maximal 6 Achtel, keine Teamfouls, maximal 4 persön­liche Fouls, Verlän­ge­rungen 4 Minuten, 1 Auszeit je HZ
und Verlängerung
Die U12 spielt mit dem Ball Größe 5, die WU14-WU18 sowie XU14 spielen mit dem Ball Größe 6, die MU16-MU18
mit dem Ball Größe 7.

In den Spielen der U12, U14 und U16 ist in allen Ligen die „Mensch-Mensch-Vertei­digung“ (MMV) vorgeschrieben.
Es gelten die MM-Kriterien des DBB und bei der U12 die Kriterien des HBV.
Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.

A5. Die Spieler/Innen werden durch die Vereine den Mannschaften in TeamSL zugewiesen, näheres regelt die
Anlage: Infor­ma­tionen zu den Verfahren der Quali­fi­ka­tionen, Absatz B „Verfahren Spieler­liste“. Mannschaften, die
keine oder unvoll­ständige Zuwei­sungen getätigt haben, haben das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die
Spiele­rinnen und Spieler haben einen gültigen Teilnehmerausweis/amtlichen Licht­bild­ausweis im Original
vorzu­legen. Spiele­rinnen und Spieler, die mit STB bzw. Spieler­wechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind,
haben einen gültigen amtlichen Licht­bild­ausweis im Original vorzu­legen. Andere Dokumente werden nicht
akzeptiert.
Die Vereine legen vor der ersten Quali­fi­ka­ti­ons­runde ihre 8 Stamm­spieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfen
nicht an der Quali­fi­kation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. Spiele­rinnen und Spieler des LK1-Kaders
müssen in ihrer Alters­klasse als Stamm­spieler in der OL gemeldet werden.
Alle Spiele­rinnen und Spieler können an einem Turniertag nur in einer Mannschaft einer Alters­klasse eingesetzt
werden, d.h. man kann nur an einem Wettbewerb je Spieltag teilnehmen.
Jede Spielerinn und jeder Spieler darf nur mit einem Verein an einer OL-Quali je Alters­klasse teilnehmen, gleiches
gilt für die LL-Quali.

Da die Quali­fi­ka­tionen des HBV in der lizenz­freien Zeit der Bundes­ligen (JBBL, NBBL und WNBL) statt­finden, sind
Spieler/-innen, die in der Saison 2025/26 eine Lizenz der Jugend-Bundesliga besessen haben, für die
Quali­fi­ka­tionen spiel­be­rechtigt. Für die darauf­fol­genden Spiel­runden der OL und LL der U16 und U18 im HBV
erlischt die Einsatz­be­rech­tigung, sobald eine Spieler­lizenz der Jugend-Bundesliga beantragt wird.

Da die Quali­fi­ka­tionen des HBV in der lizenz­freien Zeit der Bundes­ligen (JBBL, NBBL und WNBL) statt­finden, sindSpieler/-innen, die in der Saison 2024/25 eine Lizenz der Jugend-Bundesliga besessen haben, für die Quali­fi­ka­tionen spiel­be­rechtigt. Für die darauf folgenden Spiel­runden der OL und LL der U16 und U18 im HBV erlischt die Einsatz­be­rech­tigung, sobald eine Lizenz der Jugend-Bundesliga beantragt wird.

Für den Zeitraum der Quali­fi­ka­tionen zur JBBL, NBBL und WNBL gilt der „lizenz­freie“ Status Das betrifft Spieler
und Spiele­rinnen des jeweils älteren Jahrganges der U16 (Jg. 2011) und U18 (Jg. 2009), Spieler und Spielerinnen
des jeweils jüngeren Jahrganges der U16 (Jg. 2012) und U18 (Jg. 2010) sind grund­sätzlich in den OL und LL des
HBV spielberechtigt.

Wird die Bundes­li­ga­lizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurückgegeben
bzw. deakti­viert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga 2026/27 nach Infor­mation an den HBV Jugendausschuss
spielberechtigt.

Spieler und Spiele­rinnen des rollie­renden Stich­tages sind für die Quali­fi­ka­tionen des HBV nicht spielberechtigt.

