HBV-Ausschreibung Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga
A. Qualifikation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga für die Saison
A1.
Bis zum 01.06. eines Jahres melden die Vereine per E-Mail mit dem Meldeformular (Anlage) ihre Mannschaften der U12–U18 für die Ober- und Landesligen bzw. zu den Qualifikationsturnieren für die Jugend-Oberliga und Jugend-Landesliga an die Spielleitung. Diese bestätigt den Eingang der E-Mail. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Für die Oberligen der Jungen werden bei mehr als 10 Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den AK U16 und U18 gespielt. In den Altersklassen U12X und U14 finden keine Qualifikationen statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet wurden.
Für die Oberligen der Mädchen werden bei mehr als 8 (U16) bzw. 10 (U14/18) Meldungen in einer Altersklasse (AK) Qualifikationen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Altersklasse U12X findet keine Qualifikation statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet wurden.
In den Landesligen der Jungen und der Mädchen spielen alle Mannschaften, die gemeldet werden.
Meldestellen und Spielleitungen:
Weibliche U14, U16, U18 (formlos per Email): Ebi Spissinger, E-Mail: coach.ebi@t-online.de Berliner Straße 32, 35305 Grünberg
Männliche (mixed) U12X, U14, U16, U18 (mit Meldeformular): Danica Paepcke, E-Mail: DanicaPaepcke@hotmail.com Groß-Gerauer-Straße 79, 64331 Weiterstadt
Für die Qualifikationsrunden gelten die Alterklasseneinteilungen der darauf folgenden Spielrunde.
A2.
Meldungen ohne die erforderlichen Angaben werden nicht berücksichtigt. Auf dem Meldeblatt sind die Plätze gemäß den Abschlusstabellen 2022/23 der Ober- und Landesligen aufzuführen. Nicht wahrheitsgemäße Angaben ziehen eine Ordnungsstrafe i. H. von 50€ nach sich.
A3.
Die Ober- und Landesligen der U12, U14, U16, U18 werden grundsätzlich mit mindestens 8 Mannschaften, gespielt. Bei der 8er-Liga der OL können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga der OL bis zu 8 Mannschaften gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden gemäß A1. in Turnieren ausgespielt. Es steht im Ermessen des HBV- Jugendausschusses, Mannschaften für die Oberligarunde zu setzen oder auf Antrag Wildcards zu vergeben. Sollte das Meldeergebnis eine Änderung erforderlich machen, kann der HBV-Jugendausschuss diese beschließen.
A4.
Die Besetzung der Turniere erfolgt nach der Tabellenplatzierung der Ober- und Landesligen (siehe Meldeblatt) und dem sich daraus ergebenden Ranking. Mannschaften, die in der Saison zurückgezogen wurden, können keine Punkte geltend machen.
Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen („Hessenmeldung“).
Der Jugendausschuss entscheidet über den Austragungsmodus, die Anzahl der Turniere und die Anzahl der am einzelnen Turnier teilnehmenden Mannschaften. Diese Entscheidung orientiert sich an der Zahl der gemeldeten Mannschaften.
3er-Turniere
(A= Ausrichter) 4er-Turniere
(A= Ausrichter) 5er-Turniere
(A= Ausrichter)
eintägig eintägig 1. Tag 2. Tag
10:00 A–B 09:00 A–B 10:00 A–B 10:00 A–C
12:30 B–C 10:30 C–D 11:30 C–D 11:30 D–B
15:00 A–C 13:00 A–D 13:00 A–E 13:00 E–C
14:30 C–B 14:30 B–C 14:30 A–D
17:00 B–D 16:00 D–E 16:00 B–E
18:30 A–C
Termine für 2023 sind: Juni 2023 - Juli 2023 (voraussichtlich Q1: 01. + 02.07.23; Q2: 08. + 09.07.23)
Die Spielzeit beträgt 4x7,5 Minuten, Freiwürfe ab dem 4. Teamfoul pro Viertel, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen je 4 Minuten.
