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HBV Ausschreibung 2018/2019

I.  Allge­meine Bestimmungen

A.  Wettbe­werbe
Gemäß § 11 DBB-SO sowie § 3 HBV-SO schreibt der Hessische Basketball Verband (HBV) folgende Wettbe­werbe für  2018/2019 aus:

  1. Spiele der Oberliga (Damen und Herren)
  2. Spiele der Landesliga (Damen und Herren)
  3. Spiele um den Wander­pokal der Bezirks­po­kal­sieger ( Damen und Herren)
  4. Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich
  5. Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich
  6. Spiele der Jugend  im überbe­zirk­lichen Bereich (U12-U18, weiblich und männlich)
    a.    Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere zur Oberliga (U12-U18)
    b.    Spiele der Oberliga (U12-U18)
    c.       Spiele der Landesliga (U12-U18)
    d.    Spiele um die Hessen­meis­ter­schaft (U12-U18)
    e.    Spiele zum Hessen­pokal (U14,16,18 weiblich und männlich)
    f.       Spiele zum Hessen­pokal U12 (weiblich) und U12 (mixed /männlich)  
  7. Spiele auf Bezirks­ebene
    a.    Damen und Herren
    b.    Bezirks­pokal (Damen und Herren)
    c.    Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich
    d.    Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich
    e.    Meister­schaften der Jugend (weiblich und männlich) sämtlicher Altersklassen

B.  Geltende Vorschriften

  1. Für die oben aufge­führten Wettbe­werbe gelten die Bestim­mungen des inter­na­tio­nalen Basketball Verbandes (FIBA), des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Offizi­ellen Inter­na­tio­nalen Spiel­regeln (F.I.B.A.-Spielregeln), der Satzung und den Ordnungen des DBB festgelegt sind, und des HBV, wie sie in der Satzung und den Ordnungen des HBV festgelegt sind. Hinsichtlich der Spiel­feld­mar­kie­rungen gelten die Ausfüh­rungen des DBB – Rundschreibens 3 / 2009. Die neue Drei-Punkte-Linie ist ab 01.08.2012 für alle Spiel­klassen verbindlich vorge­schrieben. Die Markie­rungen für die begrenzte Zone, die Einwurf­linien und den No-charge-Kreis sind ab 01.08.2014 für alle Spiel­klassen verbindlich vorgeschrieben. 
  2. Änderungen und Ergän­zungen zu dieser Ausschreibung können nur durch Beschluss des HBV-Sport­aus­schusses gemäß § 11 Abs. 3 und 4 DBB-SO erfolgen. Änderungen und Ergän­zungen sind unver­züglich im Amtlichen Mittei­lungs­organ zu veröffentlichen. 
  3. Mannschaften einer Spiel­ge­mein­schaft werden nur dann zur Teilnahme am Spiel­be­trieb zugelassen, wenn die Spiel­ge­mein­schaft bis zum 2. Mai jeden Jahres beantragt und von dem Vizeprä­sident Ressort III bis zum Melde­termin genehmigt ist. 
  4. a. Die Vereine haben eine Vorab­meldung  ihrer Mannschaften bis zu dem von den Bezirken festge­legten Termin per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Melde­stellen zu richten. Diese Vorab­meldung dient der Einrichtung der Ligen im Internet.    

    b. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres haben die Vereine über www.basketball-bund.net  folgendes einzu­geben:
    - offizielle Vereins­an­schrift / Abtei­lungs­leiter mit E-Mail-Adresse
    - Schieds­rich­terwart mit E-Mail-Adresse
    - Mädchen­be­auf­tragten / Jugendwart
    Verän­de­rungen bei den Hallen sind der Geschäfts­stelle zu melden.
    Die Aktua­li­sierung dieser Daten   m u s s   von den Vereinen während des ganzen Jahres vorge­nommen werden.

    c. Bis zum 01. Juni  eines jeden Jahres haben die Vereine  die offizielle Meldung abzugeben:
    - Mannschafts­meldung mit  Ziffer, Heimspiel­ter­minen, Trainingszeit, Trikot­farbe und Mannschafts­ver­ant­wort­lichem
    - Meldung der aktiven DBB-SR. Hierzu ist eine im Mai ausge­druckte Liste der für den Verein gemel­deten Schieds­richter aus „basketball-bund.net“ beizufügen. 

