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HBV – Ausschreibung

Titel
HBV – Rahmen­ter­minplan Senioren 2026 / 2027
Handbuch, HBV HANDBUCH 2026/2027, Senioren Rahmenterminplan 29. Dezember 2025
DBB-Spiel­ordnung 2025
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026 23. Oktober 2025
HBV-Handbuch 2025 / 2026 (Sammlung)
Handbuch 25. November 2025
Spiel­regeln MINI BASKETBALL U8 BIS U12
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026, Minibasketball 9. September 2025
DBB-Regel­fragen 2025
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026, Offizielle Regeln, Schiedsrichter 30. Dezember 2025
DBB-Kampf­rich­ter­fragen 2025
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026, Offizielle Regeln, Schiedsrichter 30. Dezember 2025
HBV – Rahmen­ter­minplan Jugend 2025 / 2026
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026, Jugend Rahmenterminplan 29. Mai 2025
HBV-Ausschreibung für den Jugend­spiel­be­trieb 2025/2026
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026 29. April 2025
Durch­füh­rungs­be­stim­mungen zum digitalen Spiel­be­richt 2025/2026
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026 29. April 2025
HBV – Rahmen­ter­minplan Senioren 2025 / 2026
Handbuch, HBV HANDBUCH 2025/2026, Senioren Rahmenterminplan 26. Mai 2025
Antrag auf Erteilung einer Teilnahmeberechtigung
Antrag, Handbuch, HBV HANDBUCH 2024/2025 4. September 2024

    HBV HANDBUCH 2025/2026

    I. Allge­meine Bestimmungen
    A. Wettbewerbe
    Gemäß § 11 DBB-SO sowie § 3 HBV-SO schreibt der Hessische Basketball Verband (HBV) folgende Wettbe­werbe für 2025/2026 aus:
    1. Spiele der Oberliga (Damen und Herren)
    2. Spiele der Landesliga (Damen und Herren)
    3. Spiele um den Wander­pokal der Bezirks­po­kal­sieger ( Damen und Herren)
    4. Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich
    5 Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich
    6. Spiele der Jugend im überbe­zirk­lichen Bereich (U12-U18, weiblich und männlich)
    a. Spiele der Oberliga (U12-U18)
    b. Spiele der Landesliga (U12-U18)
    c. Spiele um die Hessen­meis­ter­schaft (U12-U18)
    d. Spiele zum Hessen­pokal (U14,16,18 weiblich und männlich)
    e. Spiele zum Hessen­pokal U12 (weiblich) und U12 (mixed /männlich)
    7. Spiele auf Bezirksebene
    a. Damen und Herren
    b. Bezirks­pokal (Damen und Herren)
    c. Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich
    d. Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich
    e. Meister­schaften der Jugend (weiblich und männlich) sämtlicher Altersklassen

    B. Geltende Vorschriften
    1. Für die oben aufge­führten Wettbe­werbe gelten die Bestim­mungen des inter­na­tio­nalen Basketball Verbandes (FIBA), des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Offizi­ellen Inter­na­tio­nalen Spiel­regeln (F.I.B.A.-Spielregeln), der Satzung und den Ordnungen des DBB festgelegt sind, und des HBV, wie sie in der Satzung und den Ordnungen des HBV festgelegt sind.
    2. Änderungen und Ergän­zungen zu dieser Ausschreibung nach § 11 Abs. 3 und 4 DBB-SO können nur nach Beschluss des HBV-Sport­aus­schusses erfolgen. Änderungen und Ergän­zungen sind unver­züglich im Amtli- chen Mittei­lungs­organ zu veröffentlichen.
    3. Mannschaften einer Spiel­ge­mein­schaft werden nur dann zur Teilnahme am Spiel­be­trieb zugelassen, wenn die Spiel­ge­mein­schaft bis zum 2. Mai jeden Jahres beantragt und von dem Vizeprä­sident Ressort III bis zum Melde­termin genehmigt ist.
    4. a. Die Vereine haben eine Vorab­meldung ihrer Mannschaften bis zu dem von den Bezirken festge­legten Ter- min per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Melde­stellen zu richten. Diese Vorab­meldung dient der Einrich- tung der Ligen im Internet.

