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Bonus­pro­gramm im Hessi­schen Basketball Verband

3. Vereine, die die von ihnen gesich­teten und ausge­bil­deten Spiele­rInnen an Leistungs-Vereine oder andere Vereine abgeben, sollen ihre Ausbil­dungs-Leistungen durch den HBV und die Verbands-Öffent­lichkeit anerkannt bekommen. Sie sollen dadurch auch motiviert werden, weiterhin an dem Prozess der Talent­suche und -förderung aktiv teilzunehmen.

4. Anerkennung kann erfolgen durch verbands-öffent­liche Wahrnehmung der Ausbil­dungs­leistung solcher Vereine und durch ein Danke­schön des Verbandes im Rahmen eines „HBV-Bonus­pro­gramms“.

5. Öffent­liche Wahrnehmung kann der HBV leisten und organisieren.

6. Danke­schön im Rahmen eines „HBV-Bonus­pro­gramms“ kann der HBV im Rahmen seiner Leistungs­fä­higkeit organisieren.

 

Welche Ausbil­dungen werden durch den HBV anerkannt ?

1. Grund­sätzlich ist es immer anerken­nenswert, wenn ehren­amtlich geführte und organi­sierte Vereine sich in der Jugend­arbeit engagieren.

2. Anlass beson­derer Anerkennung sollen Spieler­wechsel von Jugend­lichen sein, bei denen der abgebende Verein (ab-V), der ein HBV-Verein ist, eine/n SpielerIn ab der Alters­klasse U12 (jüngste HBV-OL) bis zur Alters­klasse U18 (NBBL-Höchst­alter) an einen anderen HBV-Verein (auf-V) abgibt.

3. Zusätzlich muss als auslö­sendes Moment hinzu­kommen, dass der/die SpielerIn mit dem Vereins­wechsel in eine Mannschaft einer höheren Liga des auf-V als zuletzt im ab-V einge­setzt, wechselt.

4. Zusätzlich muss als auslö­sendes Moment hinzu­kommen, dass der/die SpielerIn keine Einsatz­be­rech­tigung (STB) nach dem Vereins­wechsel im ab-V hält.

5. Bonus­punkte gibt es generell nur, wenn Spiele­rInnen mindestens 18 Monate in einem ab-V fortlaufend eine Spiel­be­rech­tigung gehabt haben.

Wie viele Bonus­punkte soll es geben ?

Bei folgenden Vereins­wechseln soll es folgende Bonus­punkte (BP) geben:

WU/MU 12
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)

WU14/MU14
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
… in ein JBBL-Team (2BP)

WU16/MU16
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
Wechsel von OL in ein WNBL-Team oder OL-Sen.- oder RL-Sen-Team (2 BP)
Wechsel von KsL oder BezL direkt in eine WNBL oder RL-Team (3 BP)
Wechsel von OL in ein JBBL-Team, NBBL-  oder RL-Team (3 BP)

WU18/MU18
Wechsel von KsL oder BezL in ein OL-Team (1BP)
… in ein WNBL-Team (2BP)
… in ein OL-Sen oder RL-Team (3BP)
… in ein NBBL-Team (2BP)
… in ein OL-Sen oder RL-Team (3BP)
… in ein BBL-Team (hier greift der Ausbil­dungs­fonds der BBL)

Der Wechsel aus der Jugend­bun­desliga in eine Senio­ren­bun­desliga (Pro A/ Pro B / DBBL 1  oder DBBL 2) soll grund­sätzlich 4 BP bringen.

Wie werden Bonus-Punkte eingelöst ?
Der Wert der Bonus­punkte wird vom HBV-Jugend­aus­schuss jährlich im Rahmen des Budgets festgelegt und auf dem Jugendtag bekanntgegeben.
Bonus­punkte gelten grund­sätzlich 3 Jahre ab Ausga­betag für folgende Leistungen des HBV:
1. Gebühren für Trainer-Aus/Fort­bildung
2. Gebühren für Schiri-Aus/Fort­bildung
3 Beitrag für Jugend­teams WU14/MU14 (Meldegeld)

Ein Bonus­punkt hat derzeit einen Wert von 50,- €. Mit Bonus­punkten können bis zu 100 Prozent der o.g. Gebühren entrichtet werden. Sie können nicht für Strafen aller Art eingelöst werden.

Wie wird das System trans­parent gemacht?
1. Die Veröf­fent­li­chung des Programms ist bereits ein Teil der vom HBV so zu schaf­fenden „Anerken­nungs-Kultur“.

2. Hierfür wird auf der Inter­net­seite www.hbv-basketball.de ein eigener Link geschaffen werden: Bonusprogramm.

3. Dem formalen Programm ist ein Text voran zu stellen, der die hohe Leistung der Vereine, die sich in der Talent­suche und Nachwuchs­för­derung engagieren, allgemein würdigt. Der Text soll erläutern, dass der HBV mit diesem Bonus­pro­gramm das hohe ehren­amt­liche Engagement der Vereins­ver­ant­wort­lichen und der Übungs­lei­te­rInnen und Traine­rInnen nicht mit Geld bezahlen kann, dass er diese Leistungen aber durch dieses Bonus-programm und durch die Trans­parenz der Vereins­wechsel von ausge­bil­deten jungen Spiele­rInnen verbands­öf­fentlich anerkennen und würdigen möchte.

4 Vereins­wechsel, die durch das HBV-Bonus­pro­gramm anerkannt werden, sind binnen 3 Monaten nach erfolgtem Vereins­wechsel an die HBV-Geschäfts­stelle zu melden. Die Verant­wortung für die recht­zeitige Meldung trägt der abgebende Verein.

5 Die Bezirks- und Landes­trainer sind aufge­fordert, Vereins­wechsel zusätzlich im Rahmen des Bonus­pro­gramms an die HBV-Geschäfts­stelle binnen 3 Monaten nach dem erfolgten Vereins­wechsel zu melden und hierdurch die Vereine zu unterstützen.

6. Nach Eingang der Meldung überprüft die HBV-GS die Richtigkeit der Meldung und setzt die Zahl der Bonus­punkte für jeden Einzelfall fest.

7. Die HBV-GS veröf­fent­licht den Vereins­wechsel mit Name/Vorname, ab-V-Liga/auf-V-Liga sowie Zahl der Bonus­punkte und Fristbeginn/Fristablauf der Bonus­punkte auf der Internetseite.

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