  5. Am Spiel­be­trieb der Saison 2018 / 2019 können  Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle unter I.B.4. gefor­derten Angaben bis zum 01.06.2018 im Internet einge­geben haben. Weiterhin ist Voraus­setzung für die Teilnahme von Senio­ren­mann­schaften am Spiel­be­trieb 2018 / 2019, dass alle finan­zi­ellen Rückstände aus dem abgelau­fenen Spieljahr bis zum 01.06. 2018 beglichen wurden. 
  6. a. Die Einsatz­be­rech­tigung eines Spielers wird  im  Internet unter www.basketball-bund.net durch den Eintrag in die Spieler­liste der jewei­ligen Mannschaft festgelegt.
    b. Auf der Spieler­liste dürfen nur Spieler aufge­führt werden, die für den Verein eine Teilnah­me­be­rech­tigung nach §§ 19ff DBB-SO oder eine Sonder-teilnah­me­be­rech­tigung nach § 30 Abs. 3 DBB-SO, § 3 DBB-JSO besitzen.
    c. Die Vornahme von Änderungen auf der Spieler­liste sind nur im Rahmen der SO zulässig (siehe: §§ 25 – 30 DBB-SO).
    Über den Antrag auf Änderung der Einsatz­be­rech­tigung entscheidet der Vizeprä­sident Ressort III. 
  7. Alle offizi­ellen Mittei­lungen des HBV werden im amtlichen Organ des HBV veröf­fent­licht (Inter­net­seite www.hbv-basketball.de). Nachteile, die sich aus der Nicht­kenntnis dieser Mittei­lungen ergeben, gehen zu Lasten der betref­fenden Vereine. 
  8. Erklärt ein Verein nach Rechts­kraft der Abschluss­ta­belle den Verzicht auf die Anwart­schaft oder das Teilnah­me­recht gemäß § 16 DBB-SO, so hat er dem Veran­stalter die dadurch entste­henden Kosten zu ersetzen. Ab dem 01.08. bis zur Beendigung eines Wettbe­werbs ist zusätzlich eine Ordnungs­strafe auszusprechen.

C.  Spiel­leitung

  1. Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Senio­ren­be­reich ist der Vizeprä­sident Ressort III. 
  2. Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Jugend­be­reich ist der Vizeprä­sident Ressort IV. 
  3. Spiel­leitung für alle im Bezirk ausge­schrie­benen Wettbe­werbe ist der jeweilige Bezirksvorsitzende. 
  4. Zuständige Stelle im Sinne des § 16 DBB-SO ist überbe­zirklich im Senio­ren­be­reich der Vizeprä­sident Ressort III, im Jugend­be­reich der Vizeprä­sident Ressort IV und in den Bezirken der jeweilige Bezirksvorsitzende.

D.  Spiel­pläne

Die Spiel­pläne werden gemäß dem Rahmen­ter­minplan erstellt. Der im Internet unter www.basketball-bund.net veröf­fent­lichte Spielplan ist verbindlich.

  1. Überbe­zirklich
    a.   Die verbind­lichen Spiel­pläne werden für den Senio­ren­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Ressort III, für den Jugend­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Ressort IV bekannt gegeben.
    b.   Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen. 
  2. Bezirks­ebene
    a.  Die Spiel­pläne werden vom jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden oder dessen Beauf­tragten aufge­stellt und bekannt gegeben.
    b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen. 
  3. Die Spiel­leitung ist verpflichtet nach Abschluss des Spiel­be­triebes gemäß § 14 Abs. 1 DBB-SO unver­züglich die Abschluss­ta­belle zu veröf­fent­lichen und an die Vereine sowie die Referenten für das Presse­wesen weiterzuleiten.

 

