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HBV-Ausschreibung Quali­fi­kation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga

Titel
Antrag auf Erteilung einer Teilnahmeberechtigung
Antrag, Handbuch, HBV HANDBUCH 2024/2025 4. September 2024

    HBV HANDBUCH 2024/2025

    HBV-Ausschreibung Quali­fi­kation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga

    A. Quali­fi­kation zur Jugendoberliga/Jugendlandesliga für die Saison
    A1.
    Bis zum 01.05. eines Jahres melden die Vereine per E-Mail mit dem Melde­for­mular (Anlage) ihre Mannschaften der U12–U18 für die Ober- und Landes­ligen bzw. zu den Quali­fi­ka­ti­ons­tur­nieren für die Jugend-Oberliga und Jugend-Landesliga an die Spiel­leitung. Diese bestätigt den Eingang der E-Mail. Später einge­hende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
    Für die Oberligen der Jungen werden bei mehr als 10 Meldungen in einer Alters­klasse (AK) Quali­fi­ka­tionen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In den Alters­klassen U12X findet keine Quali­fi­kation statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet wurden.
    Für die Oberligen der Mädchen werden bei mehr als 8 (U16) bzw. 10 (U14/18) Meldungen in einer Alters­klasse (AK) Quali­fi­ka­tionen in den AK U14, U16 und U18 gespielt. In der Alters­klasse U12X findet keine Quali­fi­kation statt, hier spielen alle Mannschaften, die gemeldet werden.
    Melde­stellen und Spielleitungen:

    Weibliche U14, U16, U18 (formlos per Email):
    Ebi Spissinger, E-Mail: coach.ebi@t-online.de Berliner Straße 32, 35305 Grünberg

    Männliche (mixed) U12X, U14, U16, U18 (mit Meldeformular):
    Danica Paepcke, E-Mail: qualifikationen@hbv-basketball.de Groß-Gerauer-Straße 79, 64331 Weiterstadt
    Für die Quali­fi­ka­ti­ons­runden gelten die Alter­klas­sen­ein­tei­lungen der darauf folgenden Spielrunde.

    A2.
    Meldungen ohne die erfor­der­lichen Angaben werden nicht berück­sichtigt. Auf dem Melde­blatt sind die Plätze gemäß den Abschluss­ta­bellen 2023/24 der Ober- und Landes­ligen aufzu­führen. Nicht wahrheits­gemäße Angaben ziehen eine Ordnungs­strafe i. H. von 50€ nach sich.

    A3.
    Die Ober- und Landes­ligen der U12, U14, U16, U18 werden grund­sätzlich mit mindestens 8 Mannschaften, gespielt. Bei der 8er-Liga der OL können bis zu 6 Mannschaften, bei der 10er-Liga der OL bis zu 8 Mannschaften gesetzt werden. Die restlichen Plätze werden gemäß A1. in Turnieren ausge­spielt. Es steht im Ermessen des HBV- Jugend­aus­schusses, Mannschaften für die Oberli­ga­runde zu setzen oder auf Antrag Wildcards zu vergeben.
    Sollte das Melde­er­gebnis eine Änderung erfor­derlich machen, kann der HBV-Jugend­aus­schuss diese beschließen.

    A4.
    Die Besetzung der Turniere erfolgt nach der Tabel­len­plat­zierung der Ober- und Landes­ligen (siehe Melde­blatt) und dem sich daraus ergebenden Ranking. Mannschaften, die in der Saison zurück­ge­zogen wurden, können keine Punkte geltend machen.
    Vereine, die ihre Mannschaft zur Oberliga melden, müssen auch Landesliga spielen („Hessen­meldung“).
    Der Jugend­aus­schuss entscheidet über den Austra­gungs­modus, die Anzahl der Turniere und die Anzahl der am einzelnen Turnier teilneh­menden Mannschaften. Diese Entscheidung orien­tiert sich an der Zahl der gemel­deten Mannschaften.

    Termine für 2024 sind: Q1: 08.+09.06.24; Q2: 29.+30.06.24; Q3 06.+07.07.24

    Die Spielzeit beträgt 4x7,5 Minuten, Freiwürfe ab dem 4. Teamfoul pro Viertel, maximal 4 persön­liche Fouls, Verlän­ge­rungen je 4 Minuten.
    Die U12 spielt nach den HBV-U12-Regeln mit der Ausnahme: Spielzeit 8x4 Minuten, Einsatz je Spieler mindestens 2, maximal 6 Achtel, keine Teamfouls, maximal 4 persön­liche Fouls, Verlän­ge­rungen 4 Minuten
    Die U12 spielt mit dem Ball Größe 5, die OW14-OW18 sowie OM14 spielen mit dem Ball Größe 6, die OM16-OM18 mit dem Ball Größe 7.
    In den Spielen der WU14, WU16, XU12, MU14 und MU16 ist „Mann-Mann-Vertei­digung“ (MMV) vorge­schrieben. Nach den Vorgaben des Landes­trainers weiblich ist in der WU14 und WU16 MMV spätestens ab der Mittel­linie erfor­derlich. Es gelten die MM-Kriterien des DBB und bei der U12 die Kriterien des HBV.
    Ist kein MM-Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen.

