HBV-Geschäftsordnung
HBV-Geschäftsordnung I. Allgemeines § 1 Die Geschäftsordnung regelt die Arbeit und die Verwaltung des HBV und seiner Organe zusammen mit den betreffenden Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen. II. Verbandstag § 2 Stimmberechtigung Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Nicht stimmberechtigte Teilnehmer …