E.  Spiel­ver­legung

  1. Grund­sätzlich sind Spiel­ver­le­gungen nach Veröf­fent­li­chung  des verbind­lichen Spiel­planes nicht mehr möglich. 
  2. Die Vereine haben jedoch die Möglichkeit  2 Wochen nach dieser Veröf­fent­li­chung, Spiel­termine in Abstimmung mit dem Gegner und den bereits angesetzten Schieds­richtern zu ändern. 
  3. Während der Saison kann ein Spiel dem Ort nach verlegt werden. 
  4. Einer Verlegung nach Zeit und / oder Tag ist nur bei Nicht­ver­füg­barkeit der Halle oder bei Berei­nigung der Anset­zungen am Spieltag möglich. Der neue Termin ist mit dem Gegner und den angesetzten Schieds­richtern abzustimmen und recht­zeitig  vor dem angesetzten Termin bei der Spiel­leitung zu beantragen. 
  5. Einem Antrag auf Spiel­ver­legung ist zu entsprechen, wenn ein  Spieler oder deren Trainer für seine Stamm­mann­schaft  zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anfor­derung abgestellt werden. Der Antrag ist grund­sätzlich mindestens 14 Tage vor dem Spieltag zu stellen.  Im Senio­ren­be­reich ist  bei Jugend­maß­nahmen der Antrag abzulehnen.  Dasselbe gilt bei  Maßnahmen der LV, sofern ein Spieler betroffen ist, dessen Einsatz­be­rech­tigung auf dem Mannschafts­mel­de­bogen einer am Bundesliga-Spiel­be­trieb teilneh­menden Mannschaft ausge­wiesen ist. 
  6. Alle Spiel­ver­le­gungen während der Saison sind kosten­pflichtig und unver­züglich von der Spiel­leitung im Internet unter www.basketball-bund.net einzutragen.

 

F.   Schieds­rich­ter­einsatz

  1. Der Schieds­rich­ter­einsatz für die Senioren-Oberligen, für die Jugend-Oberligen MU18 + MU14, für die Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere zur Jugend-Oberliga, für die Hessi­schen Meister­schaften der Jugend sowie der Spiele­rINNEN Ü35 / Ü40 erfolgt durch die HBV-Schieds­rich­ter­ein­satz­leitung.
    Für die Jugend-Oberligen OW16, OX12 und OM16 werden die SR durch die jewei­ligen Bezirks – Schieds­rich­ter­warte angesetzt. 
  2. Der Einsatz für die Senioren – Landesliga Süd Herren  erfolgt durch die jeweilige Landesliga – Schieds­rich­ter­ein­satz­leitung. Für die SR-Ansetzung in  Landesliga Nord Herren, Landesliga Nord und Süd Damen sind der Bezirks­ka­der­ein­satz­leiter bzw. die Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig.
    Für den Hessen­pokal der Jugend U12 -18  sind die jewei­ligen Bezirks-SRWarte zuständig. 
  3. Für Bezirks­meis­ter­schaften der Ü35 /Ü40 Spiele­rINNEN, für die Bezirks­pokale und die anderen Ligen auf Bezirks­ebene gemäß § 8 HBV-SRO ist der jeweilige Bezirks­schieds­rich­terwart zuständig. 
  4. Eine Doppel­an­setzung mit OLH -Spielen ist nicht möglich. OLD –Spiele können mit  angesetzten Landesliga –Herren-Spielen  gekoppelt werden.
    Eine Kopplung von OLD- und LL-Herren-Spielen mit Jugend-OL-Spielen ist nicht möglich. 
  5. Zur Sicherheit der angesetzten Schieds­richter kann die Spiel­leitung anordnen, dass ein SR – Betreuer des Heimvereins bei den Spielen anwesend ist. 

G.   Rechts­in­stanzen

  1. Vorin­stanz ist die  jeweilige Spielleitung. 
  2. 1. Rechts­in­stanz ist
    a. überbe­zirklich:
    HBV-Rechts­aus­schuss: z. Hd. der/des Vorsit­zenden

    b. auf Bezirks­ebene:
    der jeweilige Bezirks­rechts­aus­schuss: z. Hd. der/des Vorsitzenden

 

H.   Ergeb­nis­meldung
    
Die Ergeb­nisse sind von den Vereinen im Internet unter www.basketball-bund.net in die jewei­ligen Ligen einzu­geben:
für alle Spiele unter der Woche: am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr
für alle Samstags­spiele bis 24:00 Uhr
für alle Sonntags­spiele  bis 21:00 Uhr
Spätere Eingaben gelten als verspätet gem. Strafen­ka­talog  A.5.
Die Bezirke können abwei­chende Regelungen treffen