    b. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres haben die Vereine über www.basketball-bund.net folgendes einzugeben:
    - offizielle Vereins­an­schrift / Abtei­lungs­leiter mit E-Mail-Adresse
    - Schieds­rich­terwart mit E-Mail-Adresse
    - Mädchen­be­auf­tragten / Jugendwart
    Verän­de­rungen bei den Hallen sind Vizeprä­sident Ressort III zu melden.
    Die Aktua­li­sierung dieser Daten m u s s von den Vereinen während des ganzen Jahres vorge­nommen werden.
    c. Bis zum 01. Juni eines jeden Jahres haben die Vereine die offizielle Meldung abzugeben:
    - Mannschafts­meldung mit Ziffer, Heimspiel­ter­minen, Trainingszeit, Trikot­farbe und Mannschafts­verant- wortlichem
    - Meldung der aktiven DBB-SR. Hierzu ist eine im Mai ausge­druckte Liste der für den Verein gemel­deten Schieds­richter aus „basketball-bund.net“ beizufügen.
    5. Am Spiel­be­trieb der Saison 2025 / 2026 können Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle unter I.B.4. gefor­derten Angaben bis zum 01. 06. 2025 im Internet einge­geben haben.

    Weiterhin ist Voraus­setzung für die Teilnahme von Senio­ren­mann­schaften am Spiel­be­trieb 2025 / 2026, dass alle finan­zi­ellen Rückstände aus dem abgelau­fenen Spieljahr bis zum 01.06. 2025 beglichen wurden.
    6. a. Die Einsatz­be­rech­tigung eines Spielers wird im Internet unter www.basketball-bund.net durch den Ein- trag in die Spieler­liste der jewei­ligen Mannschaft festgelegt.

    b. Auf der Spieler­liste dürfen nur Spieler aufge­führt werden, die für den Verein eine Teilnah­me­be­rech­tigung nach §§ 19ff DBB-SO oder eine Sonder­teil­nah­me­be­rech­tigung nach § 30 Abs. 3 DBB-SO, § 3 DBB-JSO besit- zen.

    c. Die Vornahme von Änderungen auf der Spieler­liste sind nur im Rahmen der SO zulässig (siehe: §§ 25 – 30 DBB-SO).

    Über den Antrag auf Änderung der Einsatz­be­rech­tigung entscheidet der Vizeprä­sident Ressort III.
    7. Alle offizi­ellen Mittei­lungen des HBV werden im amtlichen Organ des HBV veröf­fent­licht (Inter­net­seite www. hbv-basketball.de). Nachteile, die sich aus der Nicht­kenntnis dieser Mittei­lungen ergeben, gehen zu Lasten der betref­fenden Vereine.
    8. Erklärt ein Verein nach Rechts­kraft der Abschluss­ta­belle den Verzicht auf die Anwart­schaft oder das Teilnah- merecht gemäß § 16 DBB-SO, so hat er dem Veran­stalter die dadurch entste­henden Kosten zu ersetzen. Ab dem 01.08. bis zur Beendigung eines Wettbe­werbs ist zusätzlich eine Ordnungs­strafe auszu­sprechen - siehe aber auch: I J 1 dieser Ausschreibung.

    C. Spiel­leitung
    1. Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Senio­ren­be­reich ist der Vizeprä­sident Ressort III.
    2 Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Jugend­be­reich ist der Vizeprä­sident Ressort IV.
    3. Spiel­leitung für alle im Bezirk ausge­schrie­benen Wettbe­werbe ist der jeweilige Bezirksvorsitzende.
    4. Zuständige Stelle im Sinne des § 16 DBB-SO ist überbe­zirklich im Senio­ren­be­reich der Vizeprä­sident Ressort III, im Jugend­be­reich der Vizeprä­sident Ressort IV und in den Bezirken der jeweilige Bezirksvorsitzende.

    D. Spiel­pläne
    Die Spiel­pläne werden gemäß dem Rahmen­ter­minplan erstellt. Der im Internet unter www.basketball-bund.net veröf­fent­lichte Spielplan ist verbindlich.

    1. Überbe­zirklich
    a. Die verbind­lichen Spiel­pläne werden für den Senio­ren­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Ressort III, für den Jugend­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Ressort IV bekannt gegeben.
    b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen.
    2. Bezirksebene
    a. Die Spiel­pläne werden vom jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden oder dessen Beauf­tragten aufge­stellt und bekannt gegeben.
    b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen.
    3. Die Spiel­leitung ist verpflichtet nach Abschluss des Spiel­be­triebes gemäß § 14 Abs. 1 DBB-SO unver­züglich die Abschluss­ta­belle zu veröffentlichen.

