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HBV-Jugend­spiel­ordnung

§ 1

  1. Die Jugend­spiel­ordnung des HBV regelt allge­meine und besondere Fragen des Spiel­be­triebs bei der Jugend im Bereich des Hessi­schen Basketball Verbandes.
  2. Für die Durch­führung von Wettkämpfen bei der Jugend sind grund­sätzlich die Regeln und Vorschriften der F.I.B.A. und des DBB maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich einge­schränkt oder erweitert werden.

§ 2

  1. Der HBV veran­staltet jährlich Wettbe­werbe zur Ermittlung der Hessi­schen Meister in den Alters­klassen U12 - U18 für Mädchen und Jungen.
    Der HBV veran­staltet jährlich Wettbe­werbe in einer Landesliga Nord und Süd in     den   Alters­klassen U12 – U18, sofern ausrei­chend viele Mannschaften eine Meldung abgeben. Näheres regelt die HBV-Jugend-Ausschreibung.
  2. Die Spiel­leitung der Wettbe­werbe liegt beim Referenten „Spiel­or­ga­ni­sation Hessische Jugendmeisterschaften“.
  3. Die Ausschreibung der Wettbe­werbe erfolgt durch den HBV-Jugendausschuss.
  4. Die Meister­schaften der Alters­klassen U18 - U12 werden in Oberligen auf Hesse­nebene ermittelt. Kann eine Oberliga-Runde mangels ausrei­chender Anzahl von Meldungen nicht statt­finden, werden die Meister in Vor- und Endtur­nieren ermittelt. Die Ausrichtung von Vor- und Endtur­nieren regelt die Ausschreibung.
  5. Die Oberligen werden wie folgt ausge­tragen:
    a. Der Jugend­aus­schuss entscheidet über den Austra­gungs­modus und kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusam­men­setzung der Oberligen vornehmen.
    b. Die Teilnehmer an der Jugend-Oberliga werden durch Quali­fi­kation ermittelt. Der Quali­fi­ka­ti­ons­modus ist mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
    c.  Einsatz­be­rechtigt für die Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere sind nur Spieler, die auch im anschlie­ßenden Wettbewerb in der jewei­ligen Jugend­klasse einsatz­be­rechtigt sind.
  6. Für die Alters­klasse U12 – U18 wird für Bezirks­li­gisten ein Hessen­pokal ausge­tragen. Näheres regelt die Ausschreibung.
  7. Für die Einsatz­be­rech­tigung von Spiele­rinnen und Spielern bei Spielen um die Hessen­meis­ter­schaft gelten die Vorschriften der SO und JSO des DBB und des HBV. Die Einsatz­be­rech­tigung eines Jugend­lichen wird nicht einge­schränkt durch die Teilnahme an anderen Wettbe­werben derselben oder einer anderen Altersklasse.

§ 3

  1. Die Bezirke Kassel, Gießen, Frankfurt und Darmstadt veran­stalten jährlich Wettbe­werbe zur Ermittlung von Bezirks­meistern in den Alters­klassen  U18, U16, U14 Jungen und U18, U16, U14, U12 Mädchen und in der Alters­klasse U14, U12  Jungen/Mixed.
  2. Die Spiel­leitung für die Bezirks­meis­ter­schaften liegt, soweit nicht anders geregelt, beim Bezirksvorsitzenden.
  3. Die Ausschreibung für die Bezirks­meis­ter­schaften erfolgt, soweit nicht anders geregelt, durch den Bezirksvorsitzenden.
  4. Regelungen über Spiel­leitung, Ausschreibung und Fragen zum Spiel­be­trieb auf Bezirks­ebene erfolgen im Übrigen durch die Beschluss­gremien des jewei­ligen Bezirks.

§ 4

  1. Kann nach Abschluss eines Wettbe­werbs eine Platzierung nach DBB-SO § 52 Absatz 1 (Wertungs­punkte aus dem direkten Vergleich) und nach § 52 Absatz 2 (Korbpunkte aus dem direkten Vergleich) nicht ermittelt werden, dann wird ein Entschei­dungs­spiel an neutralem Spielort durchgeführt.
  2. In die Ausschrei­bungen der Hessi­schen Meister­schaft und in die Ausschrei­bungen der Wettbe­werbe zur Ermittlung von Bezirks­meistern der Alters­klassen U10, U12, U14 und U16 ist die Verpflichtung zur Mann-Mann-Vertei­digung aufzu­nehmen. Es gelten die zur Ausschreibung der Deutschen Meister­schaften der Jugend durch den DBB veröf­fent­lichten Kriterien.

§ 5
Diese Jugend­spiel­ordnung kann durch einfache Mehrheit vom Jugendtag geändert werden.

Stand: Februar 2017 / gez. Marion Kühn

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