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LSBH Profi­sport und Corona

„Die Frage, in welchem Rahmen Profi­sportler wieder trainieren dürfen, muss bundes­ein­heitlich und trans­parent geregelt werden“. Diese Forderung hat der Präsident des Landes­sport­bundes Hessen e.V. (lsb h), Dr. Rolf Müller, an die Politik gerichtet. Hinter­grund sind Ausnah­me­re­ge­lungen der Länder, in der das Training von Berufs­sportlern im Profi­sport als Berufs­aus­übung einge­stuft wird. Danach darf nach Abstimmung mit den zustän­digen kommu­nalen Be­hörden beispiels­weise in den Profi­be­reichen der Sport­arten Fußball, Handball, Basketball, Volleyball oder American Football trainiert werden.

„Wir wissen sehr wohl, dass vom Profi­sport eine Strahl­kraft ausgeht. Fans fie­bern mit ihren Mannschaften und begeistern sich für die Leistungen einzelner Sport­le­rinnen und Sportler. Das gilt im Übrigen auch für die Vielzahl unserer Sport­le­rinnen und Sportler, die weitab von den Millio­nen­ein­kommen mancher Profis für den Leistungs­sport und den Erfolg leben“, erklärte der Präsident des Landes­sport­bundes.
Bei all dem, so Müller, müssten der Schutz der Gesundheit der Sport­le­rinnen und Sportler und der Stopp der Ausbreitung der Pandemie weiterhin absolute Priorität genießen. Und genau dazu bedürfe es einer bundesweit einheit­lichen und vor allem trans­pa­renten Regelung. Denn nur wenn gewähr­leistet sei, dass der Kontakt der Profi­sportler während des Trainings gesund­heitlich unbedenklich sei und dadurch zudem keine weiteren Gefah­ren­herde entstünden, werde die Öf­fentlichkeit die Regelung verstehen.

Der lsb h-Chef wörtlich: „Schließlich macht das Virus keinen Unter­schied zwi­schen hoch bezahlten Sportlern und Amateuren und es kennt auch keine Landes­grenzen.“ Und letztlich müssten all die Solo-Selbst­ständige, Einzel­händler und Mittel­ständler, die derzeit um ihre Existenz kämpften, die Regelungen im Bereich des Profi­sports auch verstehen können.
 
Verdeut­li­chung des Hessi­schen Minis­terium des Innern und für Sport:
Das Hessische Minis­terium des Innern und für Sport grenzt in Abstimmung mit dem Landes­sportbund Hessen den Profi­sport als die bezahlte Vollzeit­tä­tigkeit von Berufs­sportlern in Kapital­ge­sell­schaften bzw. über den Wirtschafts­be­trieb von Vereinen ab. Der Begriff der Vollzeit­tä­tigkeit im Berufs­sport ist eng auszu­legen und grund­sätzlich auf Betriebs­stätten von Kapital­ge­sell­schaften im Sport bzw. wirtschaft­lichen Geschäfts­be­trieben von Vereinen mit ausschließlich Vollzeit-Beschäf­tigten Berufs­sportlern zu beschränken.
Dies liegt insbe­sondere in folgenden Fällen vor:
Fußball: 1./2. Bundesliga Männer, 1. Bundesliga Frauen, 3. Liga und Regio­nalliga Männer
Handball: 1. und 2. Liga Männer
Basketball: 1. Liga Männer
Volleyball: 1. Liga Männer und Frauen
Eishockey DEL 1 und 2
American Football GFL

Das Training von Kader­ath­leten an den Bundes­stütz­punkten und Landes­stütz­punkten
stellt keinen Berufs­sport im Sinne dieser Auslegung dar.

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