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Frist­ver­län­gerung für die Quali­fi­ka­tionen: Spieler­wechsel und StB-Anträge neu: Mittwoch, 28.06.23

Die Frist für Spieler­wechsel und StB-Anträge wird bis zum (Mittwoch) 28.06.23 verlängert (siehe unten stehenden Text der Ausschreibung).

 

A6. Da die laufende Saison erst am 31.07.2023 endet, müssen Vereins­wechsel und STB-Anträge von Spielern/Spielerinnen für alle Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STB- Antrag bei der HBV-Geschäftsstelle bis zum (alt) 15.06.2023, (neu) 28.06.23, 23:59 Uhr, einge­reicht werden. Die Gebühr für die STB muss ebenfalls bis zum 28.06.2023 beim HBV einge­gangen sein.

Die Vereins­wechsel und Sonder­teil­nah­me­be­rech­ti­gungen werden auf der HBV-Homepage veröffentlicht, nur die Veröffentlichungen haben Gültigkeit.
Später einge­hende Anträge werden zu den Quali­fi­ka­tionen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle Quali­fi­ka­ti­ons­runden und Altersklassen.

Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.
Der neue Verein muss nach dem 01.08.2023 den Spieler­wechsel eigenständig im DBB-Portal durchführen. Der DBB stellt dann ab dem 01.08.2023 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nicht­erfolg der Quali­fi­kation ist der Vereins­wechsel für die Saison 2023/24 gültig.
Sonder­teil­nah­me­be­rech­ti­gungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren Quali­fi­kation ausge­stellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Quali­fi­kation nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2023/24 nicht zulässig.
Die STBs der Saison 2022/23 haben für alle Quali­fi­ka­tionen zur Saison 2023/24 keine Gültigkeit.

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