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HBV-Ehren­ordnung

§1 Ehrungen

Der HBV verleiht folgende Ehrungen:

  1. Leistungs­nadeln mit Urkunde
  2. Verdienst­nadeln mit Urkunde
  3. Ehren­nadeln mit Urkunde
  4. Ehren­ur­kunden
  5. Ehren­mit­glied­schaft mit Urkunde

§2 Leistungsnadel

Die Leistungs­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung beson­derer Förde- rung des Basket­ball­sports Personen geehrt, die sich diese Verdienste außerhalb des Erwei­terten Präsi­diums insbe­sondere im Verein, als Schieds­richter oder als Mitar­beiter des Verbandes erworben haben.

Die Nadel in Bronze kann nach fünfjäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die Nadel in Silber kann nach achtjäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die Nadel in Gold kann nach zwölf­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

§3 Verdienstnadel

Die Verdienst­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Personen geehrt, die sich durch langjährige verdienst­volle Mitarbeit im Erwei­terten Präsidium ausge­zeichnet haben.

Die Nadel in Bronze kann nach vierjäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

Die Nadel in Silber kann nach sieben­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die zu ehrende Person muß Inhaber der Nadel in Bronze sein.

Die Nadel in Gold kann nach zehnjäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die zu ehrende Person muß Inhaber der Nadel in Silber sein.

§4 Ehrennadel

Die Ehren­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung beson­derer Förderung des Basket­ball­sports Personen geehrt, die sich diese Verdienste innerhalb und außerhalb des Erwei­terten Präsi­diums erworben haben.

Die Nadel in Bronze kann nach fünfzehn­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden. Die Nadel in Silber kann nach zwanzig­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

Die Nadel in Gold kann nach fünfund­zwan­zig­jäh­riger Tätigkeit verliehen werden.

§5 Ehrenurkunden

Ehren­ur­kunden können an Vereine, Schulen, Organi­sa­tionen oder Behörden verliehen werden, wenn diese sich besondere Verdienste in der Förderung und Verbreitung des Basket­ball­sports erworben haben.

§6 Ehrenmitgliedschaft

Die Verleihung der Ehren­mit­glied­schaft regelt die Satzung.

§7 Ehrungsanträge

  1. Alle Ehrungen sind bei der HBV-Geschäfts­stelle schriftlich und mit Begründung zu
  2. Für Ehrungen nach § 1 a sind die Vereine, die Bezirks­vor­sit­zenden und die Mitglieder des Erwei­terten Präsidium antrags­be­rechtigt. Die Ehrungen nach § 1 b, 1 c und 1 d erfolgen auf Vorschlag des Erwei­terten Präsidiums.
  3. Anträge der Vereine, die Ehrungen im Rahmen des Verbands­tages betreffen, sind bis spätestens 1.3. eines Jahres zu stellen. Im übrigen sollen Anträge acht Wochen vor dem Datum der beabsich­tigten Ehrung gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet das Präsidium.
  4. Anträge der Bezirks­vor­sit­zenden und Mitglieder des Erwei­terten Präsi­diums sind spätestens acht Tage nach der Einladung zur Sitzung des Erwei­terten Präsi­diums zu stellen. Über die Ehrung beschließt das Erwei­terte Präsidium.

§8 Aberkennung

Auf Beschluß des erwei­terten Präsi­diums kann eine Ehrung wieder aberkannt werden, wenn sich der Träger durch verbands­schä­di­gendes Verhalten der Ehrung nicht mehr würdig erweist.

§9 Ehrenbuch

Alle Ehrungen sind in einem Ehrenbuch zu vermerken. Das Ehrenbuch wird bei der Geschäfts­stelle geführt.

§10 Änderung

Diese HBV-Ehren­ordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden.

Stand: Mai 2014 gez. Michael Rüspeler

 

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