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Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse

Titel
HBV-Handbuch 2023 / 2024 (Sammlung)
Handbuch 29. November 2023

    HBV HANDBUCH 2023/2024

    Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse

    1/71
    Sämtliche Verbands­tags­be­schlüsse der vergan­genen Jahre werden hiermit aufge­hoben. Dies betrifft nicht Beschlüsse, die in die zur Zeit geltende Satzung und die geltenden Ordnungen des HBV einge­gliedert sind. Dieser Beschluß berührte auch nicht die Verab­schiedung der neuen Spiel­ordnung vom 24.5.1970, die mit Beginn der Spielzeit 1971/72 mit allen Bestim­mungen in Kraft tritt.

    7/71
    Bei Meister­schaften, die vom Verband in Rundenform ausge­schrieben werden, erhalten der erste, bei Meister­schaften, die in einem Endspiel ausge­spielt werden, der erste und zweite; bei Meister­schaften, die in einem Turnier ausge­spielt werden, alle Turnier­teil­nehmer nach der Reihen­folge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.

    2/98
    Die Spiel­leitung ist berechtigt Spiele der vom HBV ausge­schrie­benen Wettbe­werbe unter Verbands­auf­sicht zu stellen. Die beauf­tragte Person hat ungehin­derten Zutritt
    zu den Räumlich­keiten der Verbands­ver­an­staltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sportdisziplin.
    Die Verbands­auf­sicht hat einen schrift­lichen Bericht über den Verlauf der beobach­teten Veran­staltung an die zuständige Spiel­leitung abzugeben.
    Auf Grund des Berichtes kann die Spiel­leitung bei Bedarf Strafen gemäß den HBV-Strafen­ka­talog aussprechen.

    5/2001
    Der Verbandstag fasst folgenden Beschluss: (VTB 5/2001)
    Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ordnungen, sofern keine geschlechts­neu­trale Formu­lierung möglich ist, nur noch die männliche Form benutzt und hierzu ausdrücklich festge­stellt, dass damit natürlich auch die weiblichen Personen (Spiele­rinnen, Spiel­lei­te­rinnen, Schieds­rich­te­rinnen, Traine­rinnen, Vorsit­zende, Rechts­war­tinnen usw.) gemeint sind.
    Das Präsidium wird ermächtigt, die Ordnungen dementspre­chend redak­tionell zu überarbeiten.
    Der VTB 5/2001 wird im Handbuch den Ordnungen vorangestellt.

    1/2006
    Ab der Saison 2007/2008 müssen die Senio­ren­mann­schaften der Oberliga von einem lizen­zierten Trainer (mind. C-Lizenz) betreut werden. Bei Nicht­er­füllung der Auflage wird ab der Saison 2008/2009 eine Ordnungs­strafe von 150,--€ fällig.
    Im Rahmen der Sonder­re­gelung der Richt­linie zur Lehr- und Trainer­ordnung kann die LTK für ein Jahr eine Übergangs­lizenz ausstellen.

    1/2007
    Im Postverkehr des HBV können Strafen bis zur Höhe von 150,-€ per E-Mail verschickt werden. Wenn der Adressat den Empfang der elektro­ni­schen Post nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt die Zustellung per Post unter Anrechnung der erhöhten Verfah­rens­kosten (Einschreiben / Rückschein).

    2/2007
    Der Schieds­rich­ter­einsatz in den Oberliga-Wettbe­werben der Jugend wird durch Ausschreibung der Spiel­leitung geregelt.

    1/2009
    Bei der Sitzung einer Kommission hat der zuständige Vizeprä­sident /Ressortleiter Stimmrecht.

    1/2015
    Die Regelung in der HBV-Ausschreibung I.K.1 bleibt auf die überbe­zirk­lichen Spiele beschränkt.

    1/2017
    Die Gebühren für STB, für Ausweitung der Spiel­be­rech­tigung und für Übergangs-Trainer­li­zenzen sind mit Antrag­stellung zu bezahlen. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt erst nach Zahlungs­eingang auf dem HBV – Konto.

    Stand: Mai 2023
    gez. Michael Rüspeler

     

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