    E. Spiel­ver­legung
    1. Grund­sätzlich sind Spiel­ver­le­gungen nach Veröf­fent­li­chung des verbind­lichen Spiel­planes nicht mehr möglich.
    2. Die Vereine haben jedoch die Möglichkeit 2 Wochen nach dessen Veröf­fent­li­chung, Spiel­termine in Abstim-mung mit dem Gegner und den bereits angesetzten Schieds­richtern kostenfrei zu ändern.
    3. Während der Saison kann ein Spiel dem Ort nach kostenfrei verlegt werden.
    4. Einer Verlegung nach Zeit und / oder Tag ist nur bei Nicht­ver­füg­barkeit der Halle oder bei Berei­nigung der Anset­zungen am Spieltag möglich. Der neue Termin ist mit dem Gegner und den angesetzten Schieds­richtern abzustimmen und recht­zeitig vor dem angesetzten Termin bei der Spiel­leitung zu beantragen.
    5. Einem Antrag auf Spiel­ver­legung ist zu entsprechen, wenn ein Spieler oder deren Trainer für seine Stamm- mannschaft zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anfor­derung abgestellt werden. Der Antrag ist grund­sätzlich mindestens 14 Tage vor dem Spieltag zu stellen. Im Senio­ren­be­reich ist bei Jugend­maß­nahmen der Antrag abzulehnen. Dasselbe gilt bei Maßnahmen der LV, sofern ein Spieler betroffen ist, dessen Einsatz­be­rechti- gung auf dem Mannschafts­mel­de­bogen einer am Bundesliga-Spiel­be­trieb teilneh­menden Mannschaft aus- gewiesen ist.
    6. Alle Spiel­ver­le­gungen während der Saison sind kosten­pflichtig (Ausnahme siehe Ziffer 2 +3) und unverzüg- lich von der Spiel­leitung im Internet unter www.basketball-bund.net einzutragen.

    F. Schieds­rich­ter­einsatz
    1. Der Schieds­rich­ter­einsatz für die Senioren-Oberligen, den Wander­pokal der Senioren, für die Quali­fi­ka­tions- turniere zur Jugend-Oberliga, für die Hessi­schen Meister­schaften der Jugend sowie der Ü35 / Ü40 erfolgt durch die HBV-Schiedsrichtereinsatzleitung.
    2. Für alle Jugend-Oberligen und –Landes­ligen gilt die Heim-SR-Regelung. Der 1. SR muss mindestens Inhaber der D-Lizenz sein.
    3. Der Einsatz für die Senioren – Landesliga Süd und Nord Herren erfolgt durch die Landesliga – Schieds­richter- einsatz­leitung. Für die SR-Ansetzung in Landesliga Nord und Süd Damen sind der Bezirks­ka­der­ein­satz­leiter bzw. die Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig. Für die Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere zur Jugend-Landesliga, dem Hessen­pokal der Jugend U12 -18 sind die jewei­ligen Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig.
    4. Für Bezirks­meis­ter­schaften der Ü35 /Ü40 Spiele­rinnen und Spieler, für die Bezirks­pokale und die anderen Ligen auf Bezirks­ebene gemäß § 8 HBV-SRO ist der jeweilige Bezirks­schieds­rich­terwart zuständig.
    5. Eine Doppel­an­setzung mit OLH -Spielen ist nicht möglich. OLD –Spiele können mit angesetzten Landesliga –Herren-Spielen gekoppelt werden.
    6. Zur Sicherheit der angesetzten Schieds­richter kann die Spiel­leitung anordnen, dass ein SR – Betreuer des Heimvereins bei den Spielen anwesend ist.
    7. Bei Vereins­an­set­zungen muss bei der Abrechnung der Fahrt­kosten die Entfernung des Ortes / Halle 1 des angesetzten Vereins zur Spiel­halle genommen werden. Beauf­tragt ein Verein fremde SR, so muss er die Diffe- renz der weiteren Entfernung an die SR bezahlen.
    G. Rechtsinstanzen
    1. Vorin­stanz ist die jeweilige Spielleitung.
    2. 1. Rechts­in­stanz ist
    a. überbezirklich:HBV-Rechtsausschuss: z. Hd. der/des Vorsitzenden
    b. auf Bezirks­ebene: der jeweilige Bezirks­rechts­aus­schuss: z. Hd. der/des Vorsitzenden

    H. Ergeb­nis­meldung
    Bedingt durch die Einführung des DSS (Digital Score Sheet) werden die Ergeb­nisse durch Hochladen des DSS ein- gegeben. Das Hochladen hat zu erfolgen
    für alle Senioren-Spiele am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr
    für alle Jugend­spiele ab U14 am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr
    Die Ergeb­nis­eingabe bei den Spielen der U12 und jünger hat wie bisher zu erfolgen: für alle Spiele unter der Woche: am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr
    für alle Samstags­spiele bis 24:00 Uhr für alle Sonntags­spiele bis 22:00 Uhr