J.   Spiel­be­din­gungen

  1. a. Auf- und Abstieg werden in § 5 HBV-SO geregelt.
    b. vorsorg­liche Aufstiegs­spiele können nach Abschluss der Runde durch die Spiel­leitung angesetzt werden. In geraden Jahren hat der nördliche Verein im ersten Spiel Heimrecht. 
  2. Für die HBV-Wettbe­werbe gilt der beigefügte Strafenkatalog. 
  3. Die Senio­ren­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der  mindestens Inhaber einer C – Lizenz +++Breiten­sport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Gebühr von 250,-- € eine Übergangs­lizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 200,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.
    Die Jugend­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz Breiten­sport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt   für eine Saison. Wird  innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.
    Die Jugend­mann­schaften der Landes­ligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer D – Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt   für eine Saison. Wird  innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet. 
  4. Der Heimverein bzw. Ausrichter hat pro Spiel dem Gastverein bzw. den betei­ligten Vereinen außer freiem Eintritt für 12 Spieler und 2 Betreuer zusätzlich 12 Karten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

K.  Spiel­aus­rüstung

  1. Pflicht­spiele sind gemäß § 6 DBB-SO in Hallen mit regel­ge­rechten Spiel­feld­maßen (28 x 15 Meter), Hallen­höhen und notwen­digen Freiräumen auszu­tragen.
    Im überbe­zirk­lichen Spiel­be­trieb sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
    - Abstand Grund­linie – Wand:  2 m ohne Hinder­nisse (auch Matten)
    - Abstand an der Seiten­linie: 1 m ohne Hinder­nisse ( Bänke, Füße, Kampf­ge­richt)
    - Abstand der Zuschauer hinter den Mannschafts­bänken: 1 m
    - Abstand der Zuschauer hinter dem Kampf­ge­richt:  2 m
    - Kanten­schutz an den Spiel­brettern
    - separater Umklei­deraum mit Dusche für Schiedsrichter 

  2. Bei einem eventu­ellen Zerstören eines Brettes oder Korbes ist auch die Möglichkeit des Auswei­chens in eine andere, den Vorschriften entspre­chende Halle, möglich. Darf der Heimverein eine zerstörte Korbanlage nicht reparieren, bedeutet dies nicht den Verlust des Spieles. Der Heimverein ist jedoch zum Schadens­ersatz verpflichtet. 
  3. Die Zulassung von Spiel­bällen regelt das DBB-Präsidium. Als Spiel­bälle sind alle vom DBB zugelas­senen Bälle erlaubt. Der HBV empfiehlt für den Spiel­be­trieb die Bälle der Firma Spalding. 
  4. Die Mannschaften haben in einer regel­ge­rechten, zuläs­sigen Spiel­kleidung anzutreten. Bei Farben­gleichheit hat die Heimmann­schaft die Trikot­farbe zu wechseln. 
  5. Werbung auf Spiel­kleidung ist zugelassen, wenn sie nicht gegen die Richt­linien des DBB verstößt. Der 1. Schieds­richter hat Verstöße gegen die DBB-Richt­linien für die Benutzung von Werbung auf der Rückseite des Spiel­bogens der Spiel­leitung anzuzeigen. 
  6. Als Spiel­aus­rüstung sind  in allen überbe­zirk­lichen Spielen und Wettbe­werben eine funktio­nie­rende, rückwärts laufende digitale 24 Sekunden - Anlage / auf 14  Sekunden per Knopf­druck  rückstellbar  - mit zwei sicht­baren Anzeigen ( in den diagonal gegen­über­lie­genden Ecken des Spiel­feldes oder über den beiden Spiel­brettern montiert), Anzeigen für Mannschafts- und Spiel­erfouls (Foultä­felchen und Teamfoul-Anzeiger) sowie ein für alle am Spiel Betei­ligten sicht­barer Einwurf­an­zeiger (Einwurf­pfeil) verbindlich vorgeschrieben. 
  7. Der Zugang zur Spiel­halle ist eine Stunde vor Spiel­beginn zu gewährleisten. 
  8. Das Kampf­ge­richt hat 15 Minuten vor Spiel­beginn vollständig am Kampf­rich­ter­tisch anwesend zu sein.

 

L.  Finanzen    (siehe § 14 HBV- FinanzO)

  1. Melde­gelder
    Die Melde­gelder betragen  für
    Oberliga                   €  150--
    Landesliga                €  120,--
    Bezirksliga                €    90,--
    Kreisliga                   €    60,--
    Senioren Ü35 / Ü40   €    60,--
    Senioren - Pokal        €    37,50
    Jugend U20 - U14 Bezirk                 €    22,50
    Oberliga Quali­fi­kation Jugend           €    75,--
    Oberliga / Landesliga Jugend            €    30,--
    Für die Jugend-U12 – Spiele und jünger in den Bezirken wird kein Meldegeld erhoben. 
  2. Gebühren
    Gebühr für Spiel­ver­le­gungen
    a. in Senio­ren­ligen
        gemäß § 14 HBV-FO                               € 25,-
    b. in Jugend­ligen
        gemäß  § 14 HBV-FO          € 15,--

    c. Säumnis­gebühr wegen verspä­teter und/oder unvoll­stän­diger
        Meldung gem. Ziffer I.B.6. der HBV-Ausschreibung                              € 10,--

    Zu allen Gebühren kommen die Verfah­rens­kosten hinzu.

