Liebe Vereinsverantwortliche aller HBV-Mitgliedsvereine,
anbei veröffentlichen wir Ihnen/Euch die HBV-Durchführungsbestimmungen für die Saison 2021/22, sowie die Formulare zum Nachweis für jedes Spiel.
Die hier gewählte Verfahrensweise ist ausgiebig sowohl mit Vereinen, Bezirksvorsitzenden, Schiedsrichtern, dem Sportausschuss und im HBV-Präsidium diskutiert, erarbeitet und beschlossen worden.
Wir hoffen sehr, dass wir unter diesen Maßnahmen eine Saison 2021/22 durchführen können.
- Formlar Bestätigung für Heimverein
- Liste Spieler und Begleitpersonen
- Durchführungsbestimmungen HBV Saison 2021/2022 (Stand 30.09.2021)
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Ab Donnerstag, 11.November 2021 gilt u.a. im Innenbereich von Veranstaltungen, im Kulturbetrieb,
in Freizeiteinrichtungen und in Sportstätten die 3 G + Plus - Regel.
In unserem Spielbetrieb müssen also alle Teilnehmer (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, Kampfgericht, Zuschauer) geimpft, genesen sein oder einen negativen PCR – Test (nicht älter als 48h) vorlegen.Für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, die nicht geimpft oder genesen sind, reicht weiterhin die Vorlage des Testheftes oder Schülerausweises.
Ebenso gibt es keine Änderung für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein Antigen-Schnelltest in Verbindung mit dem ärztlichen Attest weiterhin ausreichend. Für Kinder unter 6 Jahren oder wenn sie noch nicht eingeschult sind, ist ein Negativtest nicht erforderlich.
Sportliche Grüße
Heide Aust | Geschäftsführung