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Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse

Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse

1/71
Sämtliche Verbands­tags­be­schlüsse der vergan­genen Jahre werden hiermit aufge­hoben. Dies betrifft nicht Beschlüsse, die in die zur Zeit geltende Satzung und die geltenden Ordnungen des HBV einge­gliedert sind.
Dieser Beschluß berührte auch nicht die Verab­schiedung der neuen Spiel­ordnung vom 24.5.1970, die mit Beginn der Spielzeit 1971/72 mit allen Bestim­mungen in Kraft tritt.

7/71
Bei Meister­schaften, die vom Verband in Rundenform ausge­schrieben werden, erhalten der erste, bei Meister­schaften, die in einem Endspiel ausge­spielt werden, der erste und zweite; bei Meister­schaften, die in einem ­Turnier ausge­spielt werden, alle Turnier­teil­nehmer nach der Reihen­folge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.

2/89
Innerhalb der jährlichen Trainer­aus­bildung führt der Hessische Basketball Verband Lehrgänge durch, auf denen in einem Tag die C-Schieds­richter-Lizenz erworben werden kann. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist an folgende Voraus­set­zungen gebunden:
1.    Der/Die Teilnehmer/in ist mindestens 25 Jahre alt.
2.    Der/Die Teilnehmer/in hat wenigstens fünf Jahre aktiv als Spieler/in oder Trainer/in am Spiel­be­trieb teil­genommen oder ein Sport­leh­rer­examen mit Schwer­punkt Basketball abgelegt. Der Beschluß ist ggf. in die Richt­linien zur Schieds­richter-Ausbildung und -Fortbildung aufzunehmen.

2/98
Die Spiel­leitung ist berechtigt Spiele der vom HBV ausge­schrie­benen Wettbe­werbe unter Verbands­auf­sicht zu stellen. Die beauf­tragte Person hat ungehin­derten Zutritt
zu den Räumlich­keiten der Verbands­ver­an­staltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sport­dis­ziplin.
Die Verbands­auf­sicht hat einen schrift­lichen Bericht über den Verlauf der beobach­teten Veran­staltung an die zuständige Spiel­leitung abzugeben.
Auf Grund des Berichtes kann die Spiel­leitung bei Bedarf Strafen gemäß den HBV-Strafen­ka­talog aussprechen.

1/99
Der Bewer­bungs­schluss für die Ausrichtung von Vor- und Endtur­nieren für die Hessi­schen Jugendmeister­schaften ist der 31.12. eines jeden Jahres.
Der Melde­schluss für die nament­liche Meldung der Vereine durch die Bezirke ist der Sonntag­abend 20 Uhr
vor dem Wochenende der Vorturniere.

5/2001
Der Verbandstag fasst folgenden Beschluss: (VTB 5/2001)
Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ordnungen, sofern keine geschlechts­neu­trale Formu­lierung möglich ist, nur noch die männliche Form benutzt und hierzu ausdrücklich festge­stellt, dass damit natürlich auch die weiblichen Personen (Spiele­rinnen, Spiel­lei­te­rinnen, Schieds­rich­te­rinnen, Traine­rinnen, Vorsit­zende, Rechts­war­tinnen usw.) gemeint sind.
Das Präsidium wird ermächtigt, die Ordnungen dementspre­chend redak­tionell zu überar­beiten.
Der VTB 5/2001 wird im Handbuch den Ordnungen vorangestellt.

2/2004
Die Bezirke sind berechtigt, Vereine, die bei dem Bezirkstag nicht vertreten sind, mit einer Geldbuße zu belegen. Über die Höhe der Geldbuße entscheidet der jeweilige Bezirkstag.
Die Geldbuße wegen Abwesenheit beim Bezirkstag darf höchstens die Hälfte der Summe betragen, die wegen Abwesenheit beim Verbandstag verhängt wird.
Jeder Bezirk verfügt in eigener Verant­wortung über die Mittel, die aus diesen Geldbußen zufließen. Dabei sind die gesetz­lichen Bestim­mungen und Ordnungen des HBV zu beachten,

1/2006
Ab der Saison 2007/2008 müssen die Senio­ren­mann­schaften der Oberliga von einem lizen­zierten Trainer
(mind. C-Lizenz) betreut werden.
Bei Nicht­er­füllung der Auflage wird ab der Saison 2008/2009 eine Ordnungs­strafe von 150,00 € fällig.
Im Rahmen der Sonder­re­gelung der Richt­linie zur Lehr- und Trainer­ordnung kann die LTK für ein Jahr eine Übergangs­lizenz ausstellen.

1/2007
Im Postverkehr des HBV können Strafen bis zur Höhe von 150,00 € per E-Mail verschickt werden. Wenn der ­Adressat den Empfang der elektro­ni­schen Post nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt die Zustellung per Post unter Anrechnung der erhöhten Verfah­rens­kosten (Einschreiben / Rückschein).

2/2007
Der Schieds­rich­ter­einsatz in den Oberliga-Wettbe­werben der Jugend wird durch Ausschreibung der Spiel­leitung geregelt.

1/2008
Die HBV-Ausschreibung für den Jugend­spiel­be­trieb wird wie folgt ergänzt:
Nicht wahrheits­gemäße Angaben zu den Plazie­rungen der letzten Jahre auf dem Melde­blatt für die
OL-Quali­fi­kation ziehen eine Ordnungs­strafe in Höhe von 50,00 € nach sich.

1/2009
Bei der Sitzung einer Kommission hat der zuständige Vizeprä­sident /Ressortleiter Stimmrecht.

1/2011
Mit Beginn der Spielzeit 2011/2012 wird in den überbe­zirk­lichen Senio­ren­ligen des HBV eine Schiedsrichter­beurteilung durch die am Spiel­be­trieb dieser Ligen betei­ligten Vereine abgegeben, welche dann von der Schieds­rich­ter­kom­mission bearbeitet werden.
Vom VT 2013 gestrichen.

1/2015
Die Regelung in der HBV-Ausschreibung I.K.1. bleibt auf die überbe­zirk­lichen Spiele beschränkt

1/2016
Die Oberli­ga­spiele der männlichen Jugend U12  bis U18 sind in der Saison 2016/2017 von einem Schieds­richter aus dem HBV-SR-Kader und einem D - Schieds­richter des Heimvereins zu leiten.

2/2016
Die Oberli­ga­spiele der weiblichen Jugend U15 sind in der Saison 2016-17 von einem Schieds­richter aus dem HBV-SR-Kader und einem D – Schieds­richter des Heimvereins zu leiten.

1/2017
Die Gebühren für STB, für Ausweitung der Spiel­be­rech­tigung und für Übergangs-Trainer­li­zenzen sind mit Antrag­stellung zu bezahlen. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt erst nach Zahlungs­eingang auf dem HBV - Konto.

Stand: Mai 2017
gez. Michael Rüspeler

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