Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
icon

HBV Ausschreibung 2022/2023

I.  Allge­meine Bestimmungen

A.  Wettbe­werbe
Gemäß § 11 DBB-SO sowie § 3 HBV-SO schreibt der Hessische Basketball Verband (HBV) folgende Wettbe­werbe für  2022/2023 aus:

  1. Spiele der Oberliga (Damen und Herren)
  2. Spiele der Landesliga (Damen und Herren)
  3. Spiele um den Wander­pokal der Bezirks­po­kal­sieger ( Damen und Herren)
  4. Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich
  5. Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich
  6. Spiele der Jugend  im überbe­zirk­lichen Bereich (U12-U18, weiblich und männlich)
    a. Spiele der Oberliga (U12-U18)
    b. Spiele der Landesliga (U12-U18)
    c. Spiele um die Hessen­meis­ter­schaft (U12-U18)
    d. Spiele zum Hessen­pokal (U14,16,18 weiblich und männlich)
    e. Spiele zum Hessen­pokal U12 (weiblich) und U12 (mixed /männlich)  
  7. Spiele auf Bezirks­ebene
    a. Damen und Herren
    b. Bezirks­pokal (Damen und Herren)
    c. Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich
    d. Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich
    e. Meister­schaften der Jugend (weiblich und männlich)
           sämtlicher Altersklassen 

B.  Geltende Vorschriften

  1. Für die oben aufge­führten Wettbe­werbe gelten die Bestim­mungen des interna-tionalen Basketball Verbandes (FIBA), des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Offizi­ellen Inter­na­tio­nalen Spiel­regeln (F.I.B.A.-Spielregeln), der Satzung und den Ordnungen des DBB festgelegt sind, und des HBV, wie sie in der Satzung und den Ordnungen des HBV festgelegt sind.
  2. Änderungen und Ergän­zungen zu dieser Ausschreibung nach § 11 Abs. 3 und 4 DBB-SO können nur nach Beschluss des HBV-Sport­aus­schusses erfolgen. Änderungen und Ergän­zungen sind unver­züglich im Amtlichen Mittei­lungs­organ zu veröffentlichen.
  3. Mannschaften einer Spiel­ge­mein­schaft werden nur dann zur Teilnahme am Spiel­be­trieb zugelassen, wenn die Spiel­ge­mein­schaft bis zum 2. Mai jeden Jahres beantragt und von dem Vizeprä­sident Ressort III bis zum Melde­termin genehmigt ist.
  4. a. Die Vereine haben eine Vorab­meldung  ihrer Mannschaften bis zu dem von den Bezirken festge­legten Termin per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Melde­stellen zu richten. Diese Vorab­meldung dient der Einrichtung der Ligen im Internet.    
    b. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres haben die Vereine über www.basketball-bund.net  folgendes einzu­geben:
    - offizielle Vereins­an­schrift / Abtei­lungs­leiter mit E-Mail-Adresse
    - Schieds­rich­terwart mit E-Mail-Adresse
    - Mädchen­be­auf­tragten / Jugendwart
    Verän­de­rungen bei den Hallen sind Vizeprä­sident Ressort III  zu melden.
    Die Aktua­li­sierung dieser Daten   m u s s   von den Vereinen während des ganzen Jahres vorge­nommen werden.
    c. Bis zum 01. Juni  eines jeden Jahres haben die Vereine  die offizielle Meldung abzugeben:
    - Mannschafts­meldung mit  Ziffer, Heimspiel­ter­minen, Trainingszeit, Trikot­farbe und Mannschafts­ver­ant­wort­lichem
    - Meldung der aktiven DBB-SR. Hierzu ist eine im Mai ausge­druckte Liste der für den Verein gemel­deten Schieds­richter aus „basketball-bund.net“ beizufügen.
  5. Am Spiel­be­trieb der Saison 2022 / 2023 können  Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle unter I.B.4. gefor­derten Angaben bis zum 01. 06. 2022 im Internet einge­geben haben.
    Weiterhin ist Voraus­setzung für die Teilnahme von Senio­ren­mann­schaften am Spiel­be­trieb 2022 / 2023, dass alle finan­zi­ellen Rückstände aus dem abgelau­fenen Spieljahr bis zum 01.06. 2022 beglichen wurden.
  6. a. Die Einsatz­be­rech­tigung eines Spielers wird im  Internet  unter www.basketball-bund.net durch den Eintrag in die Spieler­liste der jewei­ligen Mannschaft festgelegt.
    b. Auf der Spieler­liste dürfen nur Spieler aufge­führt werden, die für den Verein eine Teilnah­me­be­rech­tigung nach §§ 19ff DBB-SO oder eine Sonder-teilnah­me­be­rech­tigung nach § 30 Abs. 3 DBB-SO, § 3 DBB-JSO besitzen.
    c. Die Vornahme von Änderungen auf der Spieler­liste sind nur im Rahmen der SO zulässig (siehe: §§ 25 – 30 DBB-SO).
    Über den Antrag auf Änderung der Einsatz­be­rech­tigung entscheidet der Vizeprä­sident Ressort III.
  7. Alle offizi­ellen Mittei­lungen des HBV werden im amtlichen Organ des HBV veröf­fent­licht (Inter­net­seite www.hbv-basketball.de). Nachteile, die sich aus der Nicht­kenntnis dieser Mittei­lungen ergeben, gehen zu Lasten der betref­fenden Vereine. 
  8. Erklärt ein Verein nach Rechts­kraft der Abschluss­ta­belle den Verzicht auf die Anwart­schaft oder das Teilnah­me­recht gemäß § 16 DBB-SO, so hat er dem Veran­stalter die dadurch entste­henden Kosten zu ersetzen. Ab dem 01.08. bis zur Beendigung eines Wettbe­werbs ist zusätzlich eine Ordnungs­strafe auszu­sprechen - siehe aber auch: I J 1 dieser Ausschreibung.