  3. Kassen­stelle ist der Vizeprä­sident Ressort II. Das Konto des HBV ist bei der Sparkasse Oberhessen  
    IBAN  DE16 5185 0079 0120 0650 25
    BIC    HELADEF1FR
  4. Spiel­kosten
    a. Die gastge­benden Vereine tragen bei allen Spielen grund­sätzlich die Schieds­rich­ter­kosten und die Kosten der ihnen oblie­genden Pflichten. Die mit dem Spiel verbun­denen Einnahmen stehen ihnen zu.
    b. Bei Spiel­wie­der­holung entscheidet die Spiel­leitung über die Aufteilung der Kosten.

 

II.  Besondere Bestim­mungen
A.

  1. In den überbe­zirk­lichen Ligen beginnen die Punkt­spiele nach Weihnachten erst nach dem Ende der Ferien. 
  2. Ende der Spielzeit
    a. Die Wettbe­werbe  2018/2019 enden am 31. Juli 2019.
    b. Der Runden­spiel­be­trieb endet am  10.April 2019. Spiele, die bis zu diesem Datum nicht ausge­tragen sind, werden mit 0:20 Korbpunkten und je einem Minus - Wertungs­punkt  für die betei­ligten Mannschaften gewertet. 
  3. Die Punkt­runde wird mit je einem Heim- und Auswärts­spiel gegen jeden     Gegner ausge­tragen. Vorrun­den­spiele können grund­sätzlich nicht in der Rückrunde ausge­tragen werden. 
  4. Zur Identi­täts­prüfung gem. § 34 DBB-SO muss der Spieler dem 1. SR entweder  den DBB-TA im Original oder einen amtlichen Licht­bild­ausweis im Original vorlegen. 
  5. Bei Manipu­lation im Spiel­be­trieb kann  vom HBV-Sport­aus­schuss ein   befris­teter Ausschluss der Mannschaft vom Spiel­be­trieb ausge­sprochen werden.  Während dieser Zeit angesetzte Spiele werden mit -1 Wertungs- und 0:20 Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spiel­partner erhält 2 Wertung- und 20:0 Korbpunkte. Spiel­ver­le­gungen sind während dieser Zeit nicht möglich. 
  6. Ausge­fallene Spiele sind, sofern nicht eine Wertung gem. §§ 37 DBB-SO ff. erfolgt, gegebe­nen­falls auch wochentags auszu­tragen. Die Spiel­leitung setzt den neuen Spiel­termin auf Vorschlag der Heimmann­schaft im Einver­nehmen mit der Gastmann­schaft fest. Die Gastmann­schaft kann die Festsetzung des Spiel­termins nur ablehnen, wenn die Spielzeit wochentags vor 19.00 Uhr liegt oder einsatz­be­rech­tigte Spieler wegen der Teilnahme an Pokal- oder Meister­schafts­spielen verhindert sind.
    Nennt die Heimmann­schaft der Spiel­leitung nicht binnen 2 Wochen einen Spiel­termin, verliert sie das Heimrecht an die gegne­rische Mannschaft. Nennt auch diese Mannschaft in den nächsten 2 Wochen keinen Spiel­termin, wird das ausge­fallene Spiel mit 0:20 Korbpunkten und je einem Minus - Wertungs­punkt  für die betei­ligten Mannschaften gewertet. Ziffer  II.A.2+3 bleiben unberührt. 
  7. Begeg­nungen, bei denen der Sieger in Hin- und Rückspiel ermittelt wird, bilden eine Einheit. Sie werden bei unent­schie­denem Ausgang eines Spieles nicht verlängert. Ergibt die Addition der Korbpunkte jeder Mannschaft aus Hin- und Rückspiel für beide Mannschaften die gleiche Korbpunktzahl, wird das zweite Spiel nach den Spiel­regeln verlängert. 
  8. a. In den überbe­zirk­lichen Ligen mit nament­licher Ansetzung von Schieds­richtern hat der 1. Schieds­richter grund­sätzlich den Spiel­be­richt im Original sowie die Check­liste  an den Staffel­leiter zu senden. Der Heimverein hat ihm dazu einen frankierten und mit der Anschrift des Staffel­leiters verse­henen Brief­um­schlag sowie die neueste Blanko-Check­liste  bis spätestens zum Abschluss des Spiel­be­richtes zu übergeben. In den überbe­zirk­lichen Ligen, die von neutralen Vereins-Schieds­richtern oder von Heim-Schieds­richtern geleitet werden, hat der Heimverein den Spiel­be­richt im Original  und die ausge­füllte Check­liste  an den Staffel­leiter zu senden.
    In allen Ligen ist der Spiel­be­richt im Original der Staffel­leitung mit Poststempel des  zweiten Werktages nach dem Austra­gungstag zuzusenden.

