HBV-Ausschreibung Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga
A. Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga für die Saison 2026/2027
A1. Bis zum 15.04. eines Jahres melden die Vereine per E-Mail mit dem Melde-Link (Anlage) ihre Mannschaften
der U12–U18 für die Ober- und Landesligen bzw. zu den Qualifikationsturnieren für die Jugend-Oberliga (OL) und
Jugend-Landesliga (LL) an die Spielleitung. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Für die OL und LL der Jungen werden bei mehr als 10 Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den
AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Altersklasse U12, findet keine Qualifikation statt, hier spielen alle
Mannschaften, die gemeldet wurden.
Für die OL und LL der Mädchen werden bei mehr als 8 (U16) bzw. 10 (U14/18) Meldungen in einer Altersklasse
(AK) Qualifikationen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Altersklasse U12 findet keine Qualifikation statt,
hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet werden.
Der Jugendausschuss kann je nach Meldeergebnis einen alternativen Spielmodus ansetzen.
Meldestellen und Spielleitungen:
Weibliche U12, U14, U16, U18 (formlos per Email):
Ebi Spissinger, E-Mail: coach.ebi@t-online.de
Berliner Straße 32, 35305 Grünberg
Männliche (mixed) XU12, XU14, U16, U18 (mit Melde-Link):
Danica Paepcke, E-Mail: qualifikationen@hbv-basketball.de
Groß-Gerauer Straße 79, 64331 Weiterstadt
Für die Qualifikationsrunden gelten die Alterklasseneinteilungen der darauf folgenden Spielrunde.
A2. Meldungen ohne die erforderlichen Angaben werden nicht berücksichtigt. In dem Melde-Link sind u.a. die
Plätze gemäß den Abschlusstabellen 2025/26 der Ober- und Landesligen aufzuführen. Nicht wahrheitsgemäße
Angaben ziehen eine Ordnungsstrafe i. H. von 50€ nach sich.
A3. Die Ober- und Landesligen der U12, U14, U16, U18 werden grundsätzlich mit mindestens 8 Mannschaften,
gespielt. Bei der 8er-Liga der OL können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga der OL bis zu 8 Mannschaften
gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden gemäß A1. in Turnieren ausgespielt. Es steht im Ermessen des HBVJugendausschusses,
Mannschaften für die OL und LL zu setzen oder auf Antrag Wildcards zu vergeben.
Sollte das Meldeergebnis eine Änderung erforderlich machen, kann der HBV-Jugendausschuss diese beschließen.
A4. Die Besetzung der Turniere erfolgt nach der Tabellenplatzierung der Ober- und Landesligen und dem sich
daraus ergebenden Ranking. Mannschaften, die in der Saison zurückgezogen wurden, können keine Punkte
geltend machen. Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen („Hessenmeldung“).
Der Jugendausschuss entscheidet über den Austragungsmodus, die Anzahl der Turniere und die Anzahl der am
einzelnen Turnier teilnehmenden Mannschaften. Diese Entscheidung orientiert sich an der Zahl der gemeldeten
Mannschaften.

Termine für 2026 sind: Meldetermin 15.04.26
U14 Q1: 16.+17.05.26 (OL) Q2: 23.+24.05.26 (OL) Q3: 30.+31.05.26 (LL)
U16 Q1: 23.+24.05.26 (OL) Q2: 30.+31.05.26 (OL) Q3: 13.+14.06.26 (LL)
U18 Q1: 23.+24.05.26 (OL) Q2: 30.+31.05.26 (OL) Q3: 13.+14.06.26 (LL)
… vorbehaltlich der Termine der JBBL/NBBL/WNBL-Qualifikationen
Die Spielzeit beträgt 4x8 Minuten, Freiwürfe ab dem 4. Teamfoul pro Viertel, maximal 4 persönliche Fouls,
Verlängerungen je 4 Minuten. 1.HZ 2 Auszeiten, 2.HZ 3 Auszeiten
Die U12 spielt nach den HBV-U12-Regeln mit der Ausnahme: Spielzeit 8x4 Minuten, Einsatz je Spieler mindestens
2, maximal 6 Achtel, keine Teamfouls, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen 4 Minuten, 1 Auszeit je HZ
und Verlängerung
Die U12 spielt mit dem Ball Größe 5, die WU14-WU18 sowie XU14 spielen mit dem Ball Größe 6, die MU16-MU18
mit dem Ball Größe 7.