    A5.
    Alle Spiele­rINNEN, die an dieser Quali­fi­kation teilnehmen, müssen auf dem MMB/Spielerliste einge­tragen werden (Name, Geburts­datum, etc.), der vor jeder Quali­fi­ka­ti­ons­runde zu den Spielen vorzu­legen ist. Dieser MMB muss auf dem Vordruck, der auf der HBV-Homepage zum Downloaden bereit­steht, in Papierform vom Verein mit Stempel und Unter­schrift versehen vom Ausrichter an die Spiel­leitung geschickt werden. Dies kann durch den Ausrichter der Spiele zusammen mit den Spiel­bögen erfolgen. Mannschaften, die keine Spieler­liste bei der Spiel­leitung vorlegen, haben, das Spiel gem. §§38.1.g/25.2 DBB-SO verloren. Die Spiele­rinnen und Spieler haben einen gültigen Teilnehmerausweis/amtlichen Licht­bild­ausweis im Original vorzu­legen. Spiele­rinnen und Spieler, die mit STB bzw. Spieler­wechsel auf der Homepage des HBV gelistet sind, haben einen gültigen amtlichen Licht­bild­ausweis im Original vorzu­legen. Andere Dokumente werden nicht akzeptiert.
    Die Vereine legen vor der ersten Quali­fi­ka­ti­ons­runde ihre 8 Stamm­spieler für die erste Mannschaft fest, diese dürfen nicht an der Quali­fi­kation der 2. bzw. 3., etc., Mannschaft teilnehmen. Spiele­rinnen und Spieler des LK1-Kaders müssen in ihrer Alters­klasse als Stamm­spieler in der OL gemeldet werden.
    Alle Spiele­rinnen und Spieler können an einem Turniertag nur in einer Mannschaft einer Alters­klasse einge­setzt werden, d.h. man kann nur an einem Wettbewerb je Spieltag teilnehmen.
    Jede Spielerinn und jeder Spieler darf nur mit einem Verein an einer OL-Quali je Alters­klasse teilnehmen, gleiches gilt für die LL-Quali.

    Spieler des älteren Jahrgangs der JBBL (2009) sind in der U16-Oberliga- und Landes­li­ga­runde 2024/25 sowie der Quali­fi­kation zu diesen Runden nicht spiel­be­rechtigt, falls sie bereits in der Saison 2023/24 eine Spiel­be­rech­tigung für die JBBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die JBBL quali­fi­ziert, bleibt der Oberli­ga­platz bestehen, wenn der Verein dies möchte.

    Spieler des Jahrgangs 2007 der NBBL sind in der U18-Oberliga- und Landes­li­ga­runde 2024/25 sowie der Quali­fi­kation zu diesen Runden nicht spiel­be­rechtigt, falls sie bereits in der Saison 2023/24 eine Spiel­be­rech­tigung für die NBBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die NBBL quali­fi­ziert, bleibt der Oberli­ga­platz bestehen, wenn der Verein dies möchte.

    Spiele­rinnen des älteren Jahrgangs der WNBL (2007) sind in der U18-Oberliga- und Landes­li­ga­runde 2024/25 sowie der Quali­fi­kation zu diesen Runden nicht spiel­be­rechtigt, falls sie bereits in der Saison 2023/24 eine Spiel­be­rech­tigung für die WNBL besessen haben. Falls sich ein Verein für die Oberliga und danach für die WBBL quali­fi­ziert, bleibt der Oberli­ga­platz bestehen, wenn der Verein dies möchte.

    Wird die Bundes­li­ga­lizenz JBBL, NBBL bzw. WNBL eines Spielers/einer Spielerin bis zum 30.11. zurück­ge­geben bzw. deakti­viert, wird der Spieler/die Spielerin in der Ober- und Landesliga sowie in den Quali­fi­ka­ti­ons­runden 2024/25 nach Infor­mation an den HBV-Jugend­aus­schuss spielberechtigt.

    A6.
    Da die laufende Saison erst am 31.07.2024 endet, müssen Vereins­wechsel und STB-Anträge von Spielern/Spielerinnen für alle Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere schriftlich mit dem Formular „Antrag auf Vereinswechsel“/STB- Antrag bei der HBV-Geschäfts­stelle bis zum 05.06.2024, 23:59 Uhr, einge­reicht werden. Die Gebühr für die STB muss ebenfalls bis zum 05.06.2024 beim HBV einge­gangen sein. Diese ist an den Hessi­schen Basketball Verbandes auf das Konto DE16 5185 0079 0120 0650 25 bei der Sparkasse Oberhessen zu überweisen. Als Verwen­dungs­zweck ist die Art des Antrags (Ausweitung oder STB, der Name des Aktiven und der Name des Vereins anzugeben).
    Die Vereins­wechsel und Sonder­teil­nah­me­be­rech­ti­gungen werden auf der HBV-Homepage veröf­fent­licht, nur die Veröf­fent­li­chungen haben Gültigkeit.