    b. In allen Senioren – Ligen,  den Jugend-Oberligen und - Landes­ligen WU14, WU16 sind die auf dem Spiel­bogen einge­tra­genen Spieler beider Mannschaften  von der Heimmann­schaft anzuhaken und  nach Gesamt­punkten, Dreiern, gewor­fenen Freiwürfen / getrof­fenen Freiwürfen, Fouls je Spieler für beide Mannschaften von der Heimmann­schaft auszu­zählen und im Internet unter www.basketball-bund.net am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag einzugeben.

    c. In  allen anderen Jugend­ligen sind  die auf dem Spiel­bogen einge­tra­genen Spieler für beide Mannschaften von der Heimmann­schaft im Internet unter www.basketball-bund.net  am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag anzuhaken. 

  9. Die Mannschaften der Oberliga Herren haben verpflichtend eine Video­auf­zeichnung ihres Heimspiels bis spätestens 48 Std. nach Spielende im dazu vorge­se­henen Video­portal im Internet einzu­speisen. Auf dem passwort­ge­schützten Server stehen die Video­auf­nahmen nur einem einge­schränkten Kreis von betei­ligten Vereinen und der HBV-Schieds­rich­ter­kom­mission zu Analy­se­zwecken zur Verfügung. 
  10. Die angesetzten Schieds­richter haben mindestens 20 Minuten vor dem im   Spielplan angege­benen Spiel­beginn am Kampf­rich­ter­tisch zu sein. 
  11. Die beiden Spiel­partner müssen sich vor Spiel­beginn von der Gültigkeit der Lizenz einge­setzter Schieds­richter überzeugen. Ein Protest gegen den Schieds­rich­ter­einsatz muss vor Spiel­beginn auf dem Spiel­be­richts­bogen proto­kol­liert werden. 
  12. Die Spiel­leitung ist berechtigt, Spiele der vom HBV ausge­schrie­benen Wettbe­werbe unter Verbands­auf­sicht zu stellen. Die beauf­tragte Person erhält Vergütung nach § 25 HBV-SRO, hat ungehin­derten Zutritt zu den Räumlich­keiten der Verbands­ver­an­staltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sport­dis­ziplin.
    Die beauf­tragte Person hat einen schrift­lichen Bericht über den Verlauf der beobach­teten Veran­staltung an die zuständige Spiel­leitung abzugeben. Aufgrund des Berichtes kann die Spiel­leitung bei Bedarf Strafen gemäß dem HBV-Strafen­ka­talog aussprechen. 
  13. Für die überbe­zirk­lichen Ligen wird die Zustän­digkeit zur Verhängung von   Strafen nach § 10.7. HBV-SRO auf den jewei­ligen Schieds­richter-Einsatz­leiter  bzw. Spiel­leitung der einzelnen Liga übertragen. 
  14. Am Kampf­ge­richt, an den Mannschafts­bänken, sowie im gesamten Hallen­in­nen­be­reich (ausge­nommen Tribünen) gilt ein absolutes Alkohol­verbot. Zuwider­hand­lungen hat der 1.SR auf dem Spiel­bogen zu vermerken, der Spiel­leiter hat eine Geldstrafe für den Heimverein auszu­sprechen; bei Fortdauer der Zuwider­handlung erfolgt Spiel­ab­bruch durch den 1. Schiedsrichter.