    Spätere Eingaben gelten als verspätet gem. HBV - Strafen­ka­talog A.5. Die Bezirke können abwei­chende Regelungen treffen

    J. Spiel­be­din­gungen
    1. a. Auf- und Abstieg sind in § 5 HBV-SO geregelt.

    b. vorsorg­liche Aufstiegs­spiele für die Zweit­pla­zierten der jewei­ligen Ligen können nach Abschluss der Runden durch die Spiel­leitung angesetzt werden. In geraden Jahren hat der nördliche Verein im ersten Spiel Heimrecht.
    2. Für die HBV-Wettbe­werbe gilt der beigefügte Strafenkatalog.
    3. Die Senio­ren­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz +++Breiten­sport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Gebühr von 250,-- € eine Übergangs­lizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet. Die Jugend­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der min- destens Inhaber einer C – Lizenz Leistungs­sport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet. Die Jugend­mann­schaften der Landes­ligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer D – Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.
    4. Der Heimverein bzw. Ausrichter hat pro Spiel dem Gastverein bzw. den betei­ligten Vereinen außer freiem Ein- tritt für 12 Spieler und 2 Betreuer zusätzlich 12 Karten kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn dies mit den coronabe-dingten Einschrän­kungen zu verein­baren ist.

    K. Spiel­aus­rüstung
    1. Pflicht­spiele sind gemäß § 6 DBB-SO in Hallen mit regel­ge­rechten Spiel­feld­maßen (28 x 15 Meter), Spiel­flä­chen­maßen (32x19 Meter), Hallen­höhen und notwen­digen Freiräumen auszutragen.Im überbe­zirk­lichen Spiel­be­trieb sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
    • --- Abstand Grund­linie – Wand: 2 m ohne Hinder­nisse (auch Matten)
    • --- Abstand an der Seiten­linie: 2 m ohne Hinder­nisse ( Bänke, Füße, Kampfgericht)
    • --- Abstand der Zuschauer hinter den Mannschafts­bänken: 1 m
    • --- Abstand der Zuschauer hinter dem Kampf­ge­richt: 2 m
    • --- Korbanlage mit durch­sich­tigen Spiel­brettern gem. Art.3 FIBA-Regeln
    • --- Kanten­schutz an den Spielbrettern
    • --- separater Umklei­deraum mit Dusche für Schiedsrichter
    2. Bei einem eventu­ellen Zerstören eines Brettes oder Korbes ist auch die Möglichkeit des Auswei­chens in eine andere, den Vorschriften entspre­chende Halle, möglich. Darf der Heimverein eine zerstörte Korbanlage nicht reparieren, bedeutet dies nicht den Verlust des Spieles. Der Heimverein ist jedoch zum Schadens­ersatz ver- pflichtet.
    3. Die Zulassung von Spiel­bällen regelt das DBB-Präsidium. Als Spiel­bälle sind alle vom DBB zugelas­senen Bälle erlaubt. Der HBV empfiehlt für den Spiel­be­trieb die Bälle der Firma Spalding.
    4. Die Mannschaften haben in einer regel­ge­rechten, zuläs­sigen Spiel­kleidung anzutreten. Bei Farben­gleichheit hat die Heimmann­schaft die Trikot­farbe zu wechseln.
    5. Werbung auf Spiel­kleidung ist zugelassen, wenn sie nicht gegen die Richt­linien des DBB verstößt. Der 1. Schieds­richter hat Verstöße gegen die DBB-Richt­linien für die Benutzung von Werbung auf der Rückseite des Spiel­bogens der Spiel­leitung anzuzeigen.
    6. Als Spiel­aus­rüstung sind in allen überbe­zirk­lichen Spielen und Wettbe­werben eine funktio­nie­rende, rück- wärts laufende digitale 24 Sekunden - Anlage / auf 14 Sekunden per Knopf­druck rückstellbar - mit zwei sicht­baren Anzeigen ( in den diagonal gegen­über­lie­genden Ecken des Spiel­feldes oder über den beiden Spiel­brettern montiert), Anzeigen für Mannschafts-und Spiel­erfouls (Foultä­felchen und Teamfoul-Anzeiger) sowie ein für alle am Spiel Betei­ligten sicht­barer Einwurf­an­zeiger (Einwurf­pfeil) verbindlich vorgeschrieben.
    7. Für alle Veran­stal­tungen gilt die Versamm­lungs­stät­ten­richt­linie des Landes Hessen.
    8. Der Zugang zur Spiel­halle ist eine Stunde vor Spiel­beginn zu gewährleisten.
    9. Das Kampf­ge­richt hat 15 Minuten vor Spiel­beginn vollständig am Kampf­rich­ter­tisch anwesend zu sein.