In den Spielen der U12, U14 und U16 ist in allen Ligen die „Mensch-Mensch-Verteidigung“ (MMV) vorgeschrieben.
Es gelten die MM-Kriterien des DBB und bei der U12 die Kriterien des HBV.
Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.
A5. Die Spieler/Innen werden durch die Vereine den Mannschaften in TeamSL zugewiesen, näheres regelt die
Anlage: Informationen zu den Verfahren der Qualifikationen, Absatz B „Verfahren Spielerliste“. Mannschaften, die
keine oder unvollständige Zuweisungen getätigt haben, haben das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die
Spielerinnen und Spieler haben einen gültigen Teilnehmerausweis/amtlichen Lichtbildausweis im Original
vorzulegen. Spielerinnen und Spieler, die mit STB bzw. Spielerwechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind,
haben einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Andere Dokumente werden nicht
akzeptiert.
Die Vereine legen vor der ersten Qualifikationsrunde ihre 8 Stammspieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfen
nicht an der Qualifikation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. Spielerinnen und Spieler des LK1-Kaders
müssen in ihrer Altersklasse als Stammspieler in der OL gemeldet werden.
Alle Spielerinnen und Spieler können an einem Turniertag nur in einer Mannschaft einer Altersklasse eingesetzt
werden, d.h. man kann nur an einem Wettbewerb je Spieltag teilnehmen.
Jede Spielerinn und jeder Spieler darf nur mit einem Verein an einer OL-Quali je Altersklasse teilnehmen, gleiches
gilt für die LL-Quali.
Da die Qualifikationen des HBV in der lizenzfreien Zeit der Bundesligen (JBBL, NBBL und WNBL) stattfinden, sind
Spieler/-innen, die in der Saison 2025/26 eine Lizenz der Jugend-Bundesliga besessen haben, für die
Qualifikationen spielberechtigt. Für die darauffolgenden Spielrunden der OL und LL der U16 und U18 im HBV
erlischt die Einsatzberechtigung, sobald eine Spielerlizenz der Jugend-Bundesliga beantragt wird.
Da die Qualifikationen des HBV in der lizenzfreien Zeit der Bundesligen (JBBL, NBBL und WNBL) stattfinden, sindSpieler/-innen, die in der Saison 2024/25 eine Lizenz der Jugend-Bundesliga besessen haben, für die Qualifikationen spielberechtigt. Für die darauf folgenden Spielrunden der OL und LL der U16 und U18 im HBV erlischt die Einsatzberechtigung, sobald eine Lizenz der Jugend-Bundesliga beantragt wird.
Für den Zeitraum der Qualifikationen zur JBBL, NBBL und WNBL gilt der „lizenzfreie“ Status Das betrifft Spieler
und Spielerinnen des jeweils älteren Jahrganges der U16 (Jg. 2011) und U18 (Jg. 2009), Spieler und Spielerinnen
des jeweils jüngeren Jahrganges der U16 (Jg. 2012) und U18 (Jg. 2010) sind grundsätzlich in den OL und LL des
HBV spielberechtigt.
Wird die Bundesligalizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurückgegeben
bzw. deaktiviert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga 2026/27 nach Information an den HBV Jugendausschuss
spielberechtigt.
Spieler und Spielerinnen des rollierenden Stichtages sind für die Qualifikationen des HBV nicht spielberechtigt.
