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Stellen­aus­schreibung Lehrer-Trainer(in) Basketball

Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder Haupt-und Realschule als Lehrer-Trainer(in) Basketball
Stellenbezeichnung


Lehrer-Trainer(in) Basketball
Link zur Stellen­aus­schreibung im Stellen- und Bewer­ber­portal Lehrer-Trainer(in) Basketball

Über uns
Infor­ma­tionen über das Kultus­mi­nis­terium Hessen, das Staat­liche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jewei­ligen Inter­net­auf­tritten entnehmen.

Ihre Aufgaben
• Ausbau von Förder­maß­nahmen für besonders talen­tierte Schüler im Bereich der Schwer­punkt­s­portart Basketball (unter der Betei­ligung des Hessi­schen Basketball-Verbandes (HBV) in den Bereichen des weiblichen Nachwuchses (Mädchen­bas­ketball) und des 3x3- Programms
• Umsetzung folgender Arbeits­schwer­punkte: sport­fach­liche und pädago­gische Betreuung der Nachwuchs­leis­tungs­sportler in der Sportart Basketball
• Einrichtung quali­fi­zierter Trainings­an­gebote im Rahmen der Schule sowie verläss­licher Trainings- und Betreu­ungs­an­gebote (z.B. Vormit­tags­training in den Sportklassen)
• Durch­führung von Sichtungen gemäß der zwischen Fachverband und Partner­schule des Leistungs­sports abgestimmten Sichtungskonzeption
• regel­mä­ßiger Austausch und Abstimmung mit schuli­schen Lehrkräfte (z.B. Sport­klas­sen­lehr­kräfte, Fachlehr­kräfte) und außer­schu­li­schen Partnern (koope­rie­rende Vereine, HBV)

• Absicherung der „Dualen Karriere“ der Nachwuchs­leis­tungs­sportler als Verbindung von erfolg­reichem indivi­du­ellen Bildungsgang und leistungs­sport­licher Entwicklung
• Mitarbeit im Bereich Öffent­lich­keits­arbeit des Schulsportzentrums

Unsere Anfor­de­rungen
Zwingende Anforderungen:
• Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder Haupt- und Realschule mit dem Fach Sport und einem weiteren belie­bigen Fach
• hochwertige Trainer - Lizenz des Deutschen Basketball Bundes (mindestens B-Lizenz)
• Nachweis umfang­reicher Erfah­rungen als Trainerin / Trainer von leistungs­sport­ori­en­tierten Kindern und Jugend­lichen auf Vereins- und Verbands­ebene im Basketball

Wünschens­werte Anforderungen:
• enge Zusam­men­arbeit mit der Schul­leitung der Carl-von-Weinberg-Schule
• Flexi­bi­lität bezüglich der Arbeitszeit
• Bereit­schaft zur Weiter­qua­li­fi­kation und Fortbildung im Bereich der DBB- oder HBV-Fortbildungsprogramme
• Mitarbeit in den Kader­struk­turen des Hessi­schen Basketball-Verbandes

Unsere Angebote
Hier können sich darüber infor­mieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeit­geber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Allge­meine Hinweise
Die Verar­beitung der Bewer­bungs­daten erfolgt stets im elektro­ni­schen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schul­be­zo­genen Stellen­aus­schreibung sind die nachfolgend gefor­derten Unter­lagen z w i n g e n d vorzulegen:
• Anschreiben mit Angabe des Referenz­codes und der Schule,
• Lebenslauf,
• Zeugnisse über die Lehramt­sprü­fungen bzw. der anderen gefor­derten Quali­fi­ka­tionen (Bei Annahme eines Einstel­lungs­an­gebots sind beglau­bigte Kopien davon nachzureichen.),
• gegebe­nen­falls Bescheide über die Gleich­stellung oder Anerkennung außer­hes­si­scher Quali­fi­ka­tionen (Bewer­be­rinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staats­prüfung oder einen vergleich­baren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben, müssen bei der Zentral­stelle Perso­nal­ma­nagement Lehrkräfte (ZPM) eine Lehramtsan­er­kennung beantragen. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen. Der formlose Antrag ist mit je einer beglau­bigten Kopie der beiden Staats­prü­fungs­zeug­nisse zu richten an:

Staat­liches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt - ZPM -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt

Ausnahme: Fachleh­re­rinnen und Fachlehrer, die ihre Prüfung nicht in Hessen abgelegt haben, beantragen die Anerkennung ihrer Lehrbe­fähigung bitte bei der Hessi­schen Lehrkräfteakademie:
Hessische Lehrkräfteakademie
Abteilung I Stutt­garter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main

Der Anerken­nungs­be­scheid kann als Ergänzung nachge­reicht bzw. als einge­scanntes Dokument nachträglich hochge­laden werden. Auf die erfolgte Antrag­stellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.),
• detail­lierte Nachweise über bisherige beruf­liche Tätig­keiten (nachge­wiesene erfolg­reiche Unter­richt­stä­tigkeit an öffent­lichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen, die durch eine Bewäh­rungs­fest­stellung der Schul­lei­terin oder des Schul­leiters bestätigt wurde), •Nachweise über weitere Berufs­aus­bil­dungen oder Zusatzprüfungen,
• ergän­zende Nachweise (insbe­sondere über die in der Ausschreibung gestellten Anfor­de­rungen) und
• gegebe­nen­falls eine Freiga­be­er­klärung des bishe­rigen Dienst­herrn (Lehrkräfte, die bereits als Beamtinnen oder Beamte im Dienst eines anderen Bundes­landes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schrift­liche Freiga­be­er­klärung ihres Dienst­herrn beifügen. Diese kann bei der persön­lichen perso­nal­ak­ten­füh­renden Behörde beantragt werden und muss sinngemäß aussagen, dass die Teilnahme an diesen Verfahren gestattet wird. Bei tarif­be­schäf­tigten Lehrkräften ist eine Freiga­be­er­klärung nicht erfor­derlich. Um länger­dau­ernde ordent­liche Kündi­gungs­fristen abzukürzen, kann sie dennoch hilfreich sein.).

Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschrei­bungen gefor­derten Voraus­set­zungen nachweisen kann.
Bei Unvoll­stän­digkeit der Unter­lagen kann die Bewerbung nicht berück­sichtigt werden.
Im Übrigen wird auf den Erlass “Einstel­lungs­ver­fahren in den hessi­schen Schul­dienst” vom 15.12.2021 in der derzeit geltenden Fassung verwiesen.

Achten Sie unbedingt auf Vollstän­digkeit Ihrer persön­lichen Kontakt­daten (auch E- Mailadresse und Handy­nummer). Bewer­be­rinnen und Bewerber mit Behin­derung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozial­ge­setzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekannt­ma­chung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestim­mungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kosten­gründen können ggf. einge­reichte Bewer­bungs­un­ter­lagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freium­schlages zurück­ge­sandt werden.

 

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