    L. Finanzen (siehe § 14 HBV- FinanzO)
    1. Meldegelder
    Die Melde­gelder betragen für
    Oberliga € 150--
    Landesliga € 120,--
    Bezirksliga € 90,--
    Kreisliga € 60,--
    Senioren Ü35 / Ü40 € 60,--
    Senioren - Pokal € 37,50
    Jugend U20 - U14 Bezirk € 22,50
    Oberliga Quali­fi­kation Jugend € 75,--
    Oberliga / Landesliga Jugend € 30,--
    Oberliga/Landesliga Jugend sofern keine
    Quali­fi­kation gespielt wird € 90,00

    Für die Jugend-U12 – Spiele und jünger in den Bezirken wird kein Meldegeld erhoben.
    2. Gebühren
    Gebühr für Spielverlegungen
    • in Senio­ren­ligen gemäß § 14 HBV-FO € 25,-
    • in Jugend­ligen gemäß § 14 HBV-FO € 15,--
    • Säumnis­gebühr wegen verspä­teter und/oder unvollständige

    Meldung gem. Ziffer I.B. 4 + 5. der HBV-Ausschreibung € 10,-- Zu allen Gebühren kommen die Verfah­rens­kosten hinzu.
    3. Kassen­stelle ist der Vizeprä­sident Ressort II.
    Das Konto des HBV ist bei der Sparkasse Oberhessen
    IBAN DE16 5185 0079 0120 0650 25 BIC HELADEF1FR
    4. Spielkosten
    • Die gastge­benden Vereine tragen bei allen Spielen grund­sätzlich die Schieds­rich­ter­kosten und die Kosten der ihnen oblie­genden Pflichten. Die mit dem Spiel verbun­denen Einnahmen stehen ihnen zu.

    • Bei Spiel­wie­der­holung entscheidet die Spiel­leitung über die Aufteilung der Kosten.

    II. Besondere Bestim­mungen A.
    1. In den überbe­zirk­lichen Ligen beginnen die Punkt­spiele nach Weihnachten erst nach dem Ende der Ferien.
    2. Ende der Spielzeit
    a. Die Wettbe­werbe 2025/2026 enden am 31. Juli 2026.

    b. Der Runden­spiel­be­trieb endet am 31. März 2026. Spiele, die bis zu diesem Datum nicht ausge­tragen sind, werden mit 0:20 Korbpunkten und je einem Minus - Wertungs­punkt für die betei­ligten Mannschaften gewertet.
    3. Die Punkt­runde wird mit je einem Heim- und Auswärts­spiel gegen jeden Gegner ausge­tragen. Vorrunden- spiele können grund­sätzlich nicht in der Rückrunde ausge­tragen werden.
    4. Zur Identi­täts­prüfung gem. § 34 DBB-SO muss der Spieler dem 1. SR entweder den DBB-TA im Original oder einen amtlichen Licht­bild­ausweis im Original vorlegen.
    5. Bei Manipu­lation im Spiel­be­trieb kann vom HBV-Sport­aus­schuss ein befris­teter Ausschluss der Mannschaft vom Spiel­be­trieb ausge­sprochen werden. Während dieser Zeit angesetzte Spiele werden mit -1 Wertungs- und 0:20 Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spiel­partner erhält 2 Wertung- und 20:0 Korbpunkte. Spiel- verle­gungen sind während dieser Zeit nicht möglich.
    6. Ausge­fallene Spiele sind, sofern nicht eine Wertung gem. §§ 37 DBB-SO ff. erfolgt, gegebe­nen­falls auch Mon- tag - Freitag auszu­tragen. Die Spiel­leitung setzt den neuen Spiel­termin auf Vorschlag der Heimmann­schaft im Einver­nehmen mit der Gastmann­schaft fest. Die Gastmann­schaft kann die Festsetzung des Spiel­termins nur ablehnen, wenn die Spielzeit Montag - Freitag vor 20:00 Uhr liegt oder einsatz­be­rech­tigte Spieler wegen der Teilnahme an Pokal- oder Meister­schafts­spielen verhindert sind.