    Später einge­hende Anträge werden zu den Quali­fi­ka­tionen nicht bearbeitet. Der Stichtag gilt für alle Quali­fi­ka­ti­ons­runden und Altersklassen.
    Je Spieler ist nur ein Vereinswechsel/ein STB-Antrag möglich.

    Der neue Verein muss nach dem 01.08.2024 den Spieler­wechsel eigen­ständig im DBB-Portal durch­führen. Der DBB stellt dann ab dem 01.08.2024 den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nicht­erfolg der Quali­fi­kation ist der Vereins­wechsel für die Saison 2024/25 gültig.

    Sonder­teil­nah­me­be­rech­ti­gungen (STB) gelten für eine Mannschaft. Ist die STB für die Oberliga bzw. deren Quali­fi­kation ausge­stellt, gilt diese nicht für die Landesliga/Bezirksliga/Kreisliga, auch wenn die OL-Quali­fi­kation nicht geschafft wurde. Eine weitere STB ist für die Spielzeit 2024/25 nicht zulässig.
    Eine STB kann beantragt werden, wenn die Alters­klasse oder die Spiel­klasse der STB höher sein wird, als im Stamm­verein möglich ist (hier sind alle vom Verein gemel­deten Mannschaften zu berücksichtigen)
    Die STBs der Saison 2023/24 haben für alle Quali­fi­ka­tionen zur Saison 2024/25 keine Gültigkeit.

    A7.
    Spieler­wechsel zu den Quali­fi­ka­tionen sind grund­sätzlich möglich.
    Spieler und Spiele­rinnen von gesetzten Mannschaften können erst ab dem 01.08.2024 den Verein wechseln bzw. eine STB beantragen.
    Spieler/Spielerinnen der U12–U18, die an einer erfolg­reichen OL/LL-Quali­fi­kation teilge­nommen haben, erhalten während der laufenden Saison 2024/25 keine Einsatz­be­rech­tigung für eine andere Mannschaft in der Liga. Über Ausnah­me­fälle kann der Jugend­aus­schuss entscheiden.

    A8
    Für die OL-Quali­fi­ka­ti­ons­runden gilt die Trainer­li­zenz­pflicht „Trainer-C-Lizenz Leistungs­sport“; für die Quali­fi­ka­ti­ons­runden zu den Landes­ligen gilt die Trainer­li­zenz­pflicht „Trainer-D-Lizenz“. Bei nicht vorhan­dener Lizenz kann -gemäß der Richt­linien der LTK- eine Übergangs­lizenz für die Quali­fi­ka­tionen bei der Geschäfts­stelle beantragt werden.

    A9.
    Für den Schieds­rich­ter­einsatz ist der HBV-SR-Einsatz­leiter zuständig, ggf. wird auf die „Heimschieds­richter- Regelung“ zugegriffen. Die Schieds­richter erhalten Spiel­lei­tungs­ho­norare in Höhe von 22,50€ für OL-Quali- Spiele/LL-Quali-Spiele. Gemäß §24.1. HBV-FO übernimmt der HBV anteilig mit den Vereinen die Spiel­lei­tungs­ho­norare, Fahrkosten und Parkge­bühren der Schieds­richter und MM-Kommissare. Der in Vorlage getretene Verein muss innerhalb von 4 Wochen die Auslagen geltend machen.
    Der für die Überprüfung einge­teilte Kommissar erhält in bar die Gebühr eines Schieds­richters in Höhe von 22,50€.

    A10.
    Der Turnier–Ausrichter hat unmit­telbar nach Turnie­rende, sonntags spätestens 21:00 Uhr, alle Ergeb­nisse per E-Mail als Scan an die Spiel­leitung zu senden.
    Die Spiel­bögen und Spieler­listen sind mit Poststempel des ersten Werktages nach dem Spiel an die Spiel­leitung zu schicken.

    A11.
    Der HBV-Jugend­aus­schuss behält sich Änderungen dieser Ausschreibung vor, sofern sich Sachzwänge ergeben. Der Jugend­aus­schuss kann zu jeder Zeit Änderungen der Zusam­men­setzung der Ober- und Landes­ligen sowie der Quali­fi­ka­ti­ons­runden vornehmen.

    A12. Melde­ge­bühren
    Findet eine Quali­fi­kation statt, wird die Teilnahme an der Quali­fi­kation Oberliga/Landesliga mit einer Melde­gebühr von 75,- Euro berechnet, die Oberliga/Landesliga selbst wird mit einer Melde­gebühr von zusätzlich 30,- Euro berechnet.
    Finden keine Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere statt, wird die Oberliga/Landesliga mit einer Melde­gebühr von 90,- Euro berechnet.
    Ein Rückzug nach Melde­schluss entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr.

    Anlage: Melde­for­mular + MMB

    12.01.2024 HBV-Jugend­aus­schuss

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