Ergänzung der HBV Ausschreibung für den Bezirk Frankfurt Spielzeit 2026/2027
August 2026
- Präambel
Grundlage für den Spielbetrieb im HBV Bezirk Frankfurt sind die Ordnungen des DBB und HBV.
Es gelten die HBV-Ausschreibungen 2026/207 und die HBV-Jugendausschreibungen 2026/2027.
Auf die geltenden Beschlüsse der Bezirkstage Frankfurt wird hingewiesen (siehe Grundsatzbeschlüsse auf der HBV-HP).
Es werden in den Ergänzungen nur Regelungen aufgeführt, die nicht in den Ausschreibungen des HBV geregelt sind.
- Termine
06./07 März 2027: Letzter Spieltag für alle Bezirks- und Kreisligen der Damen und Herren sowie aller Jugendligen im Bezirk Frankfurt.
Nachholspiele sind noch möglich bis zum Beginn der Osterferien (21.03.2027) nach Rücksprache mit der Staffelleitung.
13./14. März und eventuell 20./21. März 2027: Spieltermin zur Ermittlung des Bezirkssiegers MU18, MU16 und MU14 zwischen den Gruppenersten der BZ Liga Gruppe Ost und Gruppe West.
17./18. April und 24./25. April 2027: Vorsorgliche Aufstiegsspiele.
- Spielbetrieb Damen und Herren
Der Bezirk Frankfurt richtet in der Spielzeit 2026/2027 folgende Wettbewerbe aus:
- a) Damen: Bezirksliga und Kreisliga A
- b) Herren: Bezirksliga, Kreisliga A (West/Ost), Kreisliga B (West/Ost) und Kreisliga C (West/Ost).
- c) Meisterschaften der Altersklassen Ü35 und Ü40 Damen und Herren in Turnierform.
- d) Bezirkspokal: Der Bezirk Frankfurt richtet nach Ablauf der Saison 2026/2027 einen Bezirkspokal der Damen und Herren aus. Die Ausschreibungen zum Bezirkspokal erfolgen zum 1. März 2027.
- Auf- und Abstiegsregelungen:
Es gelten grundsätzlich die Regelungen der HBV-Spielordnung § 5.
Der Tabellenerste der Bezirksliga Herren und Bezirksliga Damen steigt in die Landesliga Süd Herren/ Damen auf.
Der Tabellenersten der Kreisligen A Ost und Kreisliga A West steigt in die Bezirksliga Herren auf.
Die beiden Tabellenersten der Kreisliga Damen steigen in die Bezirksliga Damen auf.
Die beiden Tabellenersten der Herren Kreisligen B (Ost/West) und der Herren Kreisligen C (Ost/West) steigen in die jeweilige Kreisliga A oder Kreisliga B (Ost/West) auf.
Alle weiteren Auf- und Absteiger sind durch HBV-SO § 5 geregelt.
Vorsorgliche Aufstiegsspiele werden durch die jeweiligen Spielleitungen geregelt; bei Spielen zur
Landesliga durch HBV-VP II.
- Spielbetrieb Jugend
- a) Alle Bezirks- und Kreisligen der Altersgruppen U18, U16 ‚U14, U12 und U10 spielen in Hin- und Rückspiel ihren Meister der jeweiligen Liga aus.
- b) Die Tabellenersten der Bezirksligen sind für den HBV Bezirkspokal Jugend qualifiziert.
In der MU18/ MU16 und MU14 wird der Bezirkspokal Vertreter zwischen den Tabellenersten der
BZ Liga Gruppe Ost und Gruppe West ermittelt.
- c) In allen Wettbewerben der U12 und jünger wird nach den U12-Regeln des HBV (u.a. 10x4 Min.) gespielt, die auf der HBV-HP nachzulesen sind. Der elektronische Spielbogen (DSS) kommt in diesen Altersklassen nicht zur Anwendung.
- d) Anträge auf „Spielen außer Konkurrenz (aK)“ können während der gesamten Saison zu jeder Zeit durch Nennung der älteren Spieler/ Spielerinnen beantragt werden.
- Spieltermine für Wettbewerbe der bezirklichen Ligen:
Die Spieltermine müssen grundsätzlich zu folgenden Zeiten beginnen:
Senioren: Mo.-Fr. 19:00 bis 20:30 Uhr
Sa. 14:00 bis 20:00 Uhr
So. 10:00 bis 20:00 Uhr
U16 – U18: Mo.-Fr. 18:00 bis 19:00 Uhr
Sa. 14:00 bis 18:00 Uhr
So. 09:00 bis 18:00 Uhr
U14 – U10: Sa. 14:00 bis 18:00 Uhr
So. 09:00 bis 18:00 Uhr
In begründeten Ausnahmefällen und wenn beide Spielpartner damit einverstanden sind, kann ein Punktspiel oder Pokalspiel an anderen Tagen und zu anderen Uhrzeiten ausgetragen werden.
- Schiedsrichtereinsatz:
Gemäß Bezirkstagsbeschluss vom 11.04.2026 werden alle Spiele auf bezirklicher Ebene von
Heimschiedsrichtern geleitet.
Ausgenommen ist die Bezirksliga Herren, wo eine namentliche Ansetzung aus einem
SR Bezirkskader vorgenommen wird.
Sollte der Gastverein einen SR mitbringen wollen, muss er sich mindestens 2 Woche vor dem Spieltermin mit dem Heimverein in Verbindung setzen und dies auch der Staffelleitung mitteilen.
Die Fahrtkosten trägt der Gastverein.
Beantragt ein Verein bei der Spielleitung/ Staffelleitung eine namentliche Ansetzung von SR, so trägt er die Fahrtkosten dieser SR.
Werden vereinsneutrale Schiedsrichter durch die Spielleitung eingesetzt, werden die Fahrtkosten auf
die Vereine aufgeteilt.
Eine Weitergabe oder ein Tausch von SR Ansetzungen zwischen Vereinen ist möglich.
Die Fahrtkosten werden wie folgt abgerechnet:
- a) Bei Kader Schiedsrichtern: Wohnort des SR zum Spielort. Der Wohnort ist ggf. durch Personalausweis auszuweisen.
- b) Bei vereinsneutralen Schiedsrichteransetzungen: Adresse Halle 1 des SR-Vereins zum Spielort.
- c) Bei Heimschiedsrichter Regelung: die Fahrtkosten werden durch den Heimverein geregelt.
Stellt der Gastverein auf Antrag den 2. Schiedsrichter, übernimmt er dessen Fahrtkosten.
gez. Bezirksvorstand Bezirk Frankfurt
Wolfgang Desoi
Günter Herzog
August 2026