    Nennt die Heimmann­schaft der Spiel­leitung nicht binnen 2 Wochen nach dem angesetzten Spiel­termin einen neuen Spiel­termin, verliert sie das Heimrecht an die gegne­rische Mannschaft. Nennt auch diese Mannschaft in den nächsten 2 Wochen keinen Spiel­termin, wird das ausge­fallene Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten und -1 Wertungs­punkt für beide betei­ligten Mannschaften gewertet. Ziffer II.A.2+3 bleiben unberührt.
    7. Begeg­nungen, bei denen der Sieger in Hin- und Rückspiel ermittelt wird, bilden eine Einheit. Sie werden bei unent­schie­denem Ausgang eines Spieles nicht verlängert. Ergibt die Addition der Korbpunkte jeder Mann- schaft aus Hin- und Rückspiel für beide Mannschaften die gleiche Korbpunktzahl, wird das zweite Spiel nach den Spiel­regeln verlängert.
    8. Der digitale Spiel­bogen (DSS - > Digital Score Sheet) muss im gesamten Spiel­be­trieb des HBV verwendet werden. Zur Nutzung wird auf die Durch­füh­rungs­be­stim­mungen des Dt. Basketball Bundes zum digitalen Spiel­be­richt verwiesen. Ausnahme besteht für die U12- und jünger-Ligen. Der von den SR abgeschlossene digitale Bogen ist unmit­telbar nach Ende des Spiels, spätestens jedoch bis 24:00 Uhr des Spiel­tages hochzu­laden. In den Jugend­ligen U12 und jünger hat der Heimverein den Spiel­bogen in digitaler Form bis spätestens 24:00 Uhr am Austra­gungstag an die Spiel­leitung zu schicken. Den weißen Origi­nal­bogen hat er bis zum Ende der Spielzeit aufzu­be­wahren. Die auf dem Spiel­bogen einge­tra­genen Spieler sind für beide Mannschaften von der Heimmann­schaft im Internet unter www.basketball-bund.net am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag anzuhaken.
    9. Die Mannschaften der Oberliga Herren haben verpflichtend eine Video­auf­zeichnung ihres Heimspiels bis spätestens 48 Std. nach Spielende im dazu vorge­se­henen Video­portal im Internet einzu­speisen. Auf dem passwort­ge­schützten Server stehen die Video­auf­nahmen nur einem einge­schränkten Kreis von betei­ligten Vereinen und der HBV-Schieds­rich­ter­kom­mission zu Analy­se­zwecken zur Verfügung.

    Ein weiteres Verbreiten der Aufnahmen auf öffent­lichen Platt­formen (z.B. Youtube) ist nicht gestattet. Bei Ansprüchen von Verletzung der Persön­lich­keits­rechten etc. behält sich der Veran­stalter zur Wahrung seiner Inter­essen + Ansprüche eigene Maßnahmen vor.
    10. Die angesetzten Schieds­richter haben mindestens 20 Minuten vor dem im Spielplan angege­benen Spiel­beginn am Kampf­rich­ter­tisch zu sein.
    11. Die beiden Spiel­partner müssen sich vor Spiel­beginn von der Gültigkeit der Lizenz einge­setzter Schieds­richter überzeugen. Ein Protest gegen den Schieds­rich­ter­einsatz muss vor Spiel­beginn auf dem Spiel­be­richts­bogen proto­kol­liert werden.
    12. Die Spiel­leitung ist berechtigt, Spiele der vom HBV ausge­schrie­benen Wettbe­werbe unter Verbands­auf­sicht zu stellen. Die beauf­tragte Person erhält Vergütung nach § 25 HBV-SRO, hat ungehin­derten Zutritt zu den Räumlich­keiten der Verbands­ver­an­staltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sport­dis­ziplin. Die beauf- tragte Person hat einen schrift­lichen Bericht über den Verlauf der beobach­teten Veran­staltung an die zuständige Spiel­leitung abzugeben. Aufgrund des Berichtes kann die Spiel­leitung bei Bedarf Strafen gemäß dem HBV-Strafen­ka­talog aussprechen.
    13. Für die überbe­zirk­lichen Ligen wird die Zustän­digkeit zur Verhängung von Strafen nach § 10.7. HBV-SRO auf den jewei­ligen Schieds­richter-Einsatz­leiter bzw. Spiel­leitung der einzelnen Liga übertragen.
    14. Am Kampf­ge­richt, an den Mannschafts­bänken, sowie im gesamten Hallen­in­nen­be­reich (ausge­nommen Tri- bünen) gilt ein absolutes Alkohol­verbot. Drogen­konsum ist im gesamten Hallen­be­reich untersagt. Zuwider- handlungen hat der 1. SR auf dem Spiel­bogen zu vermerken, der Spiel­leiter hat eine Geldstrafe für den Heim- verein auszu­sprechen; bei Fortdauer der Zuwider­handlung erfolgt Spiel­ab­bruch durch den 1. Schiedsrichter.

