Ausschreibung für den Jugendspielbetrieb 2026/2027
Die Ausschreibung des Hessischen Basketball Verbandes für die Spielzeit 2026/2027 wird hiermit wie folgt ergänzt:
A. Qualifikation zur Jugendoberliga (OL) / Jugendlandesliga (LL)
Für die Saison 2026/2027 gibt es Qualifikationsspiele. Siehe eigene Ausschreibung zu den Qualifikationen.
B. Spiele der Oberligen (OL) / Landesligen (LL)
1. In den Jugendklassen OW12, OX12, OW14–OW18, OX14, OM16 und OM18 werden gem. §2 HBV-JSO Oberliga-Runden (Hin- und Rückspiele) gespielt. Meldetermin für diese Runden ist der 15.04.2026
2. In den Jugendklassen LX12, LW14–LW18, LX14, LM16 und LM18 werden gem. §2 HBV-JSO für die Mannschaften gemäß ihrer Meldung zum 15.04.2026 Landesligarunden angeboten. Voraussetzung für die Durchführung der Runde ist die Teilnahme von mindestens 8 Mannschaften. Über Ausnahmefälle entscheidet der Jugendausschuss.
3. Im Jugend–Rahmenterminplan sind die Spieltage für die Oberligen und Landesligen festgelegt.
4. In Ergänzung zum §4.10 DBB-JSO gelten folgende Einschränkungen:
a. bis zum 04.09.2026 müssen auf der Spielerliste in www.basketball-bund.net für die Mannschaft mit der höchsten Ordnungszahl mindestens 5 Spieler/Spielerinnen als Stammspieler gemeldet sein. Für jede weitere Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl sind mindestens 8 Spieler/Spielerinnen als Stammspieler zu melden.
b. Kaderspieler des LK1-Kaders (2012 männlich/2011 weiblich) müssen in ihrer Altersklasse als Stammspieler in der 1. Mannschaft gemeldet werden. Weiterhin müssen 6 Stammspieler den entsprechenden Jahrgängen der Altersklasse angehören.
c. Liegen zu Beginn eines Spiels diese Voraussetzungen für eine Mannschaft nicht vor, ist auf Spielverlust zu entscheiden.
d. Beispiel: 1. Mannschaft 8 Stammspieler, 2. Mannschaft 8 Stammspieler, 3. Mannschaft mindestens 5 Stammspieler
e. Gem. § 4.9 DBB-JSO ist eine Änderung der Spielberechtigung innerhalb des Spieljahres nicht zulässig.
5. 5. In den Oberligen OW18, OM16 und OM18 gelten für die Einsatzberechtigung von Spielern/Spielerinnen, die über eine WNBL- oder JBBL- oder NBBL–Spielberechtigung verfügen, die vom DBB für die DBB-Pokalrunden U16/U18 vorgegebenen Regeln zur Einsatzberechtigung entsprechend. Nur der jeweils jüngere Jahrgang ist einsatzberechtigt (NBBL Jg. 2010, JBBL Jg. 2012, WNBL Jg. 2010). Die Einsatzberechtigung eines Spielers/einer Spielerin des älteren Jahrgangs erlischt mit Ausstellung einer JBBL-, NBBL- bzw. WNBL-Lizenz und lebt wieder auf nach Rückgabe dieser Bundesligalizenz bis zum 30.11. des Spieljahres.
6. Spieler, Spielerinnen, die in einer Mannschaft der Oberliga U12–U18, der Landesliga U12–U18 eingesetzt werden, erhalten währen der laufenden Saison 2026/27 keine Einsatzberechtigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über Ausnahmefälle entscheidet der Jugendausschuss.
7. Bei allen Spielen der Jugend-Oberligen muss die Mannschaft von einem verantwortlichen Trainer (Headcoach) mit C-Lizenz Leistungssport betreut werden. Die Jugend-Landesligen müssen von einem verantwortlichen Trainer (Headcoach) mit D-Lizenz betreut werden. Spielen Mannschaften wiederholt ohne einen lizenzierten Trainer, kann der Jugendausschuss in Abstimmung mit dem LTK- Vorsitzenden nach einer Verwarnung die Mannschaft für den Spielbetrieb sperren.
