HBV-Lehr- und Trainerordnung
§ 1Die Lehr- und Trainerordnung des HBV (HBV-LTO) regelt in Ergänzung zu den Bestimmungen des DBB und des LSBH das Lehr- und Trainerwesen im HBV. Das Lehr- und Trainerwesen untersteht dem Vizepräsidenten Ressort I. Die Aufgaben nimmt der Referent für das Lehr- und Trainerwesen (RfLT) …