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HBV-Honorar-Richt­linien

Die HBV-Honorar­ordnung regelt alle Vergü­tungs­sätze für Aus- und Fortbil­dungs­maß­nahmen, die seitens des Verbandes durch­ge­führt werden. Die Gültig­keits­dauer der Honorar­ordnung erstreckt sich auf unbestimmte Zeit. Strei­chungen, Änderungen und Ergän­zungen bzw. das Ende ihrer Gültigkeit werden recht­zeitig und in geeig­neter Weise veröffentlicht.

2.    Vergütung

A.    Schieds­rich­teraus- und -fortbildung

  1. theore­tische und praktische Unter­richts­stunde    20,00 €
    (45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung) 
  2. Offizielle Spiel­be­ob­achtung je Spiel (Sichtung)    30,00 €
    (Spiel­be­ob­achtung je Spiel) 
  3. Offizielle Prüfung zur Erlangung einer SR-Lizenz    30,00 €
    (je Prüfungs­spiel, unabhängig von der Zahl der Kandidaten) 
  4. Coaching-Maßnahme (inklusive Vor- und Nachbe­reitung)
    a)    Spiele auf Bezirks­ebene    25,00 €
    b)    Spiele überbe­zirklich ohne Video­arbeit    30,00 €
    c)    Spiele überbe­zirklich mit Video­arbeit    40,00 €
  5. Aus- und Fortbildung der SR-Ausbilder durch den HBV oder DBB
    a)    Der HBV übernimmt grund­sätzlich die Lehrgangs­gebühr bis zur vollen Höhe. Der Nachweis über die Teilnahme ist der Kosten­ab­rechnung beizu­fügen.
    b)    Der SR trägt Übernach­tungs- und Fahrtkosten. 
  6. Aus- und Fortbildung für Kader-SR durch den DBB Die Regelungen aus Ziffer 5 gelten analog.

B.    Trainer-/Übungs­lei­teraus- und -fortbildung

Es gelten folgende Honorare:

  1. theore­tische und praktische Unter­richts­stunde    20,00 €
  2. überfach­licher Ausbildung    20,00 €
  3. fachlicher Ausbildung    20,00 €

Es handelt sich um 45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung.

C.    Lehrgänge für D- und E-Kader

  1. Honorare bei Trainings­ein­heiten (pro Einheit) Die praktische Unter­richts­stunde (60 Minuten)
    - D-Kader Assistent    20,- € (bis max. 5 UEs)
    - E-Kader Trainer    15,- € (bis max. 2 UEs)
    Vor- und Nachbe­reitung (E-Kader Trainer)    10,- € (bis max. 1 UE) 
  2. Honorar bei Turnieren/Bundesjugendlager pro Tag (ab 6 UEs):
    D-Kader/E-Kader Lehrgänge    100,- €

D.    Sonder­ver­an­stal­tungen

Sie bedürfen der Zustimmung des Vizeprä­si­denten Finanzen    bis zu 25,- €

Sind nach den Bewil­li­gungs­be­din­gungen der Geldgeber (LSBH, Minis­terien usw.) andere Honorare zu gewähren, werden diese gezahlt.

Reise­kos­ten­ab­rech­nungen erfolgen nach der HBV-Finanzordnung.

E.    Fortbil­dungs­zu­schüsse

Die Mitglieder der Lehr- und Trainer­kom­mission erhalten in einem Zweijah­res­zeitraum einen
Fortbil­dungs­zu­schuss von 100 €.

F.    Honorare bei HBV-Camps:

Leiter eines Camps    350,- Euro + Kost und Logis
A-Lizenz Trainer    300,- Euro + Kost und Logis
B-Lizenz Trainer    250,- Euro + Kost und Logis
C-Lizenz Trainer    200,- Euro + Kost und Logis
D-Lizenz Trainer    150,- Euro + Kost und Logis
Trainer ohne Lizenz Übernahme Kost und Logis

Die Fahrt­kosten werden nach den HBV-Richt­linien erstattet.

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