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Bezirks­tags­be­schlüsse Frankfurt

A. Bezirkstag

  1. Staffel­lei­te­rinnen und Staffel­leiter werden vom Bezirkstag gewählt. Wenn Staffel­lei­tungen auf dem Bezirkstag nicht besetzt werden können, ist die Spiel­leitung beauf­tragt, die Staffel­lei­tungen einzu­setzen. (2008)
  2. Der Rechts­aus­schuss des Bezirks besteht aus dem oder der Vorsit­zenden und mindestens 4 Beisitzern bzw. Beisit­ze­rinnen. (2008)
  3. Vereine die beim Bezirkstag nicht vertreten sind, werden mit einem Säumnisgeld von EUR 20,- zuzüglich Verfah­rens­kosten belegt. (2008)
  4. Die Säumnis­gelder über die der Bezirk gemäß Verbands­tags­be­schluss 2-2004 verfügt, werden grund­sätzlich für Lehrgangs­zwecke und Jugend­för­derung verwendet. (2008)
  5. Von Mitgliedern oder einzelnen Vorstands­mit­gliedern des Bezirks Frankfurt müssen Anträge zum ordent­lichen Bezirkstag bis zum 1. April schriftlich mit kurzer Begründung dem Bezirks­vor­sit­zenden oder einem/einer Beauf­tragten einge­reicht werden. Für einen außer­or­dent­lichen Bezirkstag gelten sinngemäß die Bestim­mungen aus der HBV-Geschäfts­ordnung §6. (2009)

B. Ausschreibung

  1. Zuständig für die Ausschreibung zum Spiel­be­trieb des Bezirks ist die Spiel­leitung des Bezirks. (2008)
  2. Für die Ausschreibung des Bezirks gelten die grund­le­genden Bestim­mungen der allge­meinen Ausschrei­bungen des Verbandes sowie die Bezirks­tags­be­schlüsse. (2008)

C. Spiel­be­trieb Damen und Herren

  1. In den Bezirks­ligen Damen und Herren und in den Kreis­ligen A und B Herren spielen 10 Mannschaften. Über die Einrichtung und Durch­führung weiterer Wettbe­werbe entscheidet die Spiel­leitung nach Feststellung der Melde­er­geb­nisse. (2008)

  2. Die Vereine, welche an den Wettbe­werben der Kreis­ligen A und B der Herren teilnehmen, werden den Bereichen Ost oder West zugeordnet. Die Zuordnung gilt auf Dauer und für alle Mannschaften der Herren des Vereins. Mannschaften, die aus der Bezirksliga absteigen, kehren in den Bereich zurück, dem ihr Verein zugeordnet ist oder aus dem sie aufge­stiegen sind. Über die Zuordnung der Vereine, welche erstmals in die Kreisliga B aufsteigen, entscheidet die Spiel­leitung. Über den Antrag eines betrof­fenen Vereins auf Änderung der Zuordnung entscheidet der Bezirkstag. (2008)

  3. Abstiegs­re­ge­lungen
    Aus den Bezirks­ligen Damen und Herren und aus den Kreis­ligen A und B Herren steigen die Mannschaften am Ende der Runde ab, die in den Abschluss­ta­bellen die Plätze 9 und 10 belegen.
    Die Anzahl der Absteiger erhöht sich, wenn durch Absteiger aus einer höheren Liga die Teilneh­merzahl von 10 im folgenden Wettbewerb überschritten würde. (2008)

  4. Aufstiegs­re­ge­lungen
    Aus den Kreis­ligen A Ost und A West der Herren steigen die Mannschaften auf, die in den Abschluss­ta­bellen den 1. Platz belegen.
    Aus den Kreis­ligen B Ost und B West der Herren steigen die Mannschaften auf, die in den Abschluss­ta­bellen die Plätze 1 und 2 belegen.
    Die Anzahl der Aufsteiger erhöht sich, wenn sich beim folgenden Wettbewerb freie Plätze ergeben. (2008)

D. Spiel­be­trieb Jugend

  1. Die Bezirks­meis­ter­schaften der männlichen Jugend MU18, MU16 und MU14 werden in Bezirks­ligen durch­ge­führt. Jede Bezirksliga besteht in der Regel aus maximal 10 Mannschaften. (2008)

  2. Über die Einrichtung und Durch­führung weiterer Wettbe­werbe entscheidet die Spiel­leitung nach Feststellung der Melde­er­geb­nisse. (2008)
  3. In allen Ligen der Jugend erfolgen partei­liche Schieds­rich­ter­an­set­zungen. (2008)

E. Schieds­richter

  1. Jeder Verein ist verpflichtet, gemessen an seiner Teilnahme am Spiel­be­trieb Schieds­rich­ter­an­set­zungen zu übernehmen. (2008)

  2. Die Vereine sind berechtigt, sich bei Nachbar­ver­einen durch Tausch von Schieds­rich­ter­ein­sätzen Hilfe zu verschaffen. (2008)

  3. Wenn die Spiel­leitung partei­lichen Schieds­rich­ter­einsatz festlegt, ist jeder am Spiel betei­ligte Verein verpflichtet, einen Schieds­richter zum Spiel abzustellen. Jeder Verein trägt die Kosten für den Einsatz seines Schieds­richters. (2008)

  4. Fällt beim Einsatz partei­licher Schieds­richter ein Spiel aus, weil die Schieds­richter nicht angetreten sind, trifft den Heimverein die größere Verant­wortung für den Spiel­ausfall. (2008)

F. General­klausel

Alle Bezirks­tags­be­schlüsse, die vor dem Bezirkstag 2007 beschlossen worden sind werden mit Wirkung vom Bezirkstag 2008 aufge­hoben. (2008)

G. Sonstige Beschlüsse 

  1. Die Spiel­leitung ist beauf­tragt einen SR-Kader einzu­richten. (2007)
  2. entfällt

Bezirks­vor­sit­zender G.Herzog

 

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