 

B.  Teilnah­me­be­rech­tigung und Spieltermine:

  1. Teilnah­me­be­rech­tigung:    
    an den Wettbe­werben der überbe­zirk­lichen Ligen sind die dafür quali­fi­zierten Mannschaften teilnahmeberechtigt. 
  2. Spiel­termine :
    a. Die Spiel­termine sind  im Rahmen­ter­minplan verbindlich festgelegt (Siehe Anhang B). Der Rahmen­ter­minplan wurde  veröf­fent­licht.

    b. Die Spiele müssen grund­sätzlich zu folgenden Zeiten beginnen:
        im Senio­ren­be­reich
        freitags zwischen        20:00 Uhr und 20:30 Uhr
        samstags zwischen    16.00 Uhr und 20.00 Uhr
        sonntags zwischen        12.00 Uhr und 18.00 Uhr
        im Jugend­be­reich
        U 14 und jünger      samstags zwischen  15:00 und 18:00 Uhr
                                     sonntags zwischen   12:00 und 16:00 Uhr
        U 16 - 18                samstags zwischen  14:00 und 18:00 Uhr
                                     sonntags zwischen   12:00 und 18:00 Uhr    
    c. In begrün­deten Ausnah­me­fällen und wenn beide Spiel­partner damit einver­standen sind, kann ein Punkt­spiel oder Pokal­spiel an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausge­tragen werden.

    d. Die Bezirke können abwei­chende Regelungen in ihren ergän­zenden Ausschrei­bungen festlegen.

 

C.   Pokal­spiele
In den Bezirken werden  Pokal­spiele für Damen und Herren aus Landes­ligen, Bezirks­ligen und Kreis­ligen ausgeschrieben.Die Bezirks­pokal-Sieger spielen zum Abschluss der Saison um den Wander­pokal des Hess. Basketball Verbandes ein Endturnier.Ausrichter dieser Turniere ist 2019 der Sieger von Darmstadt und 2020 der Sieger von Kassel. Die Schieds­richter werden vom HBV-SR-Einsatz­leiter angesetzt.

D.   Spiele­rINNEN Ü 35 / Ü40

  1. Spiel­leiter für die Wettbe­werbe zur Hessi­schen Meister­schaft der Spiele­rINNEN Ü 35 / Ü 40 ist der Vizeprä­sident Ressort III. Er kann diese Aufgabe delegieren. 
  2. Jeder Bezirk meldet für die Hessi­schen Meister­schaften 2 Mannschaften. Der Spiel­modus für die Quali­fi­kation wird vom jewei­ligen Bezirk festgelegt. 
  3. Meldungen für die Hessi­schen Meister­schaften erfolgen durch den jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden bei der Spiel­leitung
    für   die Spiele­rINNEN Ü 35 bis zum 01.12. 2018
    für   die Spiele­rINNEN Ü 40 bis zum 01.12. 2018 . 
  4. Die Hessi­schen Meister­schaften der Spiele­rINNEN Ü 35 / Ü 40 werden in Turnierform  ausge­tragen, weitere Austra­gungs­mo­da­li­täten werden recht­zeitig von der zustän­digen Spiel­leitung festgelegt.
    Für die Ausrichtung können sich die Vereine
    für die Spiele­rINNEN Ü 35  bis zum 15.12. 2018
    für die Spiele­rINNEN Ü 40  bis zum 15.12. 2018
    bei der Spiel­leitung bewerben.  Bei mehreren Bewer­bungen entscheidet die Spiel­leitung über den Austra­gungsort. Gehen bis zum 15.12. keine Bewer­bungen ein, wird die betref­fende Meister­schaft nicht ausgetragen. 
  5. Die Schieds­rich­ter­kosten werden anteilig auf die teilneh­menden Mannschaften umgelegt. 
  6. Die Sieger der Endtur­niere sind Hessen­meister. Die Quali­fi­kation für die weiter­füh­renden Wettbe­werbe richtet sich nach den Bestim­mungen der Regio­nalliga Südwest und denen des DBB. 
  7. Die Teilnahme- und Einsatz­be­rech­tigung richtet sich nach den Regelungen der DBB-Ausschreibung für den Wettbewerb der Deutschen Meister­schaft der Alters­klasse Ü35 und Ü40 weiblich und männlich.
    Bei den Ü35 – und  Ü40 – Spiele­rinnen kann eine Spiel­ge­mein­schaft aus drei Vereinen gebildet werden. 
  8. Spiel­be­rechtigt sind bei den
    Spiele­rINNEN Ü 35:  Spieler(innen), Jahrgang 1984   und älter
    Spiele­rINNEN Ü 40:  Spieler(innen), Jahrgang 1979   und älter.