Die U12 spielt nach den HBV-U12-Regeln mit der Ausnahme: Spielzeit 8x4 Minuten, Einsatz je Spieler mindestens 2, maximal 6 Achtel, keine Teamfouls, maximal 4 persönliche Fouls, Verlängerungen 4 Minuten
Die U12 spielt mit dem Ball Größe 5, die OW14-OW18 sowie OM14 spielen mit dem Ball Größe 6, die OM16-OM18 mit dem Ball Größe 7.
In den Spielen der WU14, WU16, XU12, MU14 und MU16 ist „Mann-Mann-Verteidigung“ (MMV) vorgeschrieben. Nach den Vorgaben des Landestrainers weiblich ist in der WU14 und WU16 MMV spätestens ab der Mittellinie erforderlich. Es gelten die MM-Kriterien des DBB und bei der U12 die Kriterien des HBV.
Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.
A5.
Alle SpielerINNEN, die an dieser Qualifikation teilnehmen, müssen auf dem MMB/Spielerliste eingetragen werden (Name, Geburtsdatum, etc.), der vor jeder Qualifikationsrunde zu den Spielen vorzulegen ist. Dieser MMB muss auf dem Vordruck, der auf der HBV-Homepage zum Downloaden bereitsteht, in Papierform vom Verein mit Stempel und Unterschrift versehen vom Ausrichter an die Spielleitung geschickt werden. Dies kann durch den Ausrichter der Spiele zusammen mit den Spielbögen erfolgen. Mannschaften, die keine Spielerliste bei der Spielleitung vorlegen, haben, das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die SpielerINNEN haben einen gültigen Teilnehmerausweis/Personalausweis/Reisepass/Lichtbildausweis vorzulegen. Spieler, die mit STB bzw. Spielerwechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind, haben einen gültigen Personalausweis/Reisepass/Lichtbildausweis vorzulegen.
Die Vereine legen vor der ersten Qualifikationsrunde ihre 8 Stammspieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfen nicht an der Qualifikation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. SpielerINNEN des LK1-Kaders müssen in ihrer Altersklasse als Stammspieler in der OL gemeldet werden.
Alle SpielerINNEN können an einem Turniertag nur in einer Mannschaft einer Altersklasse eingesetzt werden, d.h. man kann nur an einem Wettbewerb je Spieltag teilnehmen.
Jeder/jede Spieler/-inn darf nur mit einem Verein an einer OL-Quali je Altersklasse teilnehmen, gleiches gilt für die LL-Quali.
Spieler des älteren Jahrgangs der JBBL (2008) sind in der U16-Oberliga- und Landesligarunde 2023/24 sowie der Qualifikation zu diesen Runden nicht spielberechtigt, falls sie bereits in der Saison 2022/23 eine Spielberechtigung für die JBBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die JBBL qualifiziert, bleibt der Oberligaplatz bestehen, wenn der Verein dies möchte.
Spieler des Jahrgangs 2006 der NBBL sind in der U18-Oberliga- und Landesligarunde 2023/24 sowie der Qualifikation zu diesen Runden nicht spielberechtigt, falls sie bereits in der Saison 2022/23 eine Spielberechtigung für die NBBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die NBBL qualifiziert, bleibt der Oberligaplatz bestehen, wenn der Verein dies möchte.
Spielerinnen des älteren Jahrgangs der WNBL (2006) sind in der U18-Oberliga- und Landesligarunde 2023/24 sowie der Qualifikation zu diesen Runden nicht spielberechtigt, falls sie bereits in der Saison 2022/23 eine Spielberechtigung für die WNBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die WBBL qualifiziert, bleibt der Oberligaplatz bestehen, wenn der Verein dies möchte.