C.  Spiel­leitung

  1. Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Senio­ren­be­reich ist der Vizeprä­sident Ressort III.
  2. Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Jugend­be­reich ist der Vizeprä­sident Ressort IV.
  3. Spiel­leitung für alle im Bezirk ausge­schrie­benen Wettbe­werbe ist der jeweilige Bezirksvorsitzende.
  4. Zuständige Stelle im Sinne des § 16 DBB-SO ist überbe­zirklich im Senio­ren­be­reich der Vizeprä­sident Ressort III, im Jugend­be­reich der Vizeprä­sident Ressort IV und in den Bezirken der jeweilige Bezirksvorsitzende.

D.  Spiel­pläne

Die Spiel­pläne werden gemäß dem Rahmen­ter­minplan erstellt. Der im Internet unter www.basketball-bund.net veröf­fent­lichte Spielplan ist verbindlich.

  1. Überbe­zirklich
    a.   Die verbind­lichen Spiel­pläne werden für den Senio­ren­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Ressort III, für den Jugend­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Ressort IV bekannt gegeben.
    b.   Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen.
  2. Bezirks­ebene
    a.  Die Spiel­pläne werden vom jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden oder dessen Beauf­tragten aufge­stellt und bekannt gegeben.
    b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen.
  3. Die Spiel­leitung ist verpflichtet nach Abschluss des Spiel­be­triebes gemäß § 14 Abs. 1 DBB-SO unver­züglich die Abschluss­ta­belle zu veröffentlichen.

E.  Spiel­ver­legung

  1. Grund­sätzlich sind Spiel­ver­le­gungen nach Veröf­fent­li­chung  des verbind­lichen Spiel­planes nicht mehr möglich.
  2. Die Vereine haben jedoch die Möglichkeit  2 Wochen nach dessen  Veröf­fent­li­chung, Spiel­termine in Abstimmung mit dem Gegner und den bereits angesetzten Schieds­richtern kostenfrei zu ändern.
  3. Während der Saison kann ein Spiel dem Ort nach kostenfrei verlegt werden.
  4. Einer Verlegung nach Zeit und / oder Tag ist nur bei Nicht­ver­füg­barkeit der Halle oder bei Berei­nigung der Anset­zungen am Spieltag möglich. Der neue Termin ist mit dem Gegner und den angesetzten Schieds­richtern abzustimmen und recht­zeitig  vor dem angesetzten Termin bei der Spiel­leitung zu beantragen.
  5. Einem Antrag auf Spiel­ver­legung ist zu entsprechen, wenn ein  Spieler oder deren Trainer für seine Stamm­mann­schaft  zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anfor­derung abgestellt werden. Der Antrag ist grund­sätzlich mindestens 14 Tage vor dem Spieltag zu stellen.  Im Senio­ren­be­reich ist  bei Jugend­maß­nahmen der Antrag abzulehnen.  Dasselbe gilt bei  Maßnahmen der LV, sofern ein Spieler betroffen ist, dessen Einsatz­be­rech­tigung auf dem Mannschafts­mel­de­bogen einer am Bundesliga-Spiel­be­trieb teilneh­menden Mannschaft ausge­wiesen ist.
  6. Solange Corona (noch) pande­misch ist, ist wegen coronabe­dingter Erkran-kungen von Spielern und/oder Trainern eine Spiel­absage verbunden mit einer Spiel­neu­an­setzung ausnahms­weise möglich. Die Neuan­setzung ist entspre-chend den Regelungen in II. A. 6 der HBV-Ausschreibung durch­zu­führen.
    Für die Spiel­absage gilt: Jede Spiel­paarung kann von jeder der betei­ligten Mannschaften maximal einmal abgesagt werden. Eine zweite Absage durch die gleiche Mannschaft führt zu deren Spiel­verlust mit 0:20 Korb- und -1 Wertungs-punkten. Die Spiel­absage muss spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spiel­termin erfolgt sein, ansonsten verliert die absagende Mannschaft das Spiel mit 0:20 Korb- und -1 Wertungs­punkten. Bei einer Spiel­absage hat sich die absagende Mannschaft darüber zu verge­wissern, dass alle Betei­ligten über die Spiel­absage infor­miert sind. Eine E-Mail reicht nur dann aus, wenn eine Lesebe­stä­tigung oder eine anders geartete Bestä­tigung über den Eingang der Nachricht erfolgt ist.
    Bei einer zweiten oder einer nicht recht­zeitig erfolgten Spiel­absage findet § 6 HBV-Spiel­ordnung Anwendung (u.a. mögliche Kosten­tra­gungs­pflicht durch absagenden Verein).
    Wird die pande­mische Lage aufge­hoben, gilt für Spiel­ver­le­gungen § 47 Abs. 3 DBB-SO.
  7. Alle Spiel­ver­le­gungen während der Saison sind kosten­pflichtig (Ausnahme siehe Ziffer 2 +3) und unver­züglich von der Spiel­leitung im Internet unter www.basketball-bund.net einzutragen.

F.   Schieds­rich­ter­einsatz

  1. Der Schieds­rich­ter­einsatz für die Senioren-Oberligen, den Wander­pokal der Senioren,  für die Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere zur Jugend-Oberliga / Jugend-Landesliga, für die Hessi­schen Meister­schaften der Jugend sowie der Spiele­rINNEN Ü35 / Ü40 erfolgt durch die HBV-Schiedsrichtereinsatzleitung.
  2. Für alle Jugend-Oberligen und –Landes­ligen gilt die Heim-SR-Regelung. Der 1. SR muss mindestens Inhaber der D-Lizenz sein.
  3. Der Einsatz für die Senioren – Landesliga Süd Herren  erfolgt durch die Landesliga – Schieds­rich­ter­ein­satz­leitung. Für die SR-Ansetzung in  Landesliga Nord Herren, Landesliga Nord und Süd Damen sind der Bezirks­ka­der­ein­satz­leiter bzw. die Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig.
    Für den Hessen­pokal der Jugend U12 -18  sind die jewei­ligen Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig.
  4. Für Bezirks­meis­ter­schaften der Ü35 /Ü40 Spiele­rINNEN, für die Bezirks­pokale und die anderen Ligen auf Bezirks­ebene gemäß § 8 HBV-SRO ist der jeweilige Bezirks­schieds­rich­terwart zuständig.
  5. Eine Doppel­an­setzung mit OLH -Spielen ist nicht möglich. OLD –Spiele können mit  angesetzten Landesliga –Herren-Spielen  gekoppelt werden.
  6. Zur Sicherheit der angesetzten Schieds­richter kann die Spiel­leitung anordnen, dass ein SR – Betreuer des Heimvereins bei den Spielen anwesend ist.
  7. Bei Vereins­an­set­zungen muss bei der Abrechnung der Fahrt­kosten die Entfernung des Ortes / Halle des angesetzten Vereins zur Spiel­halle genommen werden. Beauf­tragt ein Verein fremde SR, so muss er  die Differenz der weiteren Entfernung an die SR bezahlen.

G.   Rechts­in­stanzen

  1. Vorin­stanz ist die  jeweilige Spielleitung.
  2. 1. Rechts­in­stanz ist
    a. überbe­zirklich:
    HBV-Rechts­aus­schuss: z. Hd. der/des Vorsit­zenden
    b. auf Bezirks­ebene:
    der jeweilige Bezirks­rechts­aus­schuss: z. Hd. der/des Vorsitzenden

H.   Ergeb­nis­meldung

Die Ergeb­nisse sind von den Vereinen im Internet unter www.basketball-bund.net in die jewei­ligen Ligen einzu­geben:
für alle Spiele unter der Woche: am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr
für alle Samstags­spiele bis 24:00 Uhr
für alle Sonntags­spiele  bis 22:00 Uhr
Spätere Eingaben gelten als verspätet gem. Strafen­ka­talog  A.6.
Die Bezirke können abwei­chende Regelungen treffen

J.   Spiel­be­din­gungen

  1. a Auf- und Abstieg sind in § 5 HBV-SO geregelt.
    b. vorsorg­liche Aufstiegs­spiele für die Zweit­pla­zierten der jewei­ligen Ligen können nach Abschluss der Runden durch die Spiel­leitung angesetzt werden. In geraden Jahren hat der nördliche Verein im ersten Spiel Heimrecht.
  2. Für die HBV-Wettbe­werbe gilt der beigefügte Strafenkatalog.
  3. Die Senio­ren­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der  mindestens Inhaber einer C – Lizenz +++Breiten­sport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Gebühr von 250,-- € eine Übergangs­lizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 180,--€  auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.
    Die Jugend­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz Leistungs­sport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt   für eine Saison. Wird  innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.
    Die Jugend­mann­schaften der Landes­ligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer  D – Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt   für eine Saison. Wird  innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.
  4. Der Heimverein bzw. Ausrichter hat pro Spiel dem Gastverein bzw. den betei­ligten Vereinen außer freiem Eintritt für 12 Spieler und 2 Betreuer zusätzlich 12 Karten kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn dies mit den coronabe-dingten Einschrän­kungen zu verein­baren ist.

K.  Spiel­aus­rüstung

  1. Pflicht­spiele sind gemäß § 6 DBB-SO in Hallen mit regel­ge­rechten Spiel­feld­maßen (28 x 15 Meter), Hallen­höhen und notwen­digen Freiräumen auszu­tragen.
    Im überbe­zirk­lichen Spiel­be­trieb sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
    -    Abstand Grund­linie – Wand:  2 m ohne Hinder­nisse (auch Matten)
    -    Abstand an der Seiten­linie: 1 m ohne Hinder­nisse ( Bänke, Füße, Kampf­ge­richt)
    -    Abstand der Zuschauer hinter den Mannschafts­bänken: 1 m
    -    Abstand der Zuschauer hinter dem Kampf­ge­richt:  2 m
    -    Kanten­schutz an den Spiel­brettern
    -    separater Umklei­deraum mit Dusche für Schiedsrichter
  2. Bei einem eventu­ellen Zerstören eines Brettes oder Korbes ist auch die Möglichkeit des Auswei­chens in eine andere, den Vorschriften entspre­chende Halle, möglich. Darf der Heimverein eine zerstörte Korbanlage nicht reparieren, bedeutet dies nicht den Verlust des Spieles. Der Heimverein ist jedoch zum Schadens­ersatz verpflichtet.
  3. Die Zulassung von Spiel­bällen regelt das DBB-Präsidium. Als Spiel­bälle sind alle vom DBB zugelas­senen Bälle erlaubt. Der HBV empfiehlt für den Spiel­be­trieb die Bälle der Firma Spalding.
  4. Die Mannschaften haben in einer regel­ge­rechten, zuläs­sigen Spiel­kleidung anzutreten. Bei Farben­gleichheit hat die Heimmann­schaft die Trikot­farbe zu wechseln.
  5. Werbung auf Spiel­kleidung ist zugelassen, wenn sie nicht gegen die Richt­linien des DBB verstößt. Der 1. Schieds­richter hat Verstöße gegen die DBB-Richt­linien für die Benutzung von Werbung auf der Rückseite des Spiel­bogens der Spiel­leitung anzuzeigen.
  6. Als Spiel­aus­rüstung sind  in allen überbe­zirk­lichen Spielen und Wettbe­werben eine funktio­nie­rende, rückwärts laufende digitale 24 Sekunden - Anlage / auf 14  Sekunden per Knopf­druck  rückstellbar  - mit zwei sicht­baren Anzeigen ( in den diagonal gegen­über­lie­genden Ecken des Spiel­feldes oder über den beiden Spiel­brettern montiert), Anzeigen für Mannschafts- und Spiel­erfouls (Foultä­felchen und Teamfoul-Anzeiger) sowie ein für alle am Spiel Betei­ligten sicht­barer Einwurf­an­zeiger (Einwurf­pfeil) verbindlich vorgeschrieben.
  7. Für alle Veran­stal­tungen gilt die Versamm­lungs­stät­ten­richt­linie des Landes Hessen.
  8. Der Zugang zur Spiel­halle ist eine Stunde vor Spiel­beginn zu gewähr­leisten, wenn dies mit den Hallen spezi­fi­schen coronabe­dingten Hygie­ne­mass­nahmen des Heimvereins in Einklang gebracht werden kann.
  9. Das Kampf­ge­richt hat 15 Minuten vor Spiel­beginn vollständig am Kampf­rich­ter­tisch anwesend zu sein.

L.  Finanzen    (siehe § 14 HBV- FinanzO)

  1. Melde­gelder
    Die Melde­gelder betragen  für
    Oberliga                                €  150--
    Landesliga                             €  120,--
    Bezirksliga                             €    90,--
    Kreisliga                                €    60,--
    Senioren Ü35 / Ü40                €    60,--
    Senioren - Pokal                     €    37,50
    Jugend U20 - U14 Bezirk         €    22,50
    Oberliga Quali­fi­kation Jugend   €    75,--
    Oberliga / Landesliga Jugend   €    30,--
    Für die Jugend-U12 – Spiele und jünger in den Bezirken wird kein Meldegeld erhoben.
  2. Gebühren
    Gebühr für Spiel­ver­le­gungen
    a. in Senio­ren­ligen
        gemäß § 14 HBV-FO           € 25,-
    b. in Jugend­ligen
        gemäß  § 14 HBV-FO          € 15,--

    c. Säumnis­gebühr wegen verspä­teter und/oder unvoll­stän­diger
        Meldung gem. Ziffer I.B. 4 + 5. der HBV-Ausschreibung                        € 10,--

    Zu allen Gebühren kommen die Verfah­rens­kosten hinzu.

  3. Kassen­stelle ist der Vizeprä­sident Ressort II. Das Konto des HBV ist bei der Sparkasse Oberhessen  
    IBAN  DE16 5185 0079 0120 0650 25
    BIC    HELADEF1FR
  4. Spiel­kosten
    a. Die gastge­benden Vereine tragen bei allen Spielen grund­sätzlich die Schieds­rich­ter­kosten und die Kosten der ihnen oblie­genden Pflichten. Die mit dem Spiel verbun­denen Einnahmen stehen ihnen zu.
    b. Bei Spiel­wie­der­holung entscheidet die Spiel­leitung über die Aufteilung der Kosten.

II.  Besondere Bestimmungen

A.

  1. In den überbe­zirk­lichen Ligen beginnen die Punkt­spiele nach Weihnachten erst nach dem Ende der Ferien.
  2. Ende der Spielzeit
    a. Die Wettbe­werbe  2022/2023  enden am 31. Juli 2023.
    b. Der Runden­spiel­be­trieb endet am 2. April 2023.  Spiele, die bis zu diesem Datum nicht ausge­tragen sind, werden mit 0:20 Korbpunkten und je einem Minus - Wertungs­punkt für die betei­ligten Mannschaften gewertet.
  3. Die Punkt­runde wird mit je einem Heim- und Auswärts­spiel gegen jeden     Gegner ausge­tragen. Vorrun­den­spiele können grund­sätzlich nicht in der Rückrunde ausge­tragen werden.
  4. Zur Identi­täts­prüfung gem. § 34 DBB-SO muss der Spieler dem 1. SR entweder         den DBB-TA im Original oder einen amtlichen Licht­bild­ausweis im Original vorlegen.
  5. Bei Manipu­lation im Spiel­be­trieb kann  vom HBV-Sport­aus­schuss ein   befris­teter Ausschluss der Mannschaft vom Spiel­be­trieb ausge­sprochen werden.  Während dieser Zeit angesetzte Spiele werden mit -1 Wertungs- und 0:20 Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spiel­partner erhält 2 Wertung- und 20:0 Korbpunkte. Spiel­ver­le­gungen sind während dieser Zeit nicht möglich.
  6. Ausge­fallene Spiele sind, sofern nicht eine Wertung gem. §§ 37 DBB-SO ff. erfolgt, gegebe­nen­falls auch Montag - Freitag auszu­tragen. Die Spiel­leitung setzt den neuen Spiel­termin auf Vorschlag der Heimmann­schaft im Einver­nehmen mit der Gastmann­schaft fest. Die Gastmann­schaft kann die Festsetzung des Spiel­termins nur ablehnen, wenn die Spielzeit Montag - Freitag vor 20:00 Uhr liegt oder einsatz­be­rech­tigte Spieler wegen der Teilnahme an Pokal- oder Meister­schafts­spielen verhindert sind.
    Nennt die Heimmann­schaft der Spiel­leitung nicht binnen 2 Wochen nach dem angesetzten Spiel­termin einen neuen Spiel­termin, verliert sie das Heimrecht an die gegne­rische Mannschaft. Nennt auch diese Mannschaft in den nächsten 2 Wochen keinen Spiel­termin, wird das ausge­fallene Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten und -1 Wertungs­punkten für beide betei­ligten Mannschaften gewertet. Ziffer  II.A.2+3 bleiben unberührt.
  7. Begeg­nungen, bei denen der Sieger in Hin- und Rückspiel ermittelt wird, bilden eine Einheit. Sie werden bei unent­schie­denem Ausgang eines Spieles nicht verlängert. Ergibt die Addition der Korbpunkte jeder Mannschaft aus Hin- und Rückspiel für beide Mannschaften die gleiche Korbpunktzahl, wird das zweite Spiel nach den Spiel­regeln verlängert.
  8. a. In den überbe­zirk­lichen Ligen mit nament­licher Ansetzung von Schieds­richtern hat der 1. Schieds­richter, bei Vereins­an­setzung der Heimverein den Spiel­bogen   in digitaler Form bis spätestens am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag an die Spiel­leitung zu schicken. In diesen Fällen hat der Heimverein den weißen Origi­nal­spiel­bogen bis zum Ende der Spielzeit aufzu­be­wahren.
    In den überbe­zirk­lichen Jugend­ligen hat der Heimverein den Spiel­bogen in digitaler Form bis spätestens am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag an die Spiel­leitung zu schicken. Den weißen Origi­nal­bogen hat er bis zum Ende der Spielzeit aufzu­be­wahren.
    In allen anderen Ligen kann der Bezirk festlegen, ob der Spiel­bogen in digitaler Form bis spätestens am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag an die Spiel­leitung  zu schicken oder im Original der Spiel­leitung mit Poststempel des zweiten Werktages nach dem Austra­gungstag zuzusenden ist.     
    b. In allen Senioren – Ligen,  den Jugend-Oberligen und - Landes­ligen WU14, WU16 sind die auf dem Spiel­bogen einge­tra­genen Spieler beider Mannschaften  von der Heimmann­schaft anzuhaken und nach Gesamt­punkten, Dreiern, gewor­fenen Freiwürfen / getrof­fenen Freiwürfen, Fouls je Spieler für beide Mannschaften von der Heimmann­schaft auszu­zählen und im Internet unter www.basketball-bund.net am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag einzu­geben.
    c. In allen anderen Jugend­ligen sind die auf dem Spiel­bogen einge­tra­genen Spieler für beide Mannschaften von der Heimmann­schaft im Internet unter www.basketball-bund.net am ersten Werktag nach dem Austra­gungstag anzuhaken.
  9. Die Mannschaften der Oberliga Herren haben verpflichtend eine  Video­auf­zeichnung ihres Heimspiels bis spätestens 48 Std. nach Spielende im dazu vorge­se­henen Video­portal im Internet einzu­speisen. Auf dem passwort­ge­schützten Server stehen die Video­auf­nahmen nur einem einge­schränkten Kreis von betei­ligten Vereinen und der HBV-Schieds­rich­ter­kom­mission zu Analy­se­zwecken zur Verfügung.
    Ein weiteres Verbreiten der Aufnahmen auf öffent­lichen Platt­formen (z.B. Youtube) ist nicht gestattet. Bei Ansprüchen von Verletzung der Persön­lich­keits­rechten etc. behält sich der Veran­stalter zur Wahrung seiner Inter­essen + Ansprüche eigene Maßnahmen vor.
  10. Die angesetzten Schieds­richter haben mindestens 20 Minuten vor dem im   Spielplan angege­benen Spiel­beginn am Kampf­rich­ter­tisch zu sein.
  11. Die beiden Spiel­partner müssen sich vor Spiel­beginn von der Gültigkeit der Lizenz einge­setzter Schieds­richter überzeugen. Ein Protest gegen den Schieds­rich­ter­einsatz muss vor Spiel­beginn auf dem Spiel­be­richts­bogen proto­kol­liert werden.
  12. Die Spiel­leitung ist berechtigt, Spiele der vom HBV ausge­schrie­benen Wettbe­werbe unter Verbands­auf­sicht zu stellen. Die beauf­tragte Person erhält Vergütung nach § 25 HBV-SRO, hat ungehin­derten Zutritt zu den Räumlich­keiten der Verbands­ver­an­staltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sport­dis­ziplin.
    Die beauf­tragte Person hat einen schrift­lichen Bericht über den Verlauf der beobach­teten Veran­staltung an die zuständige Spiel­leitung abzugeben. Aufgrund des Berichtes kann die Spiel­leitung bei Bedarf Strafen gemäß dem HBV-Strafen­ka­talog aussprechen.
  13. Für die überbe­zirk­lichen Ligen wird die Zustän­digkeit zur Verhängung von   Strafen nach § 10.7. HBV-SRO auf den jewei­ligen Schieds­richter-Einsatz­leiter  bzw. Spiel­leitung der einzelnen Liga übertragen.
  14. Am Kampf­ge­richt, an den Mannschafts­bänken, sowie im gesamten Hallen­in­nen­be­reich (ausge­nommen Tribünen) gilt ein absolutes Alkohol­verbot. Drogen­konsum ist im gesamten Hallen­be­reich untersagt. Zuwider­hand­lungen hat der 1. SR auf dem Spiel­bogen zu vermerken, der Spiel­leiter hat eine Geldstrafe für den Heimverein auszu­sprechen; bei Fortdauer der Zuwider­handlung erfolgt Spiel­ab­bruch durch den 1. Schiedsrichter.

B.  Teilnah­me­be­rech­tigung und Spieltermine:

  1. Teilnah­me­be­rech­tigung:    
    an den Wettbe­werben der überbe­zirk­lichen Ligen sind die dafür quali­fi­zierten Mannschaften teilnahmeberechtigt.
  2. Spiel­termine :
    a. Die Spiel­termine sind  im Rahmen­ter­minplan verbindlich festgelegt (Siehe Anhang B). Der Rahmen­ter­minplan wurde  veröf­fent­licht.
    b. Die Spiele müssen grund­sätzlich zu folgenden Zeiten beginnen:
        im Senio­ren­be­reich
        Montag - Freitag  zwischen       20:00 Uhr und 20:30 Uhr
        Samstag zwischen                   15.00 Uhr und 20.00 Uhr
        Sonntag  zwischen                   12.00 Uhr und 18.00 Uhr
        im Jugend­be­reich
        U 14 und jünger      Samstag  zwischen  15:00 und 18:00 Uhr
                                     Sonntag  zwischen   12:00 und 16:00 Uhr
        U 16 - 18                Samstag  zwischen  14:00 und 18:00 Uhr
                                     Sonntag  zwischen   12:00 und 18:00 Uhr    
    c. In begrün­deten Ausnah­me­fällen und wenn beide Spiel­partner damit einver­standen sind, kann ein Punkt­spiel oder Pokal­spiel an anderen Tagen und zu anderen Zeiten ausge­tragen werden.
    d. Die Bezirke können abwei­chende Regelungen in ihren ergän­zenden Ausschrei­bungen festlegen.

C.   Pokal­spiele

In den Bezirken werden  Pokal­spiele für Damen und Herren aus Landes­ligen, Bezirks­ligen und Kreis­ligen ausge­schrieben.
Die Bezirks­pokal-Sieger spielen zum Abschluss der Saison um den Wander­pokal des Hess. Basketball Verbandes ein Endturnier.
Ausrichter dieser Turniere ist   2023 der Sieger von Frankfurt, 2024 der Sieger von Gießen, 2025 der Sieger von Darmstadt, 2026 der Sieger von Kassel.
Die Schieds­richter werden vom HBV-SR-Einsatz­leiter angesetzt.

D.   Spiele­rINNEN Ü 35 / Ü40

  1. Spiel­leiter für die Wettbe­werbe zur Hessi­schen Meister­schaft der Spiele­rINNEN Ü 35 / Ü 40 ist der Vizeprä­sident Ressort III. Er kann diese Aufgabe delegieren. 
  2. Jeder Bezirk meldet für die Hessi­schen Meister­schaften 2 Mannschaften. Der Spiel­modus für die Quali­fi­kation wird vom jewei­ligen Bezirk festgelegt.
  3. Meldungen für die Hessi­schen Meister­schaften erfolgen durch den jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden bei der Spiel­leitung
    für   die Spiele­rINNEN Ü 35 bis zum 01.12. 2022
    für   die Spiele­rINNEN Ü 40 bis zum 01.12. 2022 .
  4. Die Hessi­schen Meister­schaften der Spiele­rINNEN Ü 35 / Ü 40 werden in Turnierform  ausge­tragen, weitere Austra­gungs­mo­da­li­täten werden recht­zeitig von der zustän­digen Spiel­leitung festgelegt.
    Für die Ausrichtung können sich die Vereine
    für die Spiele­rINNEN Ü 35  bis zum 15.12. 2022
    für die Spiele­rINNEN Ü 40  bis zum 15.12. 2022
    bei der Spiel­leitung bewerben.  Bei mehreren Bewer­bungen entscheidet die Spiel­leitung über den Austra­gungsort. Gehen bis zum 15.12. keine Bewer­bungen ein, wird die betref­fende Meister­schaft nicht ausgetragen. 
  5. Die Schieds­rich­ter­kosten werden anteilig auf die teilneh­menden Mannschaften umgelegt. Das Kampf­ge­richt wird vom Ausrichter gestellt.
  6. Die Sieger der Endtur­niere sind Hessen­meister. Die Quali­fi­kation für die weiter­füh­renden Wettbe­werbe richtet sich nach den Bestim­mungen der Regio­nalliga Südwest und denen des DBB.
  7. Die Teilnahme- und Einsatz­be­rech­tigung richtet sich nach den Regelungen der DBB-Ausschreibung für den Wettbewerb der Deutschen Meister­schaft der Alters­klasse Ü35 und Ü40 weiblich und männlich.
    Bei den Ü35 – und  Ü40 – Spiele­rinnen kann eine Spiel­ge­mein­schaft aus drei Vereinen gebildet werden.
    Bei den Ü40-Spielern kann eine Spiel­ge­mein­schaft aus drei Vereinen eines Landes­ver­bandes gebildet werden.
  8. Spiel­be­rechtigt sind bei den
    ·    Spiele­rINNEN Ü 35:  Spieler(innen), Jahrgang 1988   und älter
    ·    Spiele­rINNEN Ü 40:  Spieler(innen), Jahrgang 1983   und älter. 

E.   Überbe­zirk­liche Spiele der Jugend
Für die Wettbe­werbe der Jugend im überbe­zirk­lichen Bereich ergeht eine Ausschreibung durch den Vizeprä­si­denten Ressort IV.

F.   Spiele auf Bezirksebene
Teilnah­me­rechte, Spiel­ge­mein­schaften von Mannschaften, Spiel­termine und Spiel­zeiten werden durch die ergän­zende Ausschreibung des jewei­ligen Bezirks geregelt. Die Ausschreibung erfolgt durch den jewei­ligen Bezirksvorsitzenden.

G.   Auszeich­nungen
Bei Meister­schaften, die vom HBV in Rundenform ausge­schrieben werden, erhalten der Erste, bei Meister­schaften, die in einem Endspiel ausge­spielt werden, der Erste und Zweite, bei Meister­schaften, die in einem Turnier ausge­spielt werden, alle Turnier­teil­nehmer nach der Reihen­folge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.

H.   Sport­dis­ziplin

  1. Bei Disqua­li­fi­kation können der betroffene  Spieler und der betroffene Verein innerhalb von 3 Werktagen schriftlich (per Mail) beim Spiel­leiter Stellung zu diesem Vorfall nehmen. Der Bericht des Schieds­richters ist dem betrof­fenen Verein zur Kenntnis zu geben. Mit Versendung des Berichtes an den Verein beginnt die Frist zur Stellung­nahme. Trifft die Stellung­nahme nicht recht­zeitig ein, entscheidet der Spiel­leiter nach Aktenlage.
    Die Spiel­sperre eines Spielers betrifft seinen Einsatz in jeder Mannschaft, für die er spielen kann.  Ein gesperrter Spieler kann für die Zeit der Sperre keinerlei Tätigkeit als Schieds­richter, Kampf­richter,  Trainer oder  Betreuer einer Mannschaft ausüben.
    Entspre­chendes gilt für eine Spiel­sperre für Trainer mit oder ohne Lizenz sowie für Schiedsrichter.
  2. Bei schwer­wie­genden oder wieder­holten Verstößen gegen die Sport­dis­ziplin durch Tätlich­keiten oder Belei­di­gungen von Spiel­teil­nehmern eines Vereins  kommt  § 2a Nr.3 HBV-SO zur Anwendung.
    Bei Verstößen gegen § 33.1 DBB-SO kann die Spiel­leitung einen Ordnungs­dienst in der Spiel­halle anordnen.
  3. Kommt ein Verein seinen Verpflich­tungen gemäß § 33 DBB-SO nicht nach, kann für die betroffene Mannschaft eine Platz­sperre gemäß HBV-Strafen­ka­talog verhängt werden.
    Zuständig für diese Entschei­dungen ist für den bezirk­lichen Spiel­be­trieb der Bezirks­vor­sit­zende, für den überbe­zirk­lichen Spiel­be­trieb der Vizeprä­sident Ressort III. Dies schließt die Entscheidung über den/die Austragungsort/e der Heimspiele dieser Mannschaft während der Sperre ein. Der Verein dieser Mannschaft bleibt nach § 33 Abs.1 und 2 DBB-SO verant­wortlich und trägt die Kosten für Schieds­richter, Kampf­ge­richt und Spielhalle.

Daten­schutz­er­klärung
Die Vereine, Vereins­ver­treter, Spieler, Schieds­richter, Trainer und Funktionäre erklären sich mit ihrer Meldung zum Spiel­be­trieb im HBV, der Teilnahme an Spielen, Sitzungen und sonstigen Veran­stal­tungen des HBV ausdrücklich und unter Verzicht auf die weitere Schriftform damit einver­standen, dass ihre für den Spiel­be­trieb notwen­digen perso­nen­be­zo­genen Daten unter Berück­sich­tigung des Bundes­da­ten­schutz­ge­setztes veröf­fent­licht werden können. Sollte die bislang übliche Speicherung, Weitergabe, Veröf­fent­li­chung und elektro­nische Verar­beitung der perso­nen­be­zo­genen Daten ausdrücklich nicht gewünscht sein, ist dies der Geschäfts­stelle des Hess. Basketball Verbandes schriftlich mitzu­teilen. Das Präsidium des HBV entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

HBV – Sport­aus­schuss    Juli 2022

 

 

Diese Website verwendet technisch erforderliche Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Ok