A6. Da die laufende Saison erst am 31.07.2026 endet, müssen Vereins­wechsel und STB-Anträge von
Spielern/Spielerinnen für alle Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STBAntrag
bei der HBV-Geschäfts­stelle bis zum 14.05.2026, 23:59 Uhr, einge­reicht werden. Die Gebühr für die STB
muss ebenfalls bis zum 14.05.2026 beim HBV einge­gangen sein. Diese ist an den Hessi­schen Basketball
Verbandes auf das Konto DE16 5185 0079 0120 0650 25 bei der Sparkasse Oberhessen zu überweisen. Als
Verwen­dungs­zweck ist die Art des Antrags (Ausweitung oder STB, der Name des Aktiven und der Name des
Vereins anzugeben).
Die Vereins­wechsel und Sonder­teil­nah­me­be­rech­ti­gungen werden auf der HBV-Homepage veröf­fent­licht, nur die
Veröf­fent­li­chungen haben Gültigkeit.
Später einge­hende Anträge werden zu den Quali­fi­ka­tionen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle
Quali­fi­ka­ti­ons­runden und Altersklassen.
Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2026 den Spieler­wechsel eigen­ständig im DBB-Portal durch­führen. Der
DBB stellt dann ab dem 01.08.2026 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nicht­erfolg der Quali­fi­kation ist der
Vereins­wechsel für die Saison 2026/27 gültig.
Sonder­teil­nah­me­be­rech­ti­gungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren
Quali­fi­kation ausge­stellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation
nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2026/27 nicht zulässig.
Eine STB kann beantragt werden, wenn die Alters­klasse oder die Spiel­klasse der STB höher sein wird, als im
Stamm­verein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemel­deten Mannschaften zu berücksichtigen)
Die STBs der Saison 2025/26 haben für alle Quali­fi­ka­tionen zur Saison 2026/27 keine Gültigkeit.

A7. Spieler­wechsel zu den Quali­fi­ka­tionen sind grund­sätzlich möglich.

Spieler und Spiele­rinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2026 den Verein wechseln bzw.
eine STB beantragen.
Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolg­reichen OL/LL-Quali­fi­kation teilge­nommen haben, erhalten
während der laufenden Saison 2026/27 keine Einsatz­be­rech­tigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über
Ausnah­me­fälle kann der Jugend­aus­schuss entscheiden.

A8. Für die OL-Quali­fi­ka­ti­ons­runden gilt die Trainer­li­zenz­pflicht „Trainer-C-Lizenz Leistungs­sport“ für den
verant­wort­lichen Trainer (Headcoach); für die Quali­fi­ka­ti­ons­runden zu den Landes­ligen gilt die Trainerlizenzpflicht
„Trainer-D-Lizenz“ für den verant­wort­lichen Trainer (Headcoach). Bei nicht vorhan­dener Lizenz kann -gemäß der
Richt­linien der LTK- eine Übergangs­lizenz für die Quali­fi­ka­tionen bei der Geschäfts­stelle beantragt werden.

A9. Für den Schieds­rich­ter­einsatz ist der HBV-SR-Einsatz­leiter zuständig, ggf. wird auf die „Heimschieds­richter-
Regelung“ zurück­ge­griffen. Die Schieds­richter erhalten Spiel­lei­tungs­ho­norare in Höhe von 22,50€ für OL-Quali-
Spiele/LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die
Spiel­lei­tungs­ho­norare, Fahrkosten und Parkge­bühren der Schieds­richter und MM-Kommissare. Der in Vorlage
getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Auslagen geltend machen.
Der für die Überprüfung einge­teilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schieds­richters in Höhe von 22,50€.

A10. Der Turnier–Ausrichter hat unmit­telbar nach Turnie­rende, spätestens bis 24:00 Uhr, alle Ergeb­nisse der
WU12 und der XU12 per E-Mail als Scan an die Spiel­leitung zu senden.

A11. Der HBV-Jugend­aus­schuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor, sofern sich Sachzwänge
ergeben. Der Jugend­aus­schuss kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusam­men­setzung der Ober- und Landesligen
sowie der Quali­fi­ka­ti­ons­runden vornehmen.

A12. Melde­ge­bühren
Findet eine Quali­fi­kation statt, wird die Teilnahme an der Quali­fi­kation Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr
von 75,- Euro berechnet, die Oberliga/Landesliga selbst wird mit einer Melde­gebühr von zusätzlich 30,- Euro
berechnet.
Finden keine Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere statt, wird die Oberliga/Landesliga mit einer Melde­gebühr von 90,- Euro
berechnet.
Ein Rückzug nach Melde­schluss entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr.

HBV–Jugendausschuss 02. Februar 2026

Anlage:
- Infor­ma­tionen zu den Meldungen
- Infor­ma­tionen zu den Verfahren der Qualifikationen
… für die Spielzeit 2026/27

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