Wird die Bundesligalizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurückgegeben bzw. deaktiviert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga sowie in den Qualifikationsrunden 2023/24 nach Information an den HBV-Jugendausschuss spielberechtigt.
A6.
Da die laufende Saison erst am 31.07.2023 endet, müssen Vereinswechsel und STB-Anträge von Spielern/Spielerinnen für alle Qualifikationsturniere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STB- Antrag bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum 15.06.2023, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Gebühr für die STB muss ebenfalls bis zum 15.06.2023 beim HBV eingegangen sein.
Die Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später eingehende Anträge werden zu den Qualifikationen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle Qualifikationsrunden und Altersklassen.
Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2023 den Spielerwechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der DBB stellt dann ab dem 01.08.2023 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifikation ist der Vereinswechsel für die Saison 2023/24 gültig.
Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren Qualifikation ausgestellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Qualifikation nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2023/24 nicht zulässig.
Die STBs der Saison 2022/23 haben für alle Qualifikationen zur Saison 2023/24 keine Gültigkeit.
A7.
Spielerwechsel zu den Qualifikationen sind grundsätzlich möglich.
Spieler und Spielerinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2023 den Verein wechseln bzw. eine STB beantragen.
Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolgreichen OL/LL-Qualifikation teilgenommen haben, erhalten während der laufenden Saison 2023/24 keine Einsatzberechtigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über Ausnahmefälle kann der Jugendausschuss entscheiden.
A8.
Für die OL-Qualifikationsrunden gilt die Trainerlizenzpflicht „Trainer-C-Lizenz Leistungssport“; für die Qualifikationsrunden zu den Landesligen gilt die Trainerlizenzpflicht „Trainer-D-Lizenz“. Bei nicht vorhandener Lizenz kann -gemäß der Richtlinien der LTK- eine Übergangslizenz für die Qualifikationen bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
A9.
Für den Schiedsrichtereinsatz ist der HBV-SR-Einsatzleiter zuständig, ggf. wird auf die „Heimschiedsrichter- Regelung“ zugegriffen. Die Schiedsrichter erhalten Spielleitungshonorare in Höhe von 20,-- € für OL-Quali-Spiele und 15,--€ für LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die Spielleitungshonorare, Fahrkosten und Parkgebühren der Schiedsrichter und MM-Kommissare. Der in Vorlage getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Auslagen geltend machen.
Der für die Überprüfung eingeteilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schiedsrichters in Höhe von 20,00€.
A10.
Der Turnier–Ausrichter hat unmittelbar nach Turnierende, sonntags spätestens 21:00 Uhr, alle Ergebnisse per E-Mail als Scan an die Spielleitung zu senden.
Die Spielbögen und Spielerlisten sind mit Poststempel des ersten Werktages nach dem Spiel an die Spielleitung zu schicken.
A11.
Der HBV-Jugendausschuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor, sofern sich Sachzwänge ergeben. Der Jugendausschuss kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusammensetzung der Ober- und Landesligen sowie der Qualifikationsrunden vornehmen.
A12. Meldegebühren
Findet eine Qualifikation statt, wird die Teilnahme an der Qualifikation Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr von 75,- Euro berechnet, die Oberliga/Landesliga selbst wird mit einer Meldegebühr von zusätzlich 30,- Euro berechnet.
Finden keine Qualifikationsturniere statt, wird die Oberliga/Landesliga mit einer Meldegebühr von 75,- Euro berechnet.
Ein Rückzug nach Meldeschluss entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr.
Bitte beachten: Es gilt die aktualisierte STB-Regelung: eine STB kann beantragt werden, wenn die Altersklasse und/oder die Spielklasse der STB höher sein wird, als im Stammverein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemeldeten Mannschaften zu berücksichtigen)
Bitte beachten, dass eine Gebührenanpassung im Rahmen des Verbandstages 2023 beschlossen werden kann.
Anlage: Meldeformular + MMB
23.01.2023 HBV-Jugendausschuss