    B. Teilnah­me­be­rech­tigung und Spieltermine:
    1. Teilnahmeberechtigung:
    an den Wettbe­werben der überbe­zirk­lichen Ligen sind die dafür quali­fi­zierten Mannschaften teilnahmeberechtigt.
    2. Spieltermine :

    a. Die Spiel­termine sind im Rahmen­ter­minplan verbindlich festgelegt (Siehe Anhang B). Der Rahmen­termin- plan wurde veröffentlicht.

    b. Die Spiele müssen grund­sätzlich zu folgenden Zeiten beginnen: im Seniorenbereich
    Montag - Freitag zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr
    Samstag zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr
    Sonntag zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr

    im Jugend­be­reich U 14 und jünger
    Samstag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr
    Sonntag zwischen 12:00 und 16:00 Uhr

    U 16 - 18
    Samstag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr
    Sonntag zwischen 12:00 und 18:00 Uhr

    c. In begrün­deten Ausnah­me­fällen und wenn beide Spiel­partner damit einver­standen sind, kann ein Punkt­spiel oder Pokal­spiel an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausge­tragen werden.

    d. Die Bezirke können abwei­chende Regelungen in ihren ergän­zenden Ausschrei­bungen festlegen.

    C. Pokal­spiele
    In den Bezirken werden Pokal­spiele für Damen und Herren aus Landes­ligen, Bezirks­ligen und Kreis­ligen ausge- schrieben. Die Bezirks­pokal-Sieger spielen zum Abschluss der Saison um den Wander­pokal des Hess. Basketball Verbandes ein Endturnier. Sollten die Bezirke Gießen und Kassel keine Pokal­spiele ausrichten, findet das Endturnier abwech­selnd beim Bezirks­po­kal­sieger von Darmstadt bzw. Frankfurt statt.
    Die Schieds­richter werden vom HBV-SR-Einsatz­leiter angesetzt.

    D. Ü 35 / Ü40 Spiele­rinnen und Spieler
    1. Spiel­leiter für die Wettbe­werbe zur Hessi­schen Meister­schaft der Spiele­rinnen und Spieler Ü 35 / Ü 40 ist der Vizeprä­sident Ressort III. Er kann diese Aufgabe delegieren.
    2. Jeder Bezirk meldet für die Hessi­schen Meister­schaften die Mannschaft, die Bezirks­meister geworden ist. Der Spiel­modus für die Quali­fi­kation wird vom jewei­ligen Bezirk festgelegt.
    3. Meldungen für die Hessi­schen Meister­schaften erfolgen durch den jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden bei der Spielleitung
    für Ü 35 bis zum 17.11. 2025
    für Ü 40 bis zum 17.11. 2025 .
    4. Die Hessi­schen Meister­schaften der Ü 35 / Ü 40 werden in Turnierform ausge­tragen, weitere Austra­gungs- modali­täten werden recht­zeitig von der zustän­digen Spiel­leitung festgelegt.
    Für die Ausrichtung können sich die Vereine für die Ü 35 bis zum 22.11. 2025

    für die Ü 40 bis zum 22.11. 2025
    bei der Spiel­leitung bewerben. Bei mehreren Bewer­bungen entscheidet die Spiel­leitung über den Austra­gungsort. Gehen bis zum 22.11. keine Bewer­bungen ein, wird die betref­fende Meisterschaft
    nicht ausgetragen.
    5. Die Schieds­rich­ter­kosten werden anteilig auf die teilneh­menden Mannschaften umgelegt. Das Kampf­ge­richt wird vom Ausrichter gestellt.
    6. Die Sieger der Endtur­niere sind Hessen­meister. Die Quali­fi­kation für die weiter­füh­renden Wettbe­werbe richtet sich nach den Bestim­mungen der Regio­nalliga Südwest und denen des DBB.
    7. Die Teilnahme- und Einsatz­be­rech­tigung richtet sich nach den Regelungen der DBB-Ausschreibung für den Wettbewerb der Deutschen Meister­schaft der Alters­klasse Ü35 und Ü40 weiblich und männlich.
    Bei den Ü35 – und Ü40 – Spiele­rinnen kann eine Spiel­ge­mein­schaft aus drei Vereinen gebildet werden.
    Bei den Ü40-Spielern kann eine Spiel­ge­mein­schaft aus drei Vereinen eines Landes­ver­bandes gebildet werden.
    8. Spiel­be­rechtigt sind bei den
    · Ü 35: Jahrgang 1991 und älter
    · Ü 40: Jahrgang 1986 und älter.

    E. Überbe­zirk­liche Spiele der Jugend
    Für die Wettbe­werbe der Jugend im überbe­zirk­lichen Bereich ergeht eine Ausschreibung durch den Vizeprä­si­denten Ressort IV.

    F. Spiele auf Bezirksebene
    Teilnah­me­rechte, Spiel­termine und Spiel­zeiten werden durch die ergän­zende Ausschreibung des jewei­ligen Bezirks geregelt. Die Ausschreibung erfolgt durch den jewei­ligen Bezirksvorsitzenden.

    G. Auszeich­nungen
    Bei Meister­schaften, die vom HBV in Rundenform ausge­schrieben werden, erhalten der Erste, bei Meister­schaften, die in einem Endspiel ausge­spielt werden, der Erste und Zweite, bei Meister­schaften, die in einem Turnier ausge­spielt werden, alle Turnier­teil­nehmer nach der Reihen­folge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.

    H. Sport­dis­ziplin
    1. Bei Disqua­li­fi­kation können der betroffene Spieler und der betroffene Verein innerhalb von 3 Werktagen schriftlich (per Mail) beim Spiel­leiter Stellung zu diesem Vorfall nehmen. Der Bericht des Schieds­richters ist dem betrof­fenen Verein zur Kenntnis zu geben. Mit Versendung des Berichtes an den Verein beginnt die Frist zur Stellung­nahme. Trifft die Stellung­nahme nicht recht­zeitig ein, entscheidet der Spiel­leiter nach Aktenlage. Die Spiel­sperre eines Spielers betrifft seinen Einsatz in jeder Mannschaft, für die er spielen kann. Ein gesperr- ter Spieler kann für die Zeit der Sperre keinerlei Tätigkeit als Schieds­richter, Kampf­richter, Trainer oder Betreuer einer Mannschaft ausüben. Entspre­chendes gilt für eine Spiel­sperre für Trainer mit oder ohne Lizenz sowie für Schiedsrichter.
    2. Bei schwer­wie­genden oder wieder­holten Verstößen gegen die Sport­dis­ziplin durch Tätlich­keiten oder Belei- digungen von Spiel­teil­nehmern eines Vereins kommt § 2a Nr.3 HBV-SO zur Anwendung. Bei Verstößen gegen § 33.1 DBB-SO kann die Spiel­leitung einen Ordnungs­dienst in der Spiel­halle anordnen.
    3. Kommt ein Verein seinen Verpflich­tungen gemäß § 33 DBB-SO nicht nach, kann für die betroffene Mann- schaft eine Platz­sperre gemäß HBV-Strafen­ka­talog verhängt werden. Zuständig für diese Entschei­dungen ist für den bezirk­lichen Spiel­be­trieb der Bezirks­vor­sit­zende, für den überbe­zirk­lichen Spiel­be­trieb der Vizeprä­sident Ressort III. Dies schließt die Entscheidung über den/die Austragungsort/e der Heimspiele dieser Mannschaft während der Sperre ein. Der Verein dieser Mannschaft bleibt nach § 33 Abs.1 und 2 DBB-SO verant­wortlich und trägt die Kosten für Schieds­richter, Kampf­ge­richt und Spielhalle.

     

    Daten­schutz­er­klärung
    Die Vereine, Vereins­ver­treter, Spieler, Schieds­richter, Trainer und Funktionäre erklären sich mit ihrer Meldung zum Spiel­be­trieb im HBV, der Teilnahme an Spielen, Sitzungen und sonstigen Veran­stal­tungen des HBV ausdrücklich und unter Verzicht auf die weitere Schriftform damit einver­standen, dass ihre für den Spiel­be­trieb notwen­digen perso­nen­be­zo­genen Daten unter Berück­sich­tigung des Bundes­da­ten­schutz­ge­setztes veröf­fent­licht werden kön- nen. Sollte die bislang übliche Speicherung, Weitergabe, Veröf­fent­li­chung und elektro­nische Verar­beitung der perso­nen­be­zo­genen Daten ausdrücklich nicht gewünscht sein, ist dies der Geschäfts­stelle des Hess. Basketball Verbandes schriftlich mitzu­teilen. Das Präsidium des HBV entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

    HBV – Sport­aus­schuss 1. August 2025

     

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