A6. Da die laufende Saison erst am 31.07.2026 endet, müssen Vereinswechsel und STB-Anträge von
Spielern/Spielerinnen für alle Qualifikationsturniere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STBAntrag
bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum 14.05.2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Gebühr für die STB
muss ebenfalls bis zum 14.05.2026 beim HBV eingegangen sein. Diese ist an den Hessischen Basketball
Verbandes auf das Konto DE16 5185 0079 0120 0650 25 bei der Sparkasse Oberhessen zu überweisen. Als
Verwendungszweck ist die Art des Antrags (Ausweitung oder STB, der Name des Aktiven und der Name des
Vereins anzugeben).
Die Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die
Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später eingehende Anträge werden zu den Qualifikationen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle
Qualifikationsrunden und Altersklassen.
Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2026 den Spielerwechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der
DBB stellt dann ab dem 01.08.2026 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifikation ist der
Vereinswechsel für die Saison 2026/27 gültig.
Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren
Qualifikation ausgestellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation
nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2026/27 nicht zulässig.
Eine STB kann beantragt werden, wenn die Altersklasse oder die Spielklasse der STB höher sein wird, als im
Stammverein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemeldeten Mannschaften zu berücksichtigen)
Die STBs der Saison 2025/26 haben für alle Qualifikationen zur Saison 2026/27 keine Gültigkeit.
A7. Spielerwechsel zu den Qualifikationen sind grundsätzlich möglich.
Spieler und Spielerinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2026 den Verein wechseln bzw.
eine STB beantragen.
Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolgreichen OL/LL-Qualifikation teilgenommen haben, erhalten
während der laufenden Saison 2026/27 keine Einsatzberechtigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über
Ausnahmefälle kann der Jugendausschuss entscheiden.
A8. Für die OL-Qualifikationsrunden gilt die Trainerlizenzpflicht „Trainer-C-Lizenz Leistungssport“ für den
verantwortlichen Trainer (Headcoach); für die Qualifikationsrunden zu den Landesligen gilt die Trainerlizenzpflicht
„Trainer-D-Lizenz“ für den verantwortlichen Trainer (Headcoach). Bei nicht vorhandener Lizenz kann -gemäß der
Richtlinien der LTK- eine Übergangslizenz für die Qualifikationen bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
A9. Für den Schiedsrichtereinsatz ist der HBV-SR-Einsatzleiter zuständig, ggf. wird auf die „Heimschiedsrichter-
Regelung“ zurückgegriffen. Die Schiedsrichter erhalten Spielleitungshonorare in Höhe von 22,50€ für OL-Quali-
Spiele/LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die
Spielleitungshonorare, Fahrkosten und Parkgebühren der Schiedsrichter und MM-Kommissare. Der in Vorlage
getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Auslagen geltend machen.
Der für die Überprüfung eingeteilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schiedsrichters in Höhe von 22,50€.
A10. Der Turnier–Ausrichter hat unmittelbar nach Turnierende, spätestens bis 24:00 Uhr, alle Ergebnisse der
WU12 und der XU12 per E-Mail als Scan an die Spielleitung zu senden.
A11. Der HBV-Jugendausschuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor, sofern sich Sachzwänge
ergeben. Der Jugendausschuss kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusammensetzung der Ober- und Landesligen
sowie der Qualifikationsrunden vornehmen.
A12. Meldegebühren
Findet eine Qualifikation statt, wird die Teilnahme an der Qualifikation Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr
von 75,- Euro berechnet, die Oberliga/Landesliga selbst wird mit einer Meldegebühr von zusätzlich 30,- Euro
berechnet.
Finden keine Qualifikationsturniere statt, wird die Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr von 90,- Euro
berechnet.
Ein Rückzug nach Meldeschluss entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr.
HBV–Jugendausschuss 02. Februar 2026
Anlage:
- Informationen zu den Meldungen
- Informationen zu den Verfahren der Qualifikationen
… für die Spielzeit 2026/27


