HBV-Schiedsrichterordnung
HBV-Schiedsrichterordnung I. – Regelungsgegenstand § 1 1. Die Schiedsrichterordnung des HBV (HBV-SRO) regelt in Ergänzung zur DBB-SRO das Schiedsrichterwesen im HBV. Bestimmungen der HBV-SRO verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie der DBB-SRO widersprechen. 2. Schiedsrichter im Sinne der HBV-SRO sind diejenigen, die im Besitz einer DBB–Schiedsrichterlizenz, einer …