E.   Überbe­zirk­liche Spiele der Jugend
Für die Wettbe­werbe der Jugend im überbe­zirk­lichen Bereich ergeht eine Ausschreibung durch den Vizeprä­si­denten Ressort IV.

F.   Spiele auf Bezirks­ebene
Teilnah­me­rechte, Spiel­ge­mein­schaften von Mannschaften, Spiel­termine und Spiel­zeiten werden durch die ergän­zende Ausschreibung des jewei­ligen Bezirks geregelt. Die Ausschreibung erfolgt durch den jewei­ligen Bezirksvorsitzenden.

G.   Auszeich­nungen
Bei Meister­schaften, die vom HBV in Rundenform ausge­schrieben werden, erhalten der Erste, bei Meister­schaften, die in einem Endspiel ausge­spielt werden, der Erste und Zweite, bei Meister­schaften, die in einem Turnier ausge­spielt werden, alle Turnier­teil­nehmer nach der Reihen­folge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.

H.   Sport­dis­ziplin

  1. Bei Disqua­li­fi­kation können der betroffene  Spieler und der betroffene Verein innerhalb von 3 Werktagen schriftlich (per Mail) beim Staffel­leiter Stellung zu diesem Vorfall nehmen. Der Bericht des Schieds­richters ist dem betrof­fenen Verein zur Kenntnis zu geben. Mit Versendung des Berichtes an den Verein beginnt die Frist zur Stellung­nahme. Trifft die Stellung­nahme nicht recht­zeitig ein, entscheidet der Staffel­leiter nach Aktenlage.
    Die Spiel­sperre eines Spielers betrifft seinen Einsatz in jeder Mannschaft, für die er spielen kann.  Ein gesperrter Spieler kann für die Zeit der Sperre keinerlei Tätigkeit als Schieds­richter, Kampf­richter,  Trainer oder  Betreuer einer Mannschaft ausüben.
    Entspre­chendes gilt für eine Spiel­sperre für Trainer mit oder ohne Lizenz sowie für Schiedsrichter. 
  2. Bei schwer­wie­genden oder wieder­holten Verstößen gegen die Sport­dis­ziplin durch Tätlich­keiten oder Belei­di­gungen von Spiel­teil­nehmern eines Vereins  kommt  § 2a HBV-SO zur Anwendung.
    Bei Verstößen gegen § 33.1 DBB-SO kann die Spiel­leitung einen Ordnungs­dienst in der Spiel­halle anordnen. 
  3. Kommt ein Verein seinen Verpflich­tungen gemäß § 33 DBB-SO nicht nach, kann für die betroffene Mannschaft eine Platz­sperre gemäß HBV-Strafen­ka­talog verhängt werden.
    Zuständig für diese Entschei­dungen ist für den bezirk­lichen Spiel­be­trieb der Bezirks­vor­sit­zende, für den überbe­zirk­lichen Spiel­be­trieb der Vizeprä­sident Ressort III. Dies schließt die Entscheidung über den/die Austragungsort/e der Heimspiele dieser Mannschaft während der Sperre ein. Der Verein dieser Mannschaft bleibt nach § 33 Abs.1 und 2 DBB-SO verant­wortlich und trägt die Kosten für Schieds­richter, Kampf­ge­richt und Spielhalle.

Daten­schutz­er­klärung
Die Vereine, Vereins­ver­treter, Spieler, Schieds­richter, Trainer und Funktionäre erklären sich mit ihrer Meldung zum Spiel­be­trieb im HBV, der Teilnahme an Spielen, Sitzungen und sonstigen Veran­stal­tungen des HBV ausdrücklich und unter Verzicht auf die weitere Schriftform damit einver­standen, dass ihre für den Spiel­be­trieb notwen­digen perso­nen­be­zo­genen Daten unter Berück­sich­tigung des Bundes­da­ten­schutz­ge­setztes veröf­fent­licht werden können. Sollte die bislang übliche Speicherung, Weitergabe, Veröf­fent­li­chung und elektro­nische Verar­beitung der perso­nen­be­zo­genen Daten ausdrücklich nicht gewünscht sein, ist dies der Geschäfts­stelle des Hess. Basketball Verbandes schriftlich mitzu­teilen. Das Präsidium des HBV entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

HBV – Sport­aus­schuss 20.04.2018

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