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HBV-Jugend­ordnung

§1

Aufgabe der Basket­ball­jugend im HBV ist die Förderung des Basket­ball­spiels für Jugend­liche unter Beachtung jugend­pfle­ge­ri­scher und jugend­er­zie­he­ri­scher Gesichtspunkte.

 

§2

  1. Die Hessische Basket­ball­jugend (HBJ) führt und verwaltet sich selbständig unter Beachtung der Satzungen und der Ordnungen des HBV und
  2. Die HBJ entscheidet über die Verwendung der ihr zuflie­ßenden Mittel in eigener Zustän­digkeit. Die Mittel müssen im Haushalt des HBV nachgewiesen
  3. Die HBJ ist Mitglied der Hessi­schen Sport­jugend und der Deutschen Basketball

 

§3

Die Mitglieder der HBJ sind alle männlichen und weiblichen Jugend­lichen im jugend­spiel­be­rech­tigten Alter,

die Mitglied in einem Verein des HBV sind, sowie alle Erwach­senen, die eine Aufgabe im Rahmen dieser Jugend- ordnung übernommen haben.

 

§4

Organe der HBJ sind der HBV-Jugendtag und der HBV-Jugendausschuss.

 

§5

  1. Der Jugendtag tritt jährlich bis Ende Februar zu einer ordent­lichen Sitzung
  2. Der Jugendtag ist durch den Vizepräsidenten/in Ressort IV oder im Falle der Verhin­derung durch ein anderes Mitglied des HBV-Jugend­aus­schusses in der Reihen­folge des § 7 Abs. 2 HBV-JO in entspre­chender Anwen- dung des § 8 Abs. 2 HBV-Satzung
  3. Der Jugendtag wird durch den Vizepräsidenten/in Ressort IV, bei seiner Verhin­derung durch einen vom Jugendtag zu wählenden Versamm­lungs­leiter geleitet. Über jeden Jugendtag ist ein Protokoll zu führen, das von dem Versamm­lungs­leiter und dem Proto­koll­führer zu unter­zeichnen ist. Das Protokoll ist spätestens mit der Einladung zum HBV-Verbandstag an die Mitglieder, das Erwei­terte Präsidium und den Rechtswart zu ver- senden.
  4. Der Jugendtag hat insbe­sondere folgende Aufgaben: 
    1. Entge­gen­nahme der Tätig­keits­be­richte des Vizeprä­si­denten Ressort IV und der
    2. Entlastung des Jugendausschusses
    3. Wahl des Vizepräsidenten/in Ressort IV und der weiteren Mitglieder des
    4. Behandlung und Beschluss­fassung über Anträge
  5. Anträge zum Jugendtag können von den Mitgliedern, dem Jugend­aus­schuss. den Mitgliedern des Jugend- ausschuss und den Mitgliedern des erwei­terten Jugend­aus­schuss einge­bracht werden. Die Anträge sind schriftlich bis 10. Dezember bei der HBV-Geschäfts­stelle einzu­reichen. Anträge mit finan­zi­ellen Aus- wirkungen bedürfen bei Befür­wortung durch den HBV-Jugendtag zur Wirksamkeit der Zustimmung des Verbandstages.
  6. Im Übrigen gelten die Bestim­mungen zum Verbandstag sinngemäß.
  7. Die HBV-Jugend­ordnung kann durch einfache Mehrheit vom HBV-Jugendtag geändert
  8. Es sind die Bestim­mungen des § 14 HBV-Satzung zu

 

§6

  1. Der außer­or­dent­liche Jugendtag kann vom HBV-Jugend­aus­schuss einbe­rufen werden. Er muss einbe­rufen werden, wenn ein schriftlich begrün­deter Antrag von mindestens 1/4 der möglichen und zuletzt für den Jugendtag festge­stellten Stimmen vorliegt. Er hat innerhalb von sechs Wochen nach dem Eingang des Antrages
  2. Die Bestim­mungen über den Jugendtag finden auch für den außer­or­dent­lichen Jugendtag entspre­chende Anwendung.
  3. Im übrigen gelten die Bestim­mungen zum außer­or­dent­lichen Verbandstag sinngemäß

 

§7

  1. Dem Jugend­aus­schuss obliegt die Bearbeitung aller Jugend­fragen und das Festlegen der Arbeits­richt­linien für die Jugend­arbeit im Er wählt aus seiner Mitte einen Stell­ver­tre­tenden Jugendwart.
  2. Dem Jugend­aus­schuss gehören an: 
    • Der Jugendwart als Vorsit­zender und Vizeprä­sident IV (Vertretung im HBV-Präsidium, beim DBB und LSBH, Koordi­nation Landestrainer)
    • Der Referent Spiel­or­ga­ni­sation (Organi­sation Hessische Meister­schaften U20, U18, U16, Koordi­nation der Arbeit der Spiel­leiter, Terminkoordination)
    • Der Referent U14 und U12 (Minibas­ketball) (Organi­sation Hessische Meister­schaften, HBV-Minifes­tival, Vertretung beim DBB)
    • Der Referent Schul­bas­ketball (Koordi­nation Schul­sport, Lehrer­fort­bildung, Vertretung beim DBB)
    • Der Referent Förderung Mädchen­bas­ketball und überfach­liche Koordi­nation (Organi­sation von Veran­stal­tungen und Umsetzung von DBB Initia­tiven, Kontakt Sport­jugend lsb h)
    • Die Landes­trainer (Organi­sation und Durch­führung der Jugend-Leistungs­för­derung, Umsetzung und Fortent­wicklung des Jugendkonzepts)
    • Der Geschäfts­führer (Adminis­trative Umsetzung der Jugend­arbeit in der Geschäftsstelle)
    • Der Vizeprä­sident Leistungssport
  3. Dem Erwei­terten Jugend­aus­schuss gehören zusätzlich die Bezirks­ju­gend­warte an. Dieser tagt mindestens einmal im Jahr, bereitet den Jugendtag vor und behandelt übergrei­fende Themen des
  4. Der Jugendwart und die Referenten werden vom Jugendtag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  5. Scheidet ein Jugend­aus­schuss-Mitglied vorzeitig aus oder wird die Funktion auf dem Jugendtag nicht besetzt, so bestimmt der Jugend­aus­schuss bis zur Neuwahl einen
  6. Der Jugend­aus­schuss ist beschluss­fähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmen­gleichheit entscheidet die Stimme des Vizepräsidenten
  7. Der HBV-Jugend­aus­schuss kann Beauf­tragte für Sonderaufgaben

 

§8

Jeder Bezirk muss einen Jugendwart wählen und soll einen Jugend­aus­schuss in entspre­chender Anwendung von § 7 HBV-JO bilden.

 

§9

Für den Jugend­spiel­be­trieb gelten sinngemäß die einschlä­gigen Ordnungen des DBB und HBV in Verbindung mit den Ausschreibungen.

 

§10

Der Jugend­spiel­be­trieb wird durch die Jugend­spiel­ordnung (JSO) geregelt. Die JSO wird vom Jugendtag beschlossen.

Stand: März 2017

 

Beschlossen vom Jugendtag am 19. Februar 2002.- Änderungen vom Jugendtag 2006 und 2010

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