Es ist in Planung, dass ab der Spielzeit 2027/28 das Mini-Trainer-Zertifikat (MTZ) verpflichtend für alle Trainer/Übungsleiter/Betreuer, die im hessischen Minibereich betreuen bzw. coachen, eingeführt wird.
8. Für den SR-Einsatz in allen Jugend-Oberligen gilt die Heimschiedsrichterregelung. Der Heimverein stellt beide SR, der erste SR muss mindestens ein D-SR sein. Sollte der Gastverein einen SR mitbringen wollen, so muss er sich 1 Woche vor dem Spiel mit dem Heimverein in Verbindung setzen und dies auch der Staffelleitung mitteilen. Beantragt ein Verein bei VPIII eine namentliche Ansetzung von SR, so trägt er die Fahrtkosten dieser SR.
9. In den Jugendlandesligen gilt die Heimschiedsrichterregelung. Der Heimverein stellt beide SR, ein SR muss D-SR sein. Sollte der Gastverein einen SR mitbringen wollen, so muss er sich 1 Woche vor dem Spiel mit dem Heimverein in Verbindung setzen und dies auch der Staffelleitung mitteilen. Beantragt ein Verein bei VP III eine namentliche Ansetzung von SR, so trägt er die Fahrtkosten dieser SR.
10. In den Jugendklassen U14-U16 ist Mensch–Mensch-Verteidigung (MMV) vorgeschrieben.
Die DBB-Kriterien (MMK) der MMV stehen als Download auf der DBB-Homepage zur Verfügung.
Jeder an der Spielrunde teilnehmende Verein kann bis zwei Wochen vor dem Spieltermin bei der Spielleitung einen Mensch- Mensch-Kommissar auf eigene Kosten beantragen. Der MMK erhält die Gebühr eines Schiedsrichters gem. §25.1 HBV- SRO.
Die Altersklasse U12 spielt nach den Mini-Spielregeln des DBB/HBV (siehe unter „C“)
Die Altersklasse U12 spielt verpflichtend bei der Hessenmeisterschaft, den Saisonspielen, dem Hessenpokal und den Qualifikationen 4-4.
11. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Runden die Ordnungen des DBB und des HBV sowie die HBV-Ausschreibung.
8. Für den SR-Einsatz in allen Jugend-Oberligen gilt die Heimschiedsrichterregelung. Der Heimverein stellt beide SR, der erste SR muss mindestens ein D-SR sein. Sollte der Gastverein einen SR mitbringen wollen, so muss er sich 1 Woche vor dem Spiel mit dem Heimverein in Verbindung setzen und dies auch der Staffelleitung mitteilen. Beantragt ein Verein bei VPIII eine namentliche Ansetzung von SR, so trägt er die Fahrtkosten dieser SR.
9. In den Jugendlandesligen gilt die Heimschiedsrichterregelung. Der Heimverein stellt beide SR, ein SR muss D-SR sein. Sollte der Gastverein einen SR mitbringen wollen, so muss er sich 1 Woche vor dem Spiel mit dem Heimverein in Verbindung setzen und dies auch der Staffelleitung mitteilen. Beantragt ein Verein bei VP III eine namentliche Ansetzung von SR, so trägt er die Fahrtkosten dieser SR.
10. In den Jugendklassen U14-U16 ist MM-Verteidigung (MMV) vorgeschrieben. Die DBB-Kriterien (MMK) der MMV stehen als Download auf der DBB-Homepage zur Verfügung. Jeder an der Spielrunde teil-nehmende Verein kann bis zwei Wochen vor dem Spieltermin bei der Spielleitung einen Mensch- Mensch-Kommissar auf eigene Kosten beantragen. Der MMK erhält die Gebühr eines Schiedsrichters gem. §25.1 HBV-SRO.
Die Altersklasse U12 spielt nach den Mini-Spielregeln des DBB/HBV (siehe unter „C“)
Die Altersklasse U12 spielt verpflichtend bei der Hessenmeisterschaft, den Saisonspielen,
dem Hessenpokal und den Qualifikationen 4-4.
11. Im Übrigen gelten für die Durchführung der Runden die Ordnungen des DBB und des HBV sowie die HBV-Ausschreibung.
C. Spielregeln Mini-Basketball
Es gelten die „Spielregeln Mini-Basketball U8–U12“ des HBV mit Beschluss des HBV-Jugendausschuss von Februar 2025. Es ist auf den Hinweis zu achten, dass auf abgesenkte Körbe gespielt werden muss, wenn das technisch möglich ist. Es bedarf keines Einverständnisses eines Spielpartners. Bei Verstoß wird auf Spielverlust für die Heimmannschaft entschieden.
D. Endturniere
I. Hessische Meisterschaften
1. In den Spielklassen OW12, OX12, OW14, OX14, OW16, OM16, OW18 und OM18 wird der Hessenmeister gemäß §2 Jugendspielordnung ermittelt. Zu beachten sind die ergänzenden Hinweise unter Punkt 11.
2. Nach der Meldung zum 01.05.2026 wird das genaue Verfahren für das Frühjahr 2027 festgelegt.
3. Für den Schiedsrichtereinsatz bei den Endturnieren ist der HBV-Schiedsrichtereinsatzleiter verantwortlich. Für die Aufteilung der Kosten der SR gilt §24 HBV-FO.
4. Der Ausrichter ist bei den Turnieren verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung einen Ansprechpartner in der Halle zu haben, der das Hausrecht ausübt. Diese Person ist den SR gegenüber vor dem Spiel zu benennen.
5. Die Spielergebnisse sind vom ausrichtenden Verein unmittelbar nach Beendigung des Turniers, sonntags bis spätestens 20:00 Uhr, bei den Turnieren der Jungen per Mail an die Referentin für Spielorganisation Danica Paepcke (DanicaPaepcke@hotmail.com), bei den Turnieren der Mädchen an Ebi Spissinger (coach.ebi@t-online.de) zu senden.
6. Für die Einsatzberechtigung der Spielerinnen und Spieler gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des HBV und des DBB. Eine Spielerin, ein Spieler darf an einem Turniertag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. Spielerinnen, Spieler, die in der Saison 2026/2027 über eine Einsatzberechtigung in JBBL, NBBL, WNBL verfügen, können nur eingesetzt werden, wenn sie dem jüngeren Jahrgang (NBBL 2010, JBBL 2012, WNBL 2010) angehören oder wenn die Lizenz bis zum 30.11. des Spieljahres zurückgegeben wurde.
7. 7. In den Altersklassen U14 und U16 ist MM-Verteidigung vorgeschrieben. Die DBB-Kriterien der MMV stehen als Download auf der DBB-Homepage zur Verfügung. Der für die Überprüfung eingeteilte Kommissar erhält die Gebühr eines Schiedsrichters gem. §25 HBV-SRO. Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.
Die Altersklasse U12 spielt nach den Mini-Spielregeln des HBV.
8. Spätestens Montagabend 18:00 Uhr nach Abschluss der Oberligarunde müssen sich Interessenten an der Ausrichtung der Hessenmeisterschaften bei der Spielleitung melden. Die Platzierung der Oberliga-Abschlusstabelle entscheidet über die Zuteilung. Geht keine Meldung ein, werden die beiden ersten der Abschlusstabelle zur RLSW/N-Meisterschaft gemeldet.
9. Spielleitung und somit auch erste Instanz für Proteste sind:
für die Jugend OX12 und OX14: Danica Paepcke, E-Mail: DanicaPaepcke@hotmail.com
für die weibliche Jugend OW12, OW14, OW16: Eberhard Spissinger, E-Mail: coach.ebi@t-online.de
Proteste bei den Turnieren müssen unmittelbar am Spieltag bei dem Vertreter des Verbandes vor Ort eingelegt werden. Der Ausrichter und die beteiligten Mannschaften erhalten vor dem Turnier ein Merkblatt über das Verfahren.
10. Es gelten folgende Termine:
Turniere OW12, OX12, OX14, OM14: siehe Rahmenterminplan Jugend
Die Termine für weiterführende Meisterschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht: siehe Ausschreibungen der Regionalligen und des DBB
11. Ergänzende Hinweise
Der Hessenmeister und der Vizemeister der Oberligen der OW12, OX12, OW14, OX14 werden in einem zweitägigen mit vollen Spielzeiten, alternativ eintägigen mit verkürzten Spielzeiten, Finalturnier der Top4 nach der Spielrunde der Oberliga ausgespielt. Modus „jeder gegen jeden“. Modus siehe E.11.
Die Altersklasse U12 spielt 4-4. Das Spielen auf abgesenkten Korbanlagen (2,60m) ist für die Ausrichtung der HM verpflichtend, entsprechend kann die Ausrichtung der HM an andere Vereine/Standorte als die teilnehmenden Vereine vergeben werden.
In der OW16, OM16, der OW18 und der OM18 werden keine Finalturniere gespielt.
Der Hessenmeister (Erstplazierter der OL-Spielrunde) und der Vizemeister (Zweitplazierter der OL-Spielrunde) werden über die Spielrunde der Oberliga nach Hin- und Rückrunde ermittelt. Der Hessenmeister und der Vizemeister der OW16, der OM16 und der OM18 qualifizieren sich direkt zu den weiterführenden Meisterschaften der RLSW/Nord.
12. Der Spielplan für die Turniere ist folgender (A= Ausrichter):
4er-Turnier 4er-Turnier eintägige Turnierformate sind möglich
1. Tag 2. Tag eintägig
16:00 A–D 10:00 A–C 09:00 A–D
A= 1. OL
B= 2. OL
C= 3. OL
D= 4. OL
18:00 B–C 12:00 B–D 10:30 B–C
15:00 C–D 13:00 A–C
17:00 A–B 14:30 A–D
17:00 C–D
18:30 A–B
II. Turnier der Landesligisten
Nach Abschluss der Landesliga-Spielrunde können die ersten vier Mannschaften der Altersklassen U12, U14, U16 ein Endturnier spielen. Dieses findet an den HM-Terminen der entsprechenden Altersklasse statt. Der Erste der Tabelle richtet das Turnier aus und ist für die Organisation zuständig. Es wird an einem Tag gespielt.
4er-Turnier
eintägig
10:00 1 - 4 1. Halbfinale
Den SR-Einsatz organisiert der Ausrichter in Zusammenarbeit mit dem BezSRWart. Im Übrigen gelten die Vorschriften zur Hessenmeisterschaft entsprechend.
12:00 2 - 3 2. Halbfinale
15:00 Finale
E. Hessenpokal U12-U18
1. Laut Beschluss des HBV Jugendtages 2006 und 2013 richtet der Hessische Basketball Verband Hessenpokalturniere für die Bezirksmeister der Jugendklassen WU14, WU16, WU18, MU12 mixed, MU14 mixed/männlich, MU16 und MU18 aus.
In allen Altersklassen findet ein Pokalturnier statt. Für dieses Turnier qualifizieren sich die vier Bezirksmeister einer Altersklasse. Will der Bezirksmeister nicht spielen, kann der Zweite der Bezirksmeisterschaft gemeldet werden. Die Bezirke melden die qualifizierten Vereine bis zum 10.03.2027 unter Angabe eines möglichen Spielortes bei der Spielleitung.
2. Die Ausrichtung der Turniere wird im männlichen Bereich 2027 der Bezirksmeister Gießen übernehmen. Die folgenden Jahre richten der Reihe nach Frankfurt (2028), Darmstadt (2029), Kassel (2030) die Turniere aus. Im weiblichen Bereich richten die Bezirke in der Reihenfolge Frankfurt (2027), Gießen (2028), Kassel (2029) , Darmstadt(2030) die Turniere aus.
3. Nimmt aus einem Bezirk keine Mannschaft teil, wird ein eintägiges Dreierturnier gespielt. Melden nur zwei Bezirke ihren Bezirksmeister, so tragen diese beiden Mannschaften ein Spiel um den Hessenpokal aus.
Der Sieger des Turniers ist Hessenpokal-Sieger 2027.
4. Für den Schiedsrichtereinsatz bei den Hessenpokal Turnieren ist die SR-Einsatzleitung der ausrichtenden Bezirke verantwortlich.
Für die Aufteilung der Kosten der SR gilt §24 HBV-FO.
5. Der Ausrichter der Turniere ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung einen Ansprechpartner in der Halle zu haben, der das Hausrecht ausübt. Diese Person ist den SR gegenüber vor dem Spiel zu benennen.
6. In den Altersklassen U14 und U16 ist MM-Verteidigung vorgeschrieben. Die DBB-Kriterien der MMV stehen als Download auf der DBB-Homepage zur Verfügung. Ist kein Kommissar bei den Spielen anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen. Die U12 spielt nach den Spielregeln des HBV.
7. Die Spielergebnisse sind vom ausrichtenden Verein unmittelbar nach Beendigung des Turniers, sonntags bis 20 Uhr per Email an die Spielleitung zu übermitteln.
8. Für die Einsatzberechtigung der Spieler und Spielerinnen gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des HBV und DBB. Eine Spielerin, ein Spieler darf an einem Turnierwochenende nur in einer Altersklasse eingesetzt werden.
9. Die Spielleitung entscheidet über die Zuteilung der Turniere. Falls bis zum 12.03.2027 keine der qualifizierten Mannschaften bereit ist, das Turnier auszurichten, entfällt dieses ersatzlos.
10. Spielleitung und somit auch erste Instanz für Proteste ist:
Jeweils der Jugendwart des ausrichtenden Bezirks übernimmt die Spielleitung.
11. Es gelten folgende Termine: Hessenpokal-Turniere 2027:
für U12 + U16 --> siehe Rahmenterminplan Jugend
für U14 + U18 --> siehe Rahmenterminplan Jugend
12. Der Spielplan für die Turniere ist folgender (A= Ausrichter):
3er-Turnier 4er-Turnier eintägige Turnierformate sind möglich
eintägig 1. Tag 2. Tag
10:00 A–C 16:00 A–B 10:00 A–C Die Buchstaben werden von der
Spielleitung nach geographischen Gesichtspunkten zum Spielort
festgelegt
13:00 B–C 18:00 C–D 12:00 B–D
16:00 A–C 15:00 C–B
17:00 A–D
F. Hessenpokal U12 weiblich
Die Ausschreibung hierzu wird bis zum 31.12.2026 veröffentlicht.
G. „Außer Konkurrenz“-Mannschaften (AK)
Die Teilnahme einer Mannschaft außer Konkurrenz an einem Wettbewerb kann nur in Wettbewerben auf Bezirksebene stattfinden.
Die Bezirke regeln die Voraussetzungen in eigener Verantwortung.
H. „Rollierender Stichtag“
Der rollierende Stichtag soll Kindern, die die AK wechseln müssen, aufgrund ihrer körperlichen oder sportlichen Entwicklung helfen, in der „alten“ AK weiterhin Spielerfahrung auf einem sinnvollen Niveau sammeln zu können. Mit dem Modus wird eine Chancengleichheit im Laufe der Jugend-Altersklassen ermöglicht. Es liegt in der pädagogischen Verantwortung der Tainer, Übungsleiter und Betreuer, genau diesen Kindern, die davon profitieren, eine ergänzende Chance zu geben.
1. Folgende Stichtage gelten für die jeweiligen Altersklassen:
U18: 01.01.2009 – 31.12.2010
U16: 01.01.2011 – 31.12.2012
U14: 01.10.2012 – 31.12.2014
U12: 01.07.2014 – 31.12.2016
U10: 01.04.2016 – 31.12.2018
2. Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, darf in maximal zwei Altersklassen eingesetzt werden. Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, darf in maximal zwei Mannschaften insgesamt eingesetzt werden. Hierzu zählt auch die durch eine Sonderteilnahmeberechtigung (STB) beantragte Altersklasse. Die Mannschaft des „rollierendes Stichtages“ muss die 1. Mannschaft in der jüngeren AK sein; ein Einsatz in Zweit- und Drittmannschaften ist für den „rollierenden Stichtag“ nicht zulässig. Aushilfseinsätze sind auch nicht zulässig. Ein/e SpielerIn, die/der vom rollierenden Stichtag Gebrauch macht, kann nicht als StammspielerIn in der jüngeren AK gemeldet werden.
3. Ein Antrag kann nicht gestellt bzw. kann aberkannt werden, wenn
a. Spieler/Spielerinnen eine Jugend-Bundesliga-Lizenz (JBBL, NBBL, WNBL) haben
b. der Kaderstatus LK1 vorliegt – Möglichkeit der Ausnahmeregelung siehe Punkt 5
c. eine „reguläre“ StB vorliegt
d. ein Antrag auf „Überspringung der AK“ vorliegt
e. Spieler/Spielerinnen als Stammspieler in der OL gemeldet sind
f. ein Einsatz im Seniorenbereich erfolgt
g. Spieler/Spielerinnen in der regulären AK nicht in der Mannschaft mit der höchsten Ordnungszahl eingesetzt werden
4. Für KaderspielerInnen und SpielerInnen der Oberligen wird zusätzlich eine Zustimmung des Landestrainers/der Landestrainerin von der HBV-Geschäftsstelle eingeholt.
5. Die Spielberechtigung für die jüngere Altersklasse ist bei der HBV-Geschäftsstelle durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung der HBV-Geschäftsstelle nachgewiesen. Hierfür ist das Formular „Antrag rollierender Stichtag“ zu nutzen und vollständig auszufüllen. Der Spieler/Spielerin wird bei Befürwortung in TeamSL durch den HBV freigegeben, erst dann gilt die Einsatzberechtigung.
Die allgemeine Antragsfrist endet zum 04.09.2026.
Die Antragsfrist für ein Spielwochenende endet jeweils mittwochs 16:00 Uhr.
6. Grundlage einer Genehmigung ist neben der Beantragung und der damit verbundenen dezidierten Begründung die Teilnahme an einem Testtag. Dazu wird der HBV zentrale Veranstaltungen bzw. Termine anbieten. Siehe Infoblatt
7. Der rollierende Stichtag gilt nur für die entsprechenden Jugendligen in Hessen, bei weiterführenden Spielrunden erlischt das Sonderteilnahmerecht.
8. Bei Nichtbeachtung der Regularien erfolgt die Entscheidung auf Spielverluste aller Spiele, bei denen der/die SpielerIn eingesetzt wurde.
9. Der HBV kann eine Genehmigung jederzeit widerrufen.
10. Es wird für jeden Antrag eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
I. Sonderteilnahmeberechtigung (STB)
Eine STB kann beantragt werden, wenn die Altersklasse oder die Spielklasse der STB höher sein wird, als im Stammverein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemeldeten Mannschaften zu berücksichtigen). Es ist dabei unerheblich, wo der tatsächliche Einsatz im Stammverein erfolgt.
Weiterhin gilt §3 der Jugendspielordnung des DBB „Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen“.
J. Ergänzender Hinweis
In allen Spielen ist der digitale Spielberichtsbogen (DSS) verpflichtend zu verwenden; mit Ausnahme der Altersklassen der Minis (U12 und jünger).
K. Der HBV-Jugendausschuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor,
sofern sich Sachzwänge ergeben.
HBV–Jugendausschuss
Stand 01. September 2026

