Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
icon

HBV HANDBUCH 2017/2018

HBV-Satzung

§1 Name – Sitz – Rechtsform Der Verband trägt den Namen„Hessischer Basketball Verband V.“ (HBV) Sitz des Verbandes ist Der Verband ist in das Vereins­re­gister einge­tragen (Amtsge­richt Darmstadt VR 1331).   §2 Zweck – Aufgaben – Gemein­nüt­zigkeit Zweck des Verbandes ist die Pflege und Förderung des … 

Weiter­lesen

HBV-Ehren­ordnung

§1 Ehrungen Der HBV verleiht folgende Ehrungen: Leistungs­nadeln mit Urkunde Verdienst­nadeln mit Urkunde Ehren­nadeln mit Urkunde Ehren­ur­kunden Ehren­mit­glied­schaft mit Urkunde §2 Leistungs­nadel Die Leistungs­nadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden in Würdigung beson­derer Förde- rung des Basket­ball­sports Personen geehrt, die sich … 

Weiter­lesen

HBV-Geschäfts­ordnung

Allge­meines §1 Die Geschäfts­ordnung regelt die Arbeit und die Verwaltung des HBV und seiner Organe zusammen mit den betref­fenden Bestim­mungen der Satzung und der Ordnungen.   Verbandstag §2 Stimm­be­rech­tigung Jeder stimm­be­rech­tigte Teilnehmer hat sich in die Anwesen­heits­liste einzu­tragen. Nicht stimm­be­rech­tigte Teilnehmer sind in einer weiteren … 

Weiter­lesen

HBV-Finanz­ordnung

Allge­meine Grund­sätze §1 Die Finanz­ordnung des HBV regelt die Finanz­ver­waltung in Verbindung mit der Satzung und den übrigen Ordnungen. Die Finanz­ordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden.   §2 Der HBV finan­ziert seine Aufwen­dungen und Inves­ti­tionen aus Mitglieds­bei­trägen, Melde­geldern, Gebühren und sonstigen Erträgen. … 

Weiter­lesen

HBV-Spiel­ordnung

§1 Die Spiel­ordnung des HBV regelt den Spiel­be­trieb im Bereich des Für die Durch­führung des Spiel- betriebs gelten die Ordnungen und Bestim­mungen des DBB. Für den Spiel­be­trieb der Jugend sind abwei­chende oder ergän­zende Bestim­mungen in deren Ordnung zulässig.   §2 Vereine, die noch nicht dem Landessportbund … 

Weiter­lesen

HBV-Jugend­ordnung

§1 Aufgabe der Basket­ball­jugend im HBV ist die Förderung des Basket­ball­spiels für Jugend­liche unter Beachtung jugend­pfle­ge­ri­scher und jugend­er­zie­he­ri­scher Gesichts­punkte.   §2 Die Hessische Basket­ball­jugend (HBJ) führt und verwaltet sich selbständig unter Beachtung der Satzungen und der Ordnungen des HBV und Die HBJ entscheidet über die Verwendung … 

Weiter­lesen

HBV-Jugend­spiel­ordnung

§ 1 Die Jugend­spiel­ordnung des HBV regelt allge­meine und besondere Fragen des Spiel­be­triebs bei der Jugend im Bereich des Hessi­schen Basketball Verbandes. Für die Durch­führung von Wettkämpfen bei der Jugend sind grund­sätzlich die Regeln und Vorschriften der F.I.B.A. und des DBB maßgebend, soweit sie nicht … 

Weiter­lesen

HBV-Schieds­richt­er­ordnung

  – Regelungs­ge­gen­stand 1 Die Schieds­richt­er­ordnung des HBV (HBV-SRO) regelt in Ergänzung zur DBB-SRO das Schieds­rich­ter­wesen im Bestim­mungen der HBV-SRO verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie der DBB-SRO wider­sprechen. Schieds­richter im Sinne der HBV-SRO sind dieje­nigen, die im Besitz einer DBB–Schiedsrichterlizenz, einer E-Lizenz oder einer anderen … 

Weiter­lesen

Richt­linien zur Aus- und Fortbildung für Schiedsrichter

  Allge­meines §1 - Geltungs­be­reich Die nachste­henden Bestim­mungen ergänzen die Prüfungs­richt­linien des Deutschen Basketball-Bundes für Schieds­richter (DBB-SRO) sowie die Schieds­richt­er­ordnung des Hessi­schen Basketball Verbandes (HBV-SRO) in der jeweils geltenden Fassung. §2 - Zustän­digkeit der Bezirke Die Planung, Organi­sation und Durch­führung der Schieds­rich­ter­aus­bildung im Sinne von … 

Weiter­lesen

HBV-Lehr- und Trainerordnung

§1 Die Lehr- und Trainer­ordnung des HBV (HBV-LTO) regelt in Ergänzung zu den Bestim­mungen des DBB und LSBH das Lehr- und Trainer­wesen im HBV. Das Lehr- und Trainer­wesen unter­steht dem Vizeprä­si­denten Ressort I. Die Aufgaben nimmt der Referent für das Lehr- und Trainer­wesen (RfLT) wahr. … 

Weiter­lesen

Diese Website verwendet technisch erforderliche Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Ok