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Nachwuchscamp II 2025

BIST DU DABEI??? Nachwuchscamp II ! ! !

Danke für die vielen Anmel­dungen für das Erste Camp. Aufgrund der höhen Nachfrage bieten wir euch jetzt ein weiteres Camp an.

Von Montag, 21. Juli 2025, 17:00 Uhr, bis Freitag, 25. Juli 2025, 12:00 Uhr

Rotenburg an der Fulda 36199

Für die Jahrgänge 2013 Jungen und Mädchen und 2012 Mädchen.


Zur Sichtung für die TSP1-Kader.

eine Teilnahme ist nur auf Einladung des Tsp-Kader-Trainers möglich

Der Eingang der Zahlung (bitte erst, ab dem 01.01.2025) ist für die Vergabe der Plätze entscheidend. Kader­spieler werden bevorzugt in die Camps aufge­nommen. Der HBV entscheidet über die Zulassung zu den Camps. Das Nachwuchscamp findet in Rotenburg an der Fulda statt .

Sie erhalten nach Anmeldung eine Eingangs­be­stä­tigung per Mail, dies ist keine verbind­liche Teilnah­me­be­stä­tigung. Die Teilneh­mer­plätze werden nach Rücksprache mit unserem Landes­trai­nerteam und nach Zahlungs­eingang vergeben (bitte erst ab dem 01.01.2025 überweisen!!!). Eine verbind­liche Teilnah­me­be­stä­tigung erhalten Sie im Mai/Juni 2025, oder früher. Eine kostenlose Stornierung bis zum 26.03.2025 ist möglich, danach wird eine Bearbei­tungs­gebühr in Höhe von 30,00€ einbe­halten. Für Stornie­rungen nach dem 15.05.2025 bis 15.06.2025 wird eine Storno­pau­schale von 80,00€ erhoben. Für Stornierung ab dem 22.06.2025 bis 3 Tage vor der Anreise betragen die Storno­kosten 150,00€, danach betragen die Storno­kosten 210,00€. Bei vorzei­tiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Wir empfehlen eine Reise­rück­tritts­ver­si­cherung. Bitte beachten Sie die Ausschrei­bungs­grund­sätze zu den einzelnen Camps.

Einver­ständ­nis­er­klärung
Mit einer Anmeldung erklären Sie sich damit einver­standen, dass sich ihr Sohn/ ihre Tochter an allen offizi­ellen Veran­stal­tungen (Sport­an­gebote, Spiele, Ausflüge, Schwimmen) im Rahmen des Camps beteiligt und hierin über ausrei­chende Fähig­keiten verfügt. Zudem erklären Sie sich damit einver­standen, dass sich ihr Sohn/ihre Tochter während der üblichen Freizeit mit Einver­ständnis des Campleiters in einer Gruppe von mindestens drei Teilnehmern von der Campge­mein­schaft entfernen darf. Weiterhin erklären Sie sich einver­standen, dass im HBV-Camp Fotos/Videoaufnahmen von ihrem Sohn/ ihrer Tochter angefertigt werden und er/sie auf diesen Fotos zum Teil auch deutlich erkennbar darge­stellt ist. Mit diesen Aufnahmen und der Veröf­fent­li­chung seines/ihres Namens auf öffent­lichen Medien (HBV-Seite, Facebook o.Ä.) bin ich einver­standen. Ihre Einwil­ligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommer­zielle Nutzung - Veröf­fent­li­chung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe - in Digitalform und Printform durch den Fotografen oder aber auch durch Dritte. Ihre Einwil­ligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröf­fent­li­chungs­formen des Verbandes. Zudem erkläre Sie sich damit einver­standen, dass das Smart­phone Ihrer Tochter/Ihres Sohnes bei Start des Camps durch die Betreuer vor Ort einge­sammelt wird und erst nach Beendigung des Camps wieder ausge­händigt wird. Die aktuell geltenden Hygie­ne­regeln werden von meinem Sohn/ meiner Tochter über die komplette Zeit eingehalten.

Vorsorg­liche Vollmacht / Einver­ständ­nis­er­klärung zur ärztlichen Unter­su­chung und zum Röntgen

Mit einer Anmeldung bestä­tigen Sie, dass ihr Sohn/ihre Tochter ärztlich behandelt werden darf, wenn ein Arzt diese Behandlung für notwendig erachtet. Ebenso darf ihr Sohn/ihre Tochter geröntgt werden, wenn ein Arzt Röntgen für notwendig erachtet. Sie versi­chern, dass ihr Sohn/ihre Tochter sport­tauglich ist und an keinen Erkran­kungen (z.B. Herzfehler, Asthma) leidet, die von Laien nicht erkannt werden und bei sport­licher Betätigung zu einem nicht unerheb­lichen Gesund­heits­risiko führen können.

Teilnah­me­be­din­gungen

Jedes Camp ist eine Veran­staltung mit großer Teilneh­merzahl. Es wird daher erwartet, dass sich jeder Teilnehmer in die Gemein­schaft einfügt. Im Falle des Zuwider­han­delns gegen die Weisung der Betreuung oder bei ungebühr­lichem Verhalten ist der Veran­stalter berechtig, entspre­chende Maßnahmen zu ergreifen. Bei grobem Verstoß kann der Teilnehmer vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die Rückreise ist umgehend von den Erzie­hungs­be­rech­tigten zu regeln. Bei auftre­tendem Heimweh oder bei Verlet­zungen ist ebenfalls eine Rückreise durch die Erzie­hungs­be­rech­tigten zu organi­sieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnah­me­ge­bühren besteht in diesem Fall nicht. Sollten nachträg­liche Schäden z.B. in den Zimmern bzw. am Inventar der Sport­schule in Alsfeld festge­stellt werden, werden diese nachträglich in Rechnung gestellt. Alle Teilnehmer müssen über ihren Verein versi­chert sein oder eine entspre­chende Versi­cherung nachweisen können.

ACHTUNG!!!

Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld –Zusatz­leis­tungen- die T-Shirt-Größe ihres Kindes an. Sollte Ihr Kind zudem Vegeta­rier/-in sein oder kein Schwei­ne­fleisch essen oder Unver­träg­lich­keiten, so geben Sie dies bitte ebenfalls im Feld -Zusatz­